Motivierend
In Zeiten des Fachkräftemangels zählt der Firmenwagen als zusätzliches Motivationsinstrument. Wir haben einige Leasinggesellschaften nach aktuellen Trends und Entwicklungen bei der Gehaltsumwandlung und Mitarbeitermotivation durch Dienstwagen befragt.

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Die offiziellen Zahlen sprechen dafür, dass es funktioniert: Laut einer Umfrage von Dataforce wird in 57,2 Prozent der Unternehmen, deren Flottenchefs befragt wurden, der Dienstwagen als Motivationsmittel genutzt. Und das läuft in der Regel so: Im Zuge der Gehaltsumwandlung darf sich der Mitarbeiter ein Fahrzeug gemäß den Richtlinien der Car-Policy und innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens aussuchen. Für die gesamten Kosten inklusive Werkstatt- und Reifenservices, Versicherung, GEZ, Kfz-Steuern, Kraftstoff et cetera kommt der Arbeitgeber auf. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf den Teil seines Gehaltes, der der monatlichen Full-Service-Leasingrate beziehungsweise der Vollkostenrate für das Fahrzeug entspricht – vorbehaltlich individueller Variationen der Entgeltumwandlung, die wir später beschreiben.
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils muss der Arbeitnehmer zusätzlich übernehmen. Die Ein-Prozent-Methode, also ein Prozent des Bruttolistenpreises zu dem zu versteuernden Gehalt hinzugerechnet, zuzüglich 0,03 Prozent je Kilometer Fahrstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstelle und zurück, ist die am häufigsten genutzte Versteuerungsart. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Arbeitnehmer profitiert von den Großkundenkonditionen des Arbeitgebers, er erhält ein Full-Service-Paket für sein Fahrzeug und mindert im Idealfall noch seine Lohnsteuer. Zudem erfolgt in der Regel alle drei Jahre ein Fahrzeugtausch gegen ein neues Modell.
Eine Faustformel sollte der potenzielle Dienstwagennutzer jedoch beachten: Je günstiger der Dienstwagen und je kürzer der Arbeitsweg, desto niedriger fällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus – umso eher lohnt sich die Gehaltsumwandlung. Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers sollte zudem vorsehen, dass der maximale Gehaltsanteil, der für die Gehaltsumwandlung Verwendung finden darf, so vom Unternehmen festgelegt wird, dass der Mitarbeiter nicht in finanzielle Engpässe bei der sonstigen Lebenshaltung geraten kann.
Auch bei den Leasinggesellschaften beobachten die Verantwortlichen branchenübergreifend diesen anhaltend erfolgreichen Trend bei der Mitarbeitergewinnung. Verstärkt findet die Mitarbeitergewinnung mithilfe von attraktiven Gehaltsumwandlungsmodellen jedoch dort statt, wo Standortnachteile oder Fachkräftemangel vorherrschen und mittels Motivationsmodellen Attraktivität geschaffen werden soll. Gerhard Künne, Sprecher der Geschäftsführung der Volkswagen Leasing GmbH, macht für sein Unternehmen folgende Beobachtung: „Vor allem Pflegedienste und Zulieferer von Energieversorgern nutzen verstärkt Gehaltsumwandlungsmodelle. Außerdem scheint das Konzept besonders für größere Unternehmen ab einer Fuhrparkgröße von circa 50 Fahrzeugen interessant zu sein.“
Marken und Ausstattung
Hinsichtlich der Markenwahl herrscht Einigkeit: Die deutschen Premiummarken haben hier die Nase vorn. Doch bei der Entgeltumwandlung steht auch der finanzielle Aspekt im Vordergrund, weiß Christian Schüßler, Commercial Directorbei der GE Auto Service Leasing GmbH, Teil von Arval, zu berichten: „Ähnlich wie bei Dienstwagenflotten schätzt man die bekannten deutschen Marken vor allen anderen. Dennoch gibt es eine deutliche Nachfrage nach Importmarken, die vergleichsweise günstigere Anschaffungspreise mit einer umfangreichen Serienausstattung verbinden und entsprechend niedriger besteuert werden.“ Die Ausstattungslieblinge definiert Harald J. Frings, Geschäftsführer (Fleet) bei der Deutsche Leasing AG, für sein Unternehmen folgendermaßen: „Bei der Ausstattung dominieren nach wie vor die Klassiker wie Navigations- und Entertainmentsystem, Alufelgen, Lederausstattung und neuerdings auch vermehrt Fahrassistenzsysteme.“

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Individualisierung gehört zur Motivation hinzu. Hierbei sieht Karsten Rösel, Geschäftsführer ALD Automotive Deutschland, einen weiteren Trend: Fahrzeugnutzer orientieren sich generell am Maximum vom Erlaubten – das heißt möglichst viel Auto in Abhängigkeit von der Car-Policy. „Das passt zur starken Nachfrage nach Crossover-Modellen, die genau diesem Bedarf nachkommen. Modellspezifisch hält der Trend zu SUV/Crossover an. Die Hersteller haben auf die veränderte Nachfrage der Dienstwagenfahrer reagiert: Gefragt sind immer individuellere Ausstattungen und die Möglichkeit, innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen das ‚Maximum an Auto‘ zu erhalten“, resümiert Rösel.
