Größere Auswahl denn je ...
Auf Geschäftsreisen wird längst nicht nur der eigene Dienstwagen benutzt. Gerade kleinere Strecken, beispielsweise vom Flughafen oder Bahnhof zum Hotel, können viel Geld kosten. Flottenmanagement listet die Mobilitätsdienste für Kurzstrecken auf und beleuchtet sie. Dabei werden auch Trends wie „Share Economy“ betrachtet.

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Taxi
Das Taxi gilt, im Gegensatz zu Mietwagen und Fahrdiensten, als öffentliches Verkehrsmittel. Diese Einordnung führt zu bundesweit festlegten Regeln. Denn Taxis müssen Passagiere zu jedem gewünschten Ziel und zu jeder Zeit mitnehmen. Dies gilt auch für Ultrakurzstrecken.
Weiterer Vorteil einer Taxifahrt: Die Ausstattung der Fahrzeuge ist klar geregelt. Vorgeschrieben sind dabei mindestens zwei Türen auf der rechten Längsseite und ein zugelassenes, leicht ablesbares und beleuchtetes Taxameter. Darüber hinaus müssen auch im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts bei voller Besetzung noch mindestens 50 Kilogramm Gepäck befördert werden können.
Über zahlreiche Taxi-Apps sind bereits im Vorfeld einer Fahrt Reservierungen möglich. Künftig vorgesehen ist zudem ein sogenanntes „Taxi-Sharing“. Falls Kunden eine Taxifahrt planen und dies rechtzeitig in einer Taxi-App eingetragen haben, kann man sich mit anderen Nutzern, die eine gleiche oder ähnliche Strecke fahren wollen, das Taxi und somit auch der Fahrpreis teilen.
Regional einheitliche und transparente Tarife gehören sicherlich noch zu den Vorteilen einer Taxifahrt. Jedoch stiegen die Preise unter anderem durch die Einführung des Mindestlohns deutlich an. Nach Berechnungen des Taxi- und Mietwagenverbands BZP waren seit Anfang 2015 im Bundesdurchschnitt Preiserhöhungen von 25 Prozent nötig. In Erfurt beispielsweise müssen auf Kurzstrecken seitdem sogar über 80 Prozent mehr gezahlt werden.
Mietwagen
Ehemals als Ergänzung zum Taxi gedacht, hat sich das Konzept der Mitnahme im Mietwagen mittlerweile zu einer ernsthaften Konkurrenz entwickelt. Für Mietwagenfahrer, die sich als Chauffeure betätigen, besteht ein wichtiger Unterschied zu den Taxifahrern: Erstgenannte dürfen Aufträge nur am Unternehmenssitz oder am Wohnort annehmen, während Taxen am Straßenrand auf Kunden warten oder diese während einer Leerfahrt aufnehmen können. Mietwagen-Chauffeure müssen dann auch nach jeder Fahrt zum Ausgangspunkt zurück, bevor sie den nächsten Kunden aufnehmen. Eine Kontrolle dessen ist allerdings schwer möglich.

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Ein weiterer entscheidender Unterschied: Mietwagen haben einen Wegstreckenzähler und kein Taxameter an Bord. Somit kann der Fahrpreis vom Unternehmer mehr oder weniger frei entschieden werden. Lohnenswert im Vergleich zu Taxis dürfte das Ganze erst bei etwas längeren Strecken sein. Denn der Mehrwertsteuersatz für Mietwagen liegt bei 19 Prozent, der für Taxen bei nur sieben Prozent.
Für manche Nutzer ist es nicht das finanzielle Argument, das die Option Mietwagen vorzugswürdig macht. Vielmehr ist es die breitere Auswahl bei Modell und Farbe sowie die dadurch bedingte größere Neutralität.
Ebenfalls kann die eigene Nutzung eines Mietwagens für Dienstreisen sinnvoll sein, insbesondere für längere Strecken und einen längeren Zeitraum. Aber auch auf kleineren Strecken kann sich das Mietauto lohnen, es gilt hier, den passenden Anbieter und das für die Zwecke geeignete Konzept (beispielsweise spezielle Firmenkundenangebote) herauszufiltern.
Fahrdienste
Das Unternehmen Uber mit seiner gleichnamigen Smartphone-App ist in den letzten Monaten in aller Munde. Die App, mit der Fahrgäste an professionelle und private Fahrer vermittelt werden, ist besonders Taxiunternehmen ein Dorn im Auge. Denn Uber-Kunden konnten bis zuletzt Fahrten bei Privatleuten buchen, die ohne Personenbeförderungsschein unterwegs waren.
