Eine Frage der Zeit!
Park- und Halteverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umweltzonen oder die situative Winterreifenpflicht – es gibt viele Möglichkeiten, Bußgeldstrafen mit dem Dienstwagen zu sammeln. Selbst der vorbildlichste Fahrer wird früher oder später einen Bußgeldbescheid erhalten. Dafür sorgt allein schon Murphys Gesetz, nach dem alles, was schiefgehen kann, auch schiefgehen wird, wenn die Zeitspanne nur lang genug ist. Daher ist es für den Fuhrparkleiter ratsam, ein ordentliches Strafzettelmanagement aufzusetzen.

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Kostenpunkt Bußgelder
In Nordrhein-Westfalen nahmen die Kommunen 2013 durchschnittlich 26,25 Euro an Bußgeldern pro zugelassenem Kfz ein. Spitzenreiter war in dieser Erhebung des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV e. V.) Berlin, dort wurden mehr als 61 Euro pro Fahrzeug fällig. Einen großen Anteil an den eingenommen Bußgeldern dürften die seit 2012 (zunächst in NRW) stattfindenden Blitzmarathons haben. Seit 2013 finden diese auch bundesweit statt. Auch wenn es, unter anderem mit Prof. Dr. Michael Schreckenberg, Stauforscher an der Uni Duisburg und Kolumnist von Flottenmanagement, gerade aus den Reihen der Verkehrsforschung prominente Kritiker an den Blitzmarathons gibt, halten die Bundesländer weiter an dieser Erziehungsmethode fest. Ob diese nun tatsächlich das Fahrverhalten von Rasern nachhaltig verändern oder nicht, die Einnahmen der fast 92.000 Temposünder, die allein am 11. Mai 2015 geblitzt wurden, dürften Grund genug sein, dieses Vorgehen seitens der Politik vorerst fortzuführen.
Unter der Vielzahl von geblitzten Fahrzeugen war sicherlich auch der ein oder andere Firmenwagen dabei. Über das Jahr verteilt landen so einige Strafzettel auf den Schreibtischen der Fuhrparkleiter. Auch wenn die Dienstwagenfahrer die Kosten des Strafzettels oft selbst übernehmen müssen, ist der Verwaltungs- und Zeitaufwand des Strafzettelmanagements durchaus ein Kostenpunkt für Unternehmen. Ganz zu schweigen von den Kosten bei einem Ausfall des Fahrers durch einen Führerscheinverlust. So denken die meisten Flottenmanager früher oder später über einen Dienstleister für diesen Bereich nach, der ihnen unter die Arme greift.
Intern oder extern?
Die Frage ist nur, welcher Dienstleister ist der richtige für die eigenen Ansprüche? Nahezu alle Leasinganbieter oder Fuhrparkmanagementdienstleister bieten ein Strafzettelmanagement an. Doch so paradox es klingen mag, die vollständige Abgabe der Strafzettelverwaltung ist nicht immer die einfachste Lösung. Das Problem eines solchen Outsourcings ist der Zeitaufwand. Oft dauert es länger, bis der Bußgeldbescheid bei dem Betroffenen angekommen ist, da dieser nach dem Eingang im Unternehmen noch an den Dienstleister übermittelt werden muss. Da ist eine interne Lösung ohne diesen Zwischenschritt oft schneller, vor allem wenn diese softwaregestützt ist.
Die unterschiedlichen Managementsoftwareprogramme verkürzen vor allem die Kommunikationswege zwischen Fahrer und Unternehmen. Nach dem Eingang eines Bußgeldbescheids beim Halter des Fahrzeugs kann dieser mit einem automatisierten Schreiben weiter an den betroffenen Dienstwagennutzer geleitet werden. Gleichzeitig werden die Daten systematisiert abgelegt. Der größte Vorteil einer solchen Software ist jedoch das Reporting. Dies gibt dem Fuhrparkleiter Einblick in die Strafzettelsituation im Unternehmen. Bei auffälligen Häufungen können dann präventive Maßnahmen eingeleitet werden. Dies ist nicht nur im Sinne des Fahrers, es verhindert im Idealfall auch, dass ein Mitarbeiter ausfällt, weil er den Führerschein abgeben musste. Zudem kann so auch das Unfallrisiko minimiert werden.
Halterhaftung
Ein grundsätzliches Problem, das sich bei der Delegation des Strafzettelmanagements an einen externen Dienstleister ergibt, ist das der Halterverantwortlichkeit. Hier gilt es, zunächst zwischen Eigentümer und Halter zu unterscheiden. Im Kauffuhrpark ist der Eigentümer gleichzeitig auch der Halter. In einer Leasingflotte gehört das Fahrzeug der Leasingfirma, dennoch ist das Fuhrparkunternehmen der Halter des Fahrzeugs. Für die Rechtsprechung ist hier die wirtschaftliche Verantwortlichkeit entscheidend. Wer das Fahrzeug finanziert und unterhält, ist auch der Halter. Dieser muss bei einem Verkehrsvergehen entweder selbst haften oder bei der Suche nach dem Verursacher behilflich sein.