Ganz anders agieren die Kunden der LeasePlan Deutschland GmbH. Dieter Jacobs aus der Geschäftsleitung Fuhrparkmanagement bringt einen weiteren Aspekt ins Spiel: „Da trotz der steuerlichen Vorteile in der Gehaltsumwandlung das Nettogehalt der Mitarbeiter belastet wird, werden generell etwas kleinere beziehungsweise günstigere Modelle und Ausstattungen als bei dienstwagenberechtigten User-Choosern gewählt. Aufgrund von Kostenvorteilen kann auch das Leasing gebrauchter Fahrzeuge für die Gehaltsumwandlung interessant sein.“
Die Individualisierung, aber auch der Umweltgedanke treibt viele Nutzer des Motivationsleasings bei Alphabet. Tim Beltermann, Leiter Marketing und Vertrieb Deutschland, beschreibt die Ausprägung so: „Unternehmen konzentrieren sich primär auf Fahrzeuge der Kompakt- und unteren Mittelklasse. Da die Car-Policy bei den meisten Unternehmen relativ flexibel im Bereich persönlich zugeordneter Dienstwagen ist, werden hier meistens individuelle Ausstattungen vorgenommen. Seit einigen Jahren beobachten wir eine zunehmende Nachfrage nach alternativen Antrieben. Durch verstärkte Reglementierungen des Schadstoffausstoßes sind mittlerweile viele Hybrid- und E-Fahrzeuge auch für Dienstwagenflotten verfügbar und gefragt.
Unterschiedliche Modelle
Generell können Unternehmen die Gehaltsumwandlung in verschiedenen Modellen bereithalten und damit dem Mitarbeiter die günstigste und damit motivierendste Variante anbieten. LeasePlan stellt den Kunden auf Wunsch zwei Arten von Gehaltsumwandlungen vor. „Die eine ist die herkömmliche, bei der das Unternehmen als Arbeitgeber die Leasingverträge übernimmt und der Mitarbeiter aus seinem Gehalt die Leasingraten an den Arbeitgeber abführt. Das Risiko der Verträge liegt daher beim Unternehmen. Darüber hinaus vermitteln wir auch eine für das Unternehmen risikofreie Variante der Gehaltsumwandlung über unseren Kooperationspartner AMS Fuhrparkmanagement GmbH. Dabei ist auch das Leasing von Gebrauchtfahrzeugen möglich“, erläutert Dieter Jacobs, Geschäftsleitung Fuhrparkmanagement der LeasePlan Deutschland GmbH, die Modelle. Bei Volkswagen Leasing bietet man auch zwei Varianten an: „Wir schließen jeweils Leasingverträge mit unseren Kunden ab, diese wiederum stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung. Bei dem Modell ‚Dienstwagen statt Gehalt‘ (Bruttomodell) verzichtet der Arbeitnehmer des Kunden auf Bruttogehalt. Beim ‚Mitarbeiter- Leasing‘ (Nettomodell) behält der Kunde die Raten hingegen als Kostenbeteiligung aus dem Nettogehalt ein. Welches Modell am sinnvollsten ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Die konkrete Umsetzbarkeit des gewünschten Modells muss das Unternehmen immer durch seinen Steuerberater beziehungsweise das zuständige Betriebsstättenfinanzamt überprüfen lassen“, rät Sprecher der Geschäftsführung Gerhard Künne eindringlich.
Auch bei der ALD und bei Alphabet kann der Kunde verschiedene Modelle der Gehaltsumwandlung umsetzen oder anstatt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen als Gehaltsbestandteil einsetzen. Die unterschiedlichen Modelle beruhen auf der gewünschten Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer und variieren je nachdem, ob die Umwandlung ausschließlich bezogen auf Gehaltsanteile oder inklusive privater Zuzahlungsmöglichkeiten gewünscht wird.
Beratungskompetenz
Die Leasinggesellschaften verfügen über die entsprechende Beratungskompetenz und sind in der Lage, sowohl bei der Wahl der sinnvollsten Lösung als auch bei der Implementierung zu unterstützen. Die Sixt Leasing AG bietet an, Personalabteilungen aufgrund der Komplexität des Bruttogehaltsumwandlungsmodells bei der Implementierung und Kommunikation innerhalb der Organisation zu unterstützen. „Diese Unterstützung hat sich generell als sehr erfolgreich erwiesen. Sixt Leasing bietet daher für seine Kunden bei Bedarf regelmäßig sogenannte Fleet Days an, bei denen unsere Experten interessierte Mitarbeiter gezielt aufklären und beraten“, so Vinzenz Pflanz, Chief Sales Officer bei der Sixt Leasing AG. Auch bei Arval berücksichtigt man den Implementierungsaufwand und empfiehlt: „Da die Implementierung solcher Modelle zumindest in der Startphase einen hohen Aufwand auf Arbeitgeberseite erzeugt, muss man auch bedenken, dass sie nur für einen Teil der berechtigten Mitarbeiter finanziell attraktiv sind.“
Hat sich das Unternehmen für die Gehaltsumwandlung entschieden, können die Mitarbeiter über die jeweiligen Gehaltsumwandlungsrechner der Leasinggesellschaften die auf sie zukommenden Kosten kalkulieren. In der Regel lassen sich dort die unterschiedlichsten Berechnungen und Vergleiche auf Basis der individuellen Mitarbeiterdaten durchführen, beispielsweise der Dienstwagenkosten, der Vergleich zwischen den Kosten eines Firmenwagens im Rahmen einer Gehaltsumwandlung und der alternativen privaten Anschaffung des gleichen Fahrzeugs ohne Nutzung der Vorteile aus dem Gehaltsumwandlungsmodell. Die meisten Leasinggesellschaften halten solche Rechner auf ihren öffentlichen Internetseiten bereit, teilweise können im nicht öffentlichen Bereich registrierten Kunden individuelle Angebote unterbreitet werden.
