Jeder Lage gewachsen
Der Pick-up ist eine besondere Form des Pritschenwagens und vor allem in Nordamerika sehr beliebt. Dort sind die Pick-ups nicht nur als Nutzfahrzeuge unterwegs, sondern werden auch einfach als Privatwagen genutzt. In Deutschland erfreut sich der Fahrzeugtyp zumindest unter den Gewerbetreibenden eines treuen Freundeskreises: Vor allem kleine Handwerkerunternehmen, Landwirte oder Forstbetriebe greifen gerne zu dem Pkw mit Ladefläche.

PDF Download
Pick-ups gibt es in allen erdenklichen Größen. Gerade in den USA gelten sie oft auch als Statussymbol und sind entsprechend luxuriös und komfortabel ausgestattet. Für unsere Übersicht mussten wir allerdings einen vergleichbaren Standard schaffen, der vor allem den Pick-up als Nutzfahrzeug betrachtet. Es ist in Deutschland auch eher selten, dass ein Pick-up als Motivationsfahrzeug in einer Flotte angeschafft wird. So besitzen alle Fahrzeuge in unserer Tabelle eine Doppelkabine, einen Dieselmotor und wiegen nicht mehr als 3,5 Tonnen (zumindest ohne Anhänger). Gerade das letzte Kriterium dürfte die G-Klasse 6x6 (Bild) aus der Übersicht geworfen haben. Denn das 451.010 Euro teure Ungetüm wiegt 3,85 Tonnen und ist somit mit einem Pkw-Führerschein, der nach 1999 in Deutschland ausgestellt wurde, nicht mehr fahrbar. Doch auch in Sachen Leistungsdaten und Preis schwebt der Mercedes 6x6 in anderen Sphären. Da klingen die Daten unserer Vergleichsmodelle geradezu vernünftig.
Einsatzgebiete
„Vernünftig“ ist auch das richtige Stichwort, wenn es um Pick-ups in der Flotte geht. Denn die „Trucks“, wie sie in den USA auch genannt werden, ermöglichen ihren Nutzern ein sehr breites Einsatzgebiet. Der Komfort und das Fahrverhalten sind mit dem eines normalen Pkw vergleichbar. Nur dass anstelle eines Kofferraums eine Ladefläche von bis zu 2,5 Quadratmetern (Ford Ranger) an die hintere Sitzreihe anschließt. Dieses zentrale Merkmal ist es auch, das viele an diesem Fahrzeugtyp so schätzen. Sperrige und schwere Gegenstände können einfach aufgeladen werden, sofern sie ordnungsgemäß verzurrt werden. Eine Zuladung von maximal 1,3 Tonnen (Land Rover Defender) und eine Anhängelast von bis zu 3,5 Tonnen vergrößern die Nutzbarkeit enorm und sind nahe an den Dimensionen eines leichten Lkw oder Transporters. In vielen Fällen werden große Pick-ups auch als Lkw zugelassen, da die Versteuerung des Fahrzeugs nach Gewicht geht und somit entsprechend günstig ausfällt. Dabei sollte man aber darauf achten, dass das Fahrzeug primär zum Transportieren von Materialien genutzt werden kann. Ist die Doppelkabine zum Beispiel deutlich größer als die Ladefläche, kann es Probleme mit der Eintragung als Lkw geben.
Fahrerlaubnis
So schön die große Anhängelast und die Zuladung auch sind, nicht jeder darf ein Fahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht steuern. Daher muss der Fuhrparkleiter genau auf die unterschiedlichen Führerscheine seiner Fahrer achten. Die Klasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zuzüglich 750 Kilogramm Anhängelast, die Klasse BE erweitert diese Grenze um Anhänger über 750 Kilogramm. Zwischen den Klassen B und BE liegt seit 2013 noch die Fahrerlaubnis B96. Der Besitzer dieses Führerscheins darf nach Absolvierung einer Theorie- und Praxisausbildung einen Anhänger über 750 Kilogramm anhängen, sofern das Gespann nicht mehr als 4.250 Kilogramm auf die Waage bringt.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen muss der Fahrer einen Führerschein der Klasse C1 vorweisen. Damit dürfen 3,5 bis 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge gesteuert werden. Außerdem sind Fahrerinnen und Fahrer von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen, für deren Führen eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE notwendig ist, grundsätzlich vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht für Führerscheininhaber und eine umfangreiche Pflichtqualifikation für Führerscheinneulinge mit IHK-Prüfung.
Damit aber noch nicht genug. Denn in vielen Fällen sind gewerblich genutzte Pkw mit Anhängern mit einem Fahrtenschreiber zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten auszustatten. Dies gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen übersteigt (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84). Die Einbaupflicht regelt der Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Es besteht auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse über den besagten 3,5 Tonnen.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2015

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Fazit
Pick-ups sind fast jeder Lage gewachsen und flexibel einsetzbar. Ihre Offroadfähigkeiten, die hohe Nutz- und Anhängelast prädestinieren sie für den Einsatz in schwierigem Gelände oder auf Baustellen. Dabei sind die Verbrauchswerte mit beispielsweise 6,4 Litern (Mitsubishi L 200 2.4 DI-D) immer noch auf Pkw-Niveau und auch die Einstiegspreise von um die 26.000 Euro netto (Mittelwert in der Tabelle) sind moderat.
Zwar wird der Pick-up in Europa nicht den Stellenwert erlangen, den er in den USA besitzt, dennoch könnte das Segment vor allem im Nutzfahrzeugbereich in den nächsten Jahren weiter wachsen. So hat beispielsweise der französische Autobauer Renault erst kürzlich eine seriennahe Studie eines Pick-up-Modells mit dem Namen Alaskan Concept veröffentlicht. Laut Herstellerangaben soll damit dem wachsenden Markt für leichte Nutzfahrzeuge Rechnung getragen werden. Zuvor hatte der Konzern bereits mit dem Dacia Oroch einen Pick-up für den südamerikanischen Markt vorgestellt.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2015

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000