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Die Halterverantwortlichkeit verpflichtet Unternehmen zudem, den Fahrer, ähnlich wie bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, bei häufigen Verkehrsverstößen durch beispielsweise aggressives Fahren vom Steuer seines Dienstwagens fernzuhalten und ihn entsprechend zu schulen. In der Regel liegt diese Unternehmensverantwortung bei dem Fuhrparkleiter. Zwar kann die Verantwortung auch an einen Dienstleister weitergegeben werden, aber ganz raus aus den Halterpflichten ist das Unternehmen damit nicht. Es besteht nach wie vor eine Betriebsverantwortlichkeit, es ist daher wichtig, dass das Unternehmen über das Fahrverhalten seiner Mitarbeiter Bescheid weiß. Zudem obliegt die Wahl eines passenden Dienstleisters dem Fuhrparkunternehmen und sollte sehr sorgfältig getroffen werden.
Generell stellt sich die Frage, wie ein Unternehmen mit Strafzetteln von Mitarbeitern umgeht (siehe Tabelle). Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die intern gegeneinander abgewogen werden müssen. Eine Weiterleitung des Strafzettels an den Fahrer hat den Vorteil, dass dieser im Zuge dessen noch (rechtlich) beraten werden kann und somit ein hoher Servicegrad für den Mitarbeiter entsteht. Das birgt aber die Gefahr, dass dieser den Strafzettel nicht bezahlt und der Vorgang etwas länger dauert. Wird der Strafzettel zurück an die Behörde geschickt, entfällt zwar der Service für den eigenen Mitarbeiter, der Verwaltungsaufwand für das Fuhrparkmanagement ist jedoch deutlich geringer. Eine dritte Möglichkeit ist, den Strafzettel zu bezahlen und das Geld im Anschluss vom Mitarbeiter zu verlangen. Dies ist jedoch wenig ratsam, da der betroffene Fahrer dann keine Möglichkeit mehr hat, Einspruch einzulegen.
In vielen Flotten dürfte es am sinnvollsten sein, von Fall zu Fall zu entscheiden. Bei kleinen Ordnungswidrigkeiten kann man der Behörde den Namen des Fahrers bekannt geben. Bei gröberen Verstößen hingegen empfiehlt es sich, mit dem Fahrer die weitere Vorgehensweise zu besprechen, eventuell auch mit einem Rechtsbeistand. So kann unter Umständen ein Fahrverbot vermieden werden.
Am besten wäre es natürlich, wenn der Strafzettel von vornherein verhindert werden könnte. So würde, insbesondere bei größeren Fuhrparks und Flotten mit Servicefahrzeugen, die potenziell strafzettelgefährdet sind, bares Geld gespart werden. Als „gefährdet“ können beispielsweise Lieferdienste oder Serviceflotten im Stadtverkehr bezeichnet werden. Dass Strafzettel nicht grundsätzlich verhindert werden können, wurde ja bereits eingangs geklärt, doch die Häufigkeit lässt sich durchaus reduzieren. Zum einen kann der Fahrer durch Schulungen sensibilisiert werden. Zum anderen sollten gerade Lieferdienste beziehungsweise Handwerksbetriebe darüber nachdenken, eine Sonderparkerlaubnis in der jeweiligen Stadt zu beantragen. Somit wären wenigstens die Knöllchen für das Falschparken ausgeschlossen. Darüber hinaus sollte unternehmensintern überlegt werden, wie der Stress und Zeitdruck auf die Mitarbeiter minimiert werden kann. Gerade im Außendienst sehen sich viele Angestellte unter großem Zeitdruck zum Rasen oder Falschparken gezwungen.
Fazit
Das Strafzettelmanagement ist ein kleines Teil im großen Puzzle der Fuhrparkverwaltung. Dennoch ist es wichtig, eine gut strukturierte Vorgehensweise in diesem Bereich zu haben. Hilfreich sind in jedem Falle Dienstleister oder entsprechende Softwarelösungen, um den Verwaltungsaufwand zu beherrschen. Eine Flottensoftware mit einem integrierten Strafzettelmanagement- Tool ermöglicht ein Fuhrparkmanagement im eigentlichen Sinne. Denn so kann der Flottenverantwortliche seinen Pflichten als Halter nachkommen und den Risikofahrer schützen.

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