Interne Regelungen wie beispielsweise die Festlegung bestimmter Kriterien, wer an Gehaltsumwandlungsmodellen teilnehmen darf, in welchem finanziellen Rahmen die Leasingrate liegen darf sowie Dienstwagenüberlassungsverträge sollten genau wie für Außendienstmitarbeiter auch für die User-Chooser getroffen werden. Helma Karohl, Commercial Director der Athlon Germany GmbH, konkretisiert dies folgendermaßen: „Zwei Aspekte sehen wir als besonders wichtig an. Zum einen sollten beide Parteien eine Nutzungs- und Bruttoumwandlungsvereinbarung festlegen, die den Gehaltsverzicht, die Fahrzeugübernahme, die Nutzung und die eventuell auch vorzeitige Beendigung regelt. Gegebenenfalls sollten auch Dienstwagenfahrten und geldwerte Vorteile in dieser Vereinbarung Berücksichtigung finden. Zum anderen ist die Erstellung einer betrieblichen Car-Policy sinnvoll. Diese sollte neben den üblichen Dienstwagenregelungen auch die Form der gestatteten Gehaltsumwandlung festhalten. So kann die Höhe der Bruttolohnumwandlung etwa durch einen Festbetrag gedeckelt werden oder sich prozentual am Einkommen des Arbeitnehmers orientieren.“
Gehaltsumwandlungsmodelle bergen ein enormes Motivationspotenzial. Geht es um das Thema Dienstwagen, nutzen sie den Statussymbol- Effekt des Automobils. Hierzulande lassen sich viele Fachkräfte damit locken, sogar zur Gewinnung von Auszubildenden lässt sich die Gehaltsumwandlung einsetzen. Philipp Berg, Leiter Vertrieb & Marketing Daimler Fleet Management, weiß dazu: „Ein Firmenwagen für Auszubildende steigert die Attraktivität eines Unternehmens. Für Auszubildende gilt unsere Empfehlung bezüglich einer Limitierung des Wandlungsbetrags ebenso wie für alle anderen Mitarbeiter. Daher fallen die genutzten Fahrzeugmodelle deutlich kleiner aus. Unsere Kunden folgen dieser Empfehlung insbesondere unter dem Aspekt der Fürsorge, die sie den Auszubildenden angedeihen lassen. Wir haben einige Kunden, insbesondere außerhalb von Ballungsräumen, die auch aufgrund dieser Überlegung auf unser Corporate Carsharing zurückgreifen und so die Mobilität ihrer jüngsten Belegschaft sicherstellen.“
Ein leichter Wandel weg vom Fahrzeug hin zum Mobilität ist insgesamt schon zu verspüren. Harald J. Frings, Geschäftsführer Fleet Deutsche Leasing AG, kommentiert dies folgendermaßen: „Der Firmenwagen wird als Motivationsfaktor auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen – auch für die Generation Y. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die Nachfrage beim Thema Elektromobilität in den kommenden Jahren entwickeln wird. Auch neue Mobilitätskonzepte, bei denen Mitarbeiter über ein Mobilitätsbudget frei verfügen können, können zur Mitarbeitermotivation eingesetzt werden.“
Dann könnte sich eine interessante Feststellung seitens Dataforce ebenfalls relativieren: Frauen dürfen nicht so viel für ihren Dienstwagen ausgeben wie Männer. Bei 21 Prozent der männlichen Befragten liegt die Begrenzung der Leasingrate bei unter 500 Euro, bei den weiblichen Befragten trifft dies auf 27 Prozent zu. Bis 700 Euro dürfen 18 Prozent der männlichen User-Chooser ausgeben, aber nur 10 Prozent der weiblichen. Ein bisschen aufholen können die Frauen im gehobenen Management, also dort, wo es gar keine Leasingratenbegrenzung gibt. Der Unterschied beträgt dort lediglich vier Prozentpunkte. Alles in allem haben demnach über 17 Prozent der Frauen nicht so viel Geld für ihren Dienstwagen zur Verfügung wie die Männer. So die Erkenntnisse dieser aktuellen Studie.

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