Im März dieses Jahres verbot das Frankfurter Landgericht Uber jedoch Fahrten in Deutschland anzubieten, bei denen der Fahrer keine behördliche Genehmigung hat. Geklagt hatte der Verbund Taxi Deutschland, der das Angebot von Uber für wettbewerbswidrig hält.
Uber argumentierte in der Verhandlung, dass die Beförderungsbedingungen, wie sie für Taxis gelten, nicht anwendbar seien, da die Firma nur als Vermittler zwischen Gast und Fahrer auftrete. Das Gericht sah das anders. Es handele sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Bezahlung und nicht um einen Mitfahrdienst. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Unabhängig von der ungeklärten Rechtslage sind Fahrdienstvermittler wie Uber, Lyft, Blacklane, Wundercar und Co. deutlich großzügiger im Umgang mit ihren Fahrern. So müssen beispielsweise bei Uber weder ein arbeitsmedizinisches Gutachten vorgelegt noch eine Ortskundeprüfung abgelegt werden. Ob das nun vorteilhaft oder nachteilig ist, kann jeder mit sich selbst ausmachen. Klar ist: Wer einen Geschäftstermin schnell erreichen muss, ist in der Regel bei einem ortskundigen Taxifahrer besser aufgehoben, auch im Zeitalter von Navigationssystemen.
Wer allerdings etwas weniger Zeitdruck hat, kann bares Geld sparen. So ermittelte das Onlineverbrauchermagazin „Finanztip“, dass in München die 12,5 Kilometer lange Strecke von der Pienzenauerstraße bis zur Brieger Straße mit dem Taxi an einem Donnerstagnachmittag 29 Euro kostet. Wer mit Uber fuhr, zahlte mit 14 Euro hingegen weniger als die Hälfte. Problematisch für die Abrechnung: Eine Quittung gibt es bei Mitfahrdiensten in der Regel nicht.
Eine Sorge kann bei alledem jedem genommen werden: Bei einem Unfall sind die Fahrgäste sowohl bei Taxen, Mietwagen als auch privaten Chauffeuren über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Weitere Angebote
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung von Carsharing-Diensten. Anbieter wie Car2go oder Flinkster sind mit ihren Fahrzeugen mittlerweile in jeder größeren Stadt zu sehen. Trotz ihrer überregionalen Bekanntheit sind die meisten Geschäftsreiseverantwortlichen bei Angeboten rund um „Share Economy“ eher skeptisch, wie aus der Geschäftsreiseanalyse 2015 des Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) hervorgeht. „Die derzeit viel diskutierte Öffnung des Reisemarkts hin zu Share-Economy- Diensten hat sich noch nicht auf den Geschäftsreisemarkt ausgewirkt“, sagt Dirk Gerdom, Präsident des VDR. Mehr als die Hälfte der Unternehmen lassen erst gar keine Buchungen von Autos solcher Anbieter zu. Zudem ist es nur in etwa jeder dritten Firma erlaubt, die Übernachtung über Airbnb (Vermietung von Unterkünften von Privatpersonen) zu buchen oder einen Ride-Sharing-Dienst wie Uber zu ordern. Neben mangelndem Vertrauen in die neuen Konzepte gelten auch die Abrechnungen der Reisekosten als Hauptproblem (häufig keine Quittungen).
VDR-Präsident Gerdom fasst zusammen: „Share Economy kann eine Alternative zu klassischen Hotels oder Taxidiensten sein. Es ist sicherlich sinnvoll, die Vor- und Nachteile dieser Angebote zu kennen und für die Nutzung Regeln zu definieren.“
Im Ausland beachten
Im Ausland kann die Nutzung von Taxen mit Risiken einhergehen. Die Preise sind oftmals überhöht, Festpreise nicht immer möglich. Daher sollte über die Buchung eines Mietwagens nachgedacht werden.
Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten: Der Mietwagen sollte vorab von Deutschland aus gebucht werden. Ansonsten wird der Mietvertrag häufig in fremder Sprache ausgehändigt. Außerdem sollte die Versicherung geprüft werden. Die Deckungssumme im Schadenfall sowie die Höhe des Selbstbehalts variieren je nach Vermieter. Hier empfiehlt der ADAC, eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt abzuschließen. Auch eine Diebstahlversicherung sollte im Mietpreis enthalten sein. Für den Fall von eventuell auftretenden Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, sollte der Gerichtsstand des Unternehmens in Deutschland sein.
Fazit
Unternehmen müssen sich die Frage stellen, ob sie sich den neuen Share-Economy-Angeboten öffnen oder nicht. Derzeit scheint die Mehrheit der Travelmanager noch vorsichtig damit umzugehen. Ob Firmen die klