Einig Europa?

Auch wenn Europa immer mehr zusammenwächst, gibt es gerade im Bereich des Verkehrsrechts teilweise gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Im schlimmsten Fall folgen Sanktionen auf die Verkehrssünden, die am Ende auch den Fuhrparkverantwortlichen betreffen können. Flottenmanagement widmet sich daher im Special „Europäische Lösungen“ den Regelungen für deutsche Dienstwagen im grenzübergreifenden Verkehr und beleuchtet die internationalen Angebote für Großkunden.

Einig Europa?

1 /1

Einig Europa?

PDF Download

Schon lange beschränkt sich der Aktionsraum vieler deutscher Unternehmen nicht mehr nur auf das Bundesgebiet, sondern sie sind über die Grenzen hinweg aktiv. Damit einhergehend werden die Fuhrparks in vielen Firmen internationaler. Auch wenn es keine Grenzkontrollen mehr gibt, so gibt es doch (noch) immer in jedem europäischen Land eigenständige Gesetze, Steuern, Regelungen und Restriktionen, die man von Deutschland aus kaum kennt. Zumindest dem Dienstwagennutzer, der am Ende im Ausland mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollten die Verkehrsregeln des jeweiligen Staates bekannt sein! Laut einer Studie von AutoScout24 fühlen sich viele der Europa- Reisenden gut informiert: 48 Prozent gaben an, die jeweils geltende Verkehrsordnung ziemlich gut zu kennen, gleich viele denken, sie zumindest ungefähr zu kennen. Vier Prozent sind vollkommen ahnungslos.

Auch wenn das Bild zunächst sehr positiv erscheint, klafft eine große Lücke zwischen Selbsteinschätzung und tatsächlichem Wissen: So fragte die Studie auch nach konkreten Regelungen in den beliebten Reiseländern Italien und der Schweiz. Und nur ein geringer Teil der befragten deutschen Autofahrer konnte mit seinem Wissen glänzen. Auf die Frage nach dem Tempolimit auf italienischen Schnellstraßen gaben nur 18 Prozent die richtige Antwort (110 Kilometer pro Stunde). 28 Prozent gestanden, das Limit nicht zu kennen. 54 Prozent antworteten falsch. Das Tempolimit von 80 Kilometern pro Stunde außerorts in der Schweiz gaben immerhin 30 Prozent richtig an. Und dass Autobahnschilder in Italien grün sind, konnten 38 Prozent aller Befragten berichten. 27 Prozent gaben keine Antwort. 30 Prozent glaubten, dass Autobahnschilder in Italien wie in Deutschland blau seien. Sechs Prozent gingen von gelben Autobahnschildern südlich des Brenners aus.

Dass man bei den Eigenheiten bezüglich der Verkehrsregelungen der einzelnen Länder schon einmal durcheinander kommen kann, mag verständlich sein, doch auch im Zweifelsfall gilt hier das Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher sollten sich insbesondere Dienstwagenfahrer vor Fahrtantritt ins Ausland mit den dort geltenden Bestimmungen vertraut machen. Dies gilt natürlich auch für jedes Land, das auf dem Weg durchquert wird.

Apropos Strafe: Wer denkt, dass er hierzulande nicht wegen Verstößen im Ausland zur Kasse gebeten werden kann, liegt falsch. Bereits seit Oktober 2010 ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen aus der Europäischen Union (EU) auch in Deutschland möglich. Im Rechtsartikel „Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland: Das sollten Sie wissen“ (ab Seite 85) geht Rechtsanwalt Lutz D. Fischer einigen Mythen auf den Grund und erklärt, was bei Bußgeldern im Ausland zu beachten ist.

Wer hingegen bei einem Verkehrsvergehen direkt vor Ort aufgegriffen wird, dem droht oftmals nicht nur ein saftiges Bußgeld. In der Schweiz wird das „Rasen“ beispielsweise als Straftat geahndet. Als „Raser“ gilt, wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 Stundenkilometern innerhalb von Ortschaften oder 60 Stundenkilometern außerorts (auf Autobahnen über 80 km/h zu schnell) begeht. Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit drohen nicht nur mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder sowie ein Fahrverbot, sondern es droht auch der Verlust des Fahrzeugs. Punkte sieht der Schweizer Bußgeldkatalog jedoch nicht vor.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2015

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

In Slowenien landen Sie eventuell schon hinter schwedischen Gardinen, wenn Sie ein Bußgeld nicht sofort bezahlen wollen – mit Glück werden aber auch nur die Papiere und/oder das Auto beschlagnahmt. Ein mögliches Vergehen in Slowenien ist übrigens das Überfahren einer gelben Ampel, anders als in Deutschland gibt es hier nämlich eine Haltepflicht. Alle wichtigen und teilweise auch kuriosen Verkehrsregeln aufzuzählen, die es im europäischen Ausland zu beachten gilt, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Informationen zu den jeweils geltenden Bestimmungen finden Sie nicht nur über die Automobilclubs, sondern auch ganz „neumodisch“ als App der Europäischen Kommission (im jeweiligen App-Store unter „Ins Ausland fahren“ zu finden).

Der Frage „Welche Besonderheiten gilt es bei der Dienstwagenüberlassung zu beachten, wenn in Deutschland zugelassene Dienstfahrzeuge im europäischen Ausland eingesetzt werden sollen?“ geht Flottenmanagement auf Seite 88 nach. Wenn sich ein Unternehmen hingegen dazu entscheidet, auch an den ausländischen Niederlassungen einen Fuhrpark aufzubauen, sollte die Verwaltung der Flottenfahrzeuge nicht nur den lokalen Firmenvertretern überlassen werden, sondern es sollte länderübergreifend mit einheitlichen Regelungen, Reportings und Kontrollen gearbeitet werden.

Kontrolle, internationale Vergleiche und zentrale Steuerung sowie Überwachung stehen auf Fuhrparkseite meist im Fokus. Daher haben wir diesen Themen innerhalb des Specials einen großen Platz eingeräumt und eine Übersicht über ausgewählte Anbieter nebst ihren europäischen Standorten, verwalteten Volumen, Dienstleistungsangeboten und Softwarefunktionen zusammengestellt – und zwar sowohl Leasinganbieter (ab Seite 81) als auch Anbieter für reines Management internationaler Flotten (ab Seite 92). Wer hingegen die Kontrolle und Steuerung des Fuhrparks nicht an einen externen Dienstleister abgeben will, der kann natürlich auch auf zahlreiche Anbieter für europäische Softwarelösungen für das Fuhrparkmanagement zurückgreifen, von denen wir einige ab Seite 78 vorstellen.

Zwei Teilbereichen der Fuhrparkverwaltung, die gerade im internationalen Umfeld von höchster Bedeutung sind, widmen wir uns innerhalb des Specials gesondert: So gehen wir in unserer Tankkarten-Übersicht für den europäischen Einsatz (ab Seite 94) nicht nur der Frage nach, welche Dienstleistungen hier geboten werden, sondern auch den Unterschieden bei der Betankung des Dienstwagens in den jeweiligen Ländern. Denn so müssen beispielsweise in vielen Ländern die Zapfsäulen zuvor mit einer Kreditkarte freigeschaltet werden. Aber auch beim Thema An- und Abmeldung im europäischen Ausland muss der Flottenverantwortliche einige Besonderheiten beachten. Neben zusätzlichen Steuern und Prüfungen gibt es selbst bei den Kennzeichen und ihrer Vergabe beziehungsweise Handhabung Unterschiede, erklären Branchenexperten auf Seite 80.

Nicht immer ist die Auslandsfahrt mit dem Dienstwagen die kostengünstigste. Oftmals lohnt es sich, auf alternative Transportwege wie Bus, Bahn oder Flugzeug umzusteigen und am Zielort auf eines der zahlreichen Mietwagenangebote zurückzugreifen. Welche Leistungen die einzelnen Rahmenverträge enthalten und wie die Fahrzeugvermieter den Aufwand des Mobilitätsmanagers minimieren können, gehen wir in der Übersicht zu den europäischen Angeboten der Mietwagengesellschaften (ab Seite 96) nach.

Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten muss für eine passende Unterkunft gesorgt sein, unabhängig davon, ob mit dem Dienstwagen anreist oder über andere Mobilitätswege. Einen Überblick über die Hotelbuchungsportale und deren Leistungen gibt Flottenmanagement ab Seite 84.

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 6/2015

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026