Gepackt, verstaut, gesichert
Ob Dienstwagen, Servicefahrzeug oder privater Pkw – auch außerhalb des Nutzfahrzeugbereichs gehört die ordnungsgemäße Ladungssicherung zu den Pflichten eines jeden Fahrers. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten sowie das Angebot der Fahrzeug- und Einrichtungshersteller für diesen Bereich liefert Flottenmanagement in diesem Artikel.

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Seien es Smartphone, Tablet und Notebook auf dem Beifahrersitz oder Musterproben beziehungsweise Werkzeuge im Kofferraum, bei einer Vollbremsung können schon die kleinsten ungesicherten Teile zum gefährlichen Geschoss werden. Daher beschreibt schon die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 22 Absatz 1: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Das heißt im Detail, dass es bei einer Kontrolle keine Rolle spielt, ob man sich in einem privat oder dienstlich genutzten Fahrzeug befindet. Die Ladung muss so gesichert werden, dass sie weder für Insassen des Fahrzeugs noch für andere eine potenzielle Gefahr darstellt.
Dabei ist die richtige Ladungssicherung – mal von den gesetzlichen Vorschriften abgesehen – im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig. Während eines Transports wirken gerade bei Kurvenfahrten, Brems- und Anfahrmanövern externe Trägheits- beziehungsweise Fliehkräfte. Hierfür zwei Beispiele: Bereits ein 150 Gramm schweres Smartphone, das bei einer Vollbremsung im Fahrzeug umherfliegt, prallt mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Kilogramm auf. Ein etwa 700 Gramm schwerer Regenschirm entwickelt ein Aufprallgewicht von bis zu 35 Kilogramm. Schon durch diese Beispiele sei verdeutlicht, warum auch kleinste Ladungsteile im Fahrzeug gesichert werden müssen.
Ob nun Limousine, Kombi, Van oder ein SUV – bereits ab Werk bieten die Fahrzeughersteller eine umfangreiche Zubehörauswahl an: Seien es Trennnetze oder -gitter für die Sicherung oberhalb der Rücksitzlehne, Gurte beziehungsweise Schienen für schwere Ladungsgüter oder Dachboxen, um zusätzlich Stauraum zu schaffen, das Angebot der Hersteller bietet allerlei Möglichkeiten, nicht nur die Fracht sicher ans Ziel zu bringen. Dabei lassen sich auch Überraschungen entdecken: Oder haben Sie schon einmal einen Porsche 911 mit Dachträgersystem und Dachbox gesehen? Eine Auswahl des Angebots an Ladungssicherungshilfsmitteln bietet die Übersicht „Ladungssicherung aus dem Zubehörkatalog der Fahrzeughersteller“ auf Seite 78.
Zusätzlicher Stauraum
Wenn es um den Transport geht, lässt sich nahezu jedes Fahrzeug zum „Transporter“ umfunktionieren – in seinen Maßen und Fähigkeiten natürlich. Sollte der Innenraum nicht ausreichen, kann der Stauraum neben der Möglichkeit über ein Dachträgersystem auch über einen Anhänger erweitert werden: Von speziellen Anhängern für Boote, Fahrräder oder Tiere über Caravans bis hin zum Lastenanhänger, das Angebot bietet für jedes Bedürfnis die passende Lösung. Natürlich gilt auch bei der Beladung des Anhängers die grundlegenden Methoden der Ladungssicherung zu beachten (siehe Artikel „Vorsicht Ladung!“ S. 74–75).
Sollte einmal keine Anhängerkupplung über den Zubehörkatalog buchbar sein, gibt es diverse Nachrüstlösungen von markenunabhängigen Anbietern wie Rameder für fast alle Fahrzeugmodelle. Eine nachträglich montierte Anhängerkupplung muss im Übrigen – sofern sie die übliche EU-Zulassung besitzt – weder vom TÜV abgenommen noch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das Mitführen der zur Anhängerkupplung gehörenden Papiere reicht aus. Bei einer Eigenmontage kann man jedoch, wenn man möchte, den fachgerechten Einbau bei einer technischen Prüfstelle kontrollieren und sich bescheinigen lassen.

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Wichtig bei der Verwendung eines Anhängers ist, dass auch der Führerschein zum Ziehen solcher Lasten berechtigt. Schnell kommen bei Fahrzeug plus Anhänger mehr als 3,5 Tonnen zusammen, die mit der alten Führerscheinklasse 3 (bis 7,5 Tonnen) bewegt werden dürfen, inklusive sämtliche einachsige Anhänger sowie Hänger mit Tandem-Achsen. Der Achsenabstand bei Tandem-Achsen muss allerdings weniger als einen Meter betragen. Die Klasse B erlaubt hingegen das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zuzüglich 750 Kilogramm Anhängelast, die Klasse BE erweitert die Berechtigung für Anhänger über 750 Kilogramm. Darüber hinaus gilt die Führerscheinklasse C1, mit der 3,5 bis 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge gesteuert werden dürfen. Außerdem sind Fahrerinnen und Fahrer von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen, für deren Führen eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE notwendig ist, grundsätzlich vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht für Führerscheininhaber und eine umfangreiche Pflichtqualifikation für Führerscheinneulinge mit IHK-Prüfung.
Einrichtungssysteme
In Nutzfahrzeugen sind Fahrzeugeinrichtungen bereits seit Jahren etabliert, aber auch für den Pkw-Bereich bieten Fahrzeugeinbauer eine breite Angebotspalette. Die Gründe für diese Systeme sind einfach und zahlreich: „Die Hauptargumente für Fahrzeugeinrichtungen sind geringere Suchzeiten und schnellere Zugriffszeiten. Durch die bessere Übersicht muss der Handwerker insgesamt weniger Material im Fahrzeug mitführen. Weiterhin schützt eine optimale Fahrzeugeinrichtung auch das Ladegut beziehungsweise die mitgeführten Werkzeuge und Ersatzteile. Dies alles führt zu einer deutlich höheren Wirtschaftlichkeit im mobilen Service. Ladungssicherheit und Insassenschutz ist schon seit Langem ein Thema. Durch die verbesserte Gesetzgebung und verstärkte Kontrollen rücken diese Themen jedoch zunehmend in den Fokus der Käufer von Fahrzeugeinrichtungen“, erläutert Frank Pohlmann, Vertrieb Key Account Fahrzeugeinrichtungen bei der bott GmbH & Co. KG.
Doch gerade der Kofferraum in einem Kombi, Van oder SUV stellt hinsichtlich seiner Beschaffenheit besondere Anforderungen an die Fahrzeugeinrichtung. Warum dann nicht gleich Marke Eigenbau? „Selbst wenig beladene Fahrzeugeinrichtungen – vor allem der Marke Eigenbau – halten den enormen Kräften bei einem Unfall nicht stand. Insassen laufen Gefahr, sowohl von den Waren als auch der Einrichtung selbst erdrückt oder verletzt zu werden“, gibt Claudius Boos, Leiter Marketing + PR bei der Aluca GmbH, zu verstehen.
Natürlich können Baukastenlösungen oder auch maßgeschneiderte Einrichtungslösungen für Pkw und Nutzfahrzeuge direkt vom Fahrzeugeinrichter geordert werden (siehe Tabelle „Übersicht der Fahrzeugeinrichter für Pkw“). Diese bieten ihre geprüften Produkte inklusive Einbau zum Kauf oder auch im Leasing in Zusammenarbeit mit namhaften Leasinggesellschaften an. Ausgeklügelte modulare Systeme garantieren nicht nur die bestmögliche Raumausnutzung beziehungsweise höchste Praktikabilität aufgrund der Planung, sondern auch die Verwendung von hochwertigen Materialien. Rückstandsloser Rückbau gehört, wenn nötig, zur Umsetzung dazu. So unterschiedlich die Systeme anmuten könnten, es werden doch die gleichen Maßstäbe angesetzt: „Der Sicherheitsaspekt ist im Pkw genauso hoch anzusetzen wie im Nutzfahrzeug. Wir vertrauen dabei auf die gleichen flexibel einsetzbaren Module wie bei Nutzfahrzeugen, ihre Anordnung im Fahrzeug wird individuell auf den begrenzten Raum geplant. Ziel ist es auch hier, den Materialien und Werkzeugen eine längere Lebensdauer zu verschaffen“, erklärt Patrick Meekes, Sales Manager bei der Activa Automobilservice GmbH.
Die Sortimo International GmbH bietet neben dem neu vorgestellten WorkMo-System, welches platzsparend im Kofferraum verstaut und dort über die Verzurrösen gesichert werden kann (siehe Interview mit Reinhold Braun, Geschäftsführer von Sortimo, in Flottenmanagement 2/2015), auch Systeme, die im Fahrgastraum zum Einsatz kommen: So bietet der Einbauspezialist aus Zusmarshausen gleich mehrere Produkte für das mobile Büro an, die über den Anschnallgurt auf dem Beifahrersitz gesichert werden. Beispielsweise soll der Autoassistent von Sortimo nicht nur eine praktische Schreibunterlage sein, sondern hält durch seine bewegliche Klemmvorrichtung für Notizen, zwei Ablagefächer für Ordner und Prospekte und eine Aussparung für eine Getränkeflasche jederzeit alles griffbereit. Zusätzlicher Stauraum für Unterlagen befindet sich unter der Schreibunterlage.
Fazit
Ladungssicherung ist wichtig, aber oft wird sie trotz vorhandener Möglichkeiten aus Zeitgründen vernachlässigt. Das Risiko und die Konsequenzen sollten den Dienstwagennutzern stets vor Augen geführt werden. Wie auch Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung üble Folgen haben kann, sollte dem Dienstwagenfahrer bewusst sein, dass Ladungssicherung nötig ist, nicht erst dann, wenn ohne sie etwas Schlimmes passiert ist.
Diese Checkliste hilft Ihnen, sich und Ihre Fracht sicher ans Ziel zu bringen:
• zulässiges Gesamtgewicht inklusive Passagieren und Dachlast bei Gepäckträgern beachten (Überschreitungen können mit bis zu einem Punkt und einer Geldstrafe von 235 Euro geahndet werden.)
• geschlossenen Kofferraum zum Transport benutzen
• Fracht so weit wie möglich nach vorne laden
• bei schweren Gegenständen im Kofferraum zusätzlich Dreipunktgurte auf der Rückbank schließen, da diese nur bedingt widerstandsfähig gegen Kräfte ist • bei gestapelten Frachtgut: schwere Teile nach unten laden und leichte nach oben
• Hutablage für gute Rücksicht frei halten
• Ladegut nie über die Oberkante der Rücksitzlehne legen, wenn kein Gepäcknetz oder Trenngitter vorhanden ist • wenn nötig Zurrpunkte und Spanngurte verwenden
• Scheinwerferhöhe anpassen
• vorgeschriebene Abmessung einhalten: Wenn Ladung mehr als einen Meter über Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus ragt, muss ein rotes Warntuch oder -schild am Ende der Ladung angebracht werden; die Ladung darf nach vorn oberhalb einer Höhe von 2,5 Metern nicht mehr als 50 Zentimeter hinausragen.

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