Gelegenheit macht Diebe

Bestimmte Premiumfahrzeugmodelle sind bei Einbrechern beliebt, denn sie können dort innerhalb weniger Minuten Airbags und das festeingebaute Navigationssystem entwenden. Was tun, wenn es passiert ist? Und was tun, damit es nicht passiert?

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Wenn es für alles Mögliche heutzutage eine Spezialisierung gibt, dann auch für Einbruch. Bestimmte Banden haben es auf Premiumfahrzeuge, insbesondere Airbags und fest eingebaute Navigationsgeräte abgesehen. Allein in NRW liegt die Zahl der Autoaufbrüche jedes Jahr bei rund 88.000. Jeder einzelne Schaden summiert sich auf etwa mehrere Tausend Euro, Ärger und Aufwand nicht eingerechnet. Die Tat geht in Minutenschnelle über die Bühne, meistens nachts, meistens fallen gleich mehrere Fahrzeuge in reinen Wohngegenden oder auf Parkplätzen den Dieben zum Opfer. Offensichtlich gibt es einen lukrativen Wiederverkaufsmarkt dafür in anderen Ländern und die Gegenstände sind für die Profis leichte Beute, wenn das Fahrzeug nicht extra gesichert ist. Ein individueller Code am Gerät scheint die Diebe zumindest nicht abzuhalten. Was also tun, wenn man betroffen ist

Die Polizei muss den Schaden protokollieren. Autoglasdienstleister stehen mit einem 24-Stunden- Notdienst zur Verfügung und können zerstörte Seitenscheiben mit einer neuen Scheibe oder einer Notverglasung ausstatten, um so den Versicherungsschutz wieder herzustellen und das Fahrzeug vor Witterungseinflüssen zu schützen. Der Einbruch muss ebenfalls zeitnah der Versicherung mitgeteilt werden, die den Schaden reguliert und die Freigabe für die Reparatur erteilt. Festeinbauten sind genau wie die weiteren Schäden am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz eingeschlossen. Allerdings spielt das Alter des Navigationsgeräts und damit dessen Wiederbeschaffungswert im Sinne eines Gebrauchtgerätes eine Rolle. Sofern das Navigationsgerät zur Steuerung oder Darstellung weiterer Funktionen wie Rückfahrkamera oder Parklenkassistent dient, kann es aber auch als Ersatzteil und nicht als Zubehör gelten, und somit voll ersetzt werden. Wie dies gehandhabt wird, ist in den jeweiligen AKB der Versicherungen geregelt. Voraussetzung dabei ist jedenfalls, dass die Selbstbeteiligungshöhen unterhalb der Schadengrenze liegen. Bei der Wiederbeschaffung eines Gebrauchtgerätes raten Experten davon ab, Plattformen wie eBay zu nutzen, denn nicht selten stehen dort eben die geklauten Geräte zum Angebot.

In einer Fachwerkstatt ermitteln die Sachverständigen die Schadenhöhe. Je nachdem, mit welcher Gewalt die Diebe vorgegangen sind, steigt der Reparaturaufwand. Beispielsweise, wenn die Kabelstränge für das Navigationsgerät mit brachialer Gewalt – es muss ja schnell gehen – herausgerissen wurden oder einfach abgeschnitten wurden, müssen diese komplett neu verlegt werden. Müssen Ersatzteile bestellt werden und ist ein großer Bereich des Innenraums betroffen, kann die Instandsetzung durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen. Zeit, in der der Dienstwagen nicht zur Verfügung steht, und die mit einem Ersatzwagen überbrückt werden muss. Wenn mehrere Fahrzeuge eines Herstellers innerhalb derselben Gegend betroffen sind, kann dies auch schon einmal bei der entsprechenden Markenwerkstatt ein erhöhtes Arbeitsaufkommen und ebenso eine Verzögerung der Fertigstellung auslösen.

Nicht selten kommt es vor, dass das betroffene Fahrzeug – kaum instand gesetzt – wieder Opfer eines Aufbruchs wird, denn die Diebe wissen, dass nun wieder etwas zu holen ist, und vor allem wo. Bevor die Versicherung den Vertrag aufkündigt oder der Schaden aufgrund hoher Selbstbeteiligungsgrenzen abermals die Bilanz verschlechtert, sollte der Nutzer beziehungsweise der Besitzer nun Präventionsmaßnahmen ergreifen, die im Minimum darin bestehen, das Fahrzeug sicher zu parken. Garagen oder gut ausgeleuchtete, wenn möglich bewachte Stellflächen sind zu bevorzugen. Das jedoch dem Nutzer vorzuschreiben sei schwierig, äußert sich ein Fuhrparkleiter zu der Problematik.

Weitere Möglichkeiten bestehen in der Nachrüstung von Alarmsystemen. Die Hersteller bieten dies über ihre Werkstätten ebenso an wie in der Fuhrparkbranche renommierte Einbauer, beispielsweise Wollnikom, teilweise sogar beim Kunden vor Ort. Bei Leasingfahrzeugen stellt das in der Regel auch kein Problem dar, sofern das Vorgehen mit dem Leasinggeber abgestimmt ist und der Einbau fachmännisch erfolgt. So gibt es beispielsweise Alphabet Fuhrparkmanagement den eigenen Kunden vor. Bei der ALD können nach Freigabe die Kosten für Gerät und Nachrüstung vollamortisiert kalkuliert in die Leasingrate aufgenommen werden. Voraussetzung hier ist jedoch auch die Inanspruchnahme von autorisierten Werkstattbetrieben und die Sicherstellung, dass die Fahrzeuggarantie nicht beeinträchtigt wird.

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Einfache Alarmsysteme funktionieren über die Zentralverriegelung und reagieren mittels Ultraschallsensoren auf unbefugtes Öffnen der Türen, Motorhaube oder des Kofferraums beziehungsweise auf unbefugtes Einschalten der Zündung. Sowohl durch einen lauten Hup- oder Sirenenton als auch durch Blinken macht das System auf das unerlaubte Öffnen des Fahrzeugs aufmerksam. Aufwendigere Systeme sind an den CAN-Bus angeschlossen und per Werksfernbedienung, SMS oder Smartphone-App bedienbar. Erschütterungen, Einschlagen von Scheiben sowie das unbefugte Öffnen des Fahrzeugs führen zur Auslösung eines Präventivalarms (zum Beispiel bei Parkremplern) oder des Hauptalarms. Bestimmte Systeme informieren den Besitzer via GSM oder lassen sich sogar mittels GPS orten. Für werksseitig mitgeorderte Alarmanlagen fallen beispielsweise in der Oberen Mittelklasse rund 400 Euro netto an. Profis kennen jedoch auch die werksseitigen Systeme und sollen sie innerhalb von 20 bis 30 Sekunden deaktivieren können. Nachgerüstete Systeme hätten demnach einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Werksausstattung: Professionelle Autoknacker wissen nicht, welches genau wo verbaut ist, lediglich eine LED-Blinkdiode deutet das Vorhandensein einer Alarmanlage an.

Selbst wenn die Polizei regelmäßig auf Fahrzeuge spezialisierte Einbrecher dingfest machen kann, scheinen ständig neue nachzukommen. Wer die oben stehenden Tipps befolgt und sein Fahrzeug durch ein Alarmsystem zusätzlich schützt, beugt am besten einem Aufbruch vor – und somit auch allem damit verbundenen Ärger.

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