Statt E-Gießkanne Steuererleichterungen für Dienstwagenfahrer

Holger Büscher, Geschäftsführer der akf servicelease GmbH

Statt E-Gießkanne Steuererleichterungen für Dienstwagenfahrer

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Statt E-Gießkanne Steuererleichterungen für Dienstwagenfahrer

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Schöne neue Welt der E-Mobilität: Der unlängst beschlossene „Umweltbonus“ soll sie zum Strahlen bringen. So sieht es zumindest die Kaufprämie für Elektroautos in Höhe von 4.000 Euro Förderung für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride vor. Bund und Fahrzeugindustrie sollen dabei jeweils die Hälfte der Fördergelder tragen. Ist das Gesamtbudget von 1,2 Milliarden Euro ausgeschöpft, endet der „Umweltbonus“ – spätestens aber Mitte 2019. Mindestens 300.000 E-Fahrzeuge will die Bundesregierung mit dieser Anschubfinanzierung auf die Straße bringen.

Doch Hand aufs Herz: Dieser „Umweltbonus“ geht in die falsche Richtung. Gefragt sind vielmehr alternative Stellhebel, um die Ziele der Bundesregierung in Sachen E-Mobilität zu erreichen:

1. stärkere Beachtung des Flottenmarktes: Hier liegt das größte Potenzial, denn gewerbliche Fahrzeuge machen heute bereits mehr als 60 Prozent der jährlichen Neuwagenzulassungen in Höhe von drei Millionen Fahrzeugen aus.

2. steuerliche Anreize: Statt Kaufprämien nach dem Gießkannenprinzip auf den Markt zu werfen, sollte die Dienstwagenbesteuerung geändert werden. So hätte beispielsweise ein Wegfall von Pauschalversteuerung und Kilometerpauschale für Elektrofahrzeuge einen klar positiven Effekt auf die Entscheidung der Dienstwagenfahrer pro Stromer.

3. Investitionen in neue Technologien: Eine nochmals stärkere Förderung vor allem der Infrastruktur, aber auch der Forschung und Entwicklung neuer Batterietechnologien zur Reichweitenerhöhung ist ebenfalls ein wichtiger Katalysator für den Erfolg von Elektrofahrzeugen. So wird sich die Akzeptanz von E-Autos mit Blick auf die hohen Ansprüche der Dienstwagenfahrer nur dann deutlich erhöhen, wenn die Infrastruktur stimmt und die Stromer über eine deutlich höhere Reichweite und kürzere Batterieladezeiten verfügen.

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Im Fuhrpark ist der Fahrzeugnutzen im Betriebsalltag von höchster Bedeutung: Die Fahrzeuge müssen rollen. Stillstand in der Flotte bedeutet Rückschritt. Gefragt sind Elektrofahrzeuge mit vernünftigen Reichweiten. Nicht nur bei den Batteriekosten, auch bei den Reichweiten zeichnen sich indes Lösungen ab.

Gleichwohl sind die Nachteile der E-Mobilität bei Infrastruktur und Reichweite heute nicht wegzudiskutieren. Um E-Autos jedoch großflächig auf die Straße zu bringen, sollte der Staat den dominierenden Gewerbekundenmarkt und damit den Dienstwagenfahrer als Multiplikator fokussieren. Gefragt sind Incentives, über die Dienstwagenfahrer von Stromern profitieren können. Würden beispielsweise die Ein- Prozent-Pauschalversteuerung sowie die Kilometerpauschale beim Kauf eines E-Autos entfallen, hätte der Dienstwagenfahrer monatlich einen zusätzlichen dreistelligen Betrag netto zur Verfügung. Mit einem Teil dieser Summe könnte er somit auch die nach wie vor bestehenden Schwächen bei E-Fahrzeugen wieder wettmachen. Schließlich muss das Auto ja vielleicht auch einmal an der heimischen Steckdose aufgeladen werden oder es muss geprüft werden, wo sich die nächste Tankstelle auf der Zielroute befindet. Oder aber der Dienstwagenfahrer möchte schlichtweg für seinen Urlaub vom Stromer auf einen herkömmlichen SUV umsteigen …

Den Staat jedenfalls würde diese steuerliche Veränderung für Dienstwagenfahrer nicht mehr als der jetzt beschlossene „Umweltbonus“ kosten. Zwar entfallen ihm über die Fahrzeugleasingdauer zunächst Steuereinnahmen pro Dienstwagenfahrer. Durch die höhere Mehrwertsteuer für das in der Regel teurere Elektrofahrzeug kann dieser Einnahmeverlust jedoch wieder reduziert werden.

Fazit: Eine Steuerentlastung für mehr E-Mobilität rechnet sich für beide Seiten. Der Dienstwagenfahrer profitiert von einem intelligent geschnürten Anreizpaket, das ihm die Bedenken vor der Elektromobilität nimmt beziehungsweise ihm die Nachteile versüßt – der Staat erreicht zugleich höhere E-Zulassungen in kürzerer Zeit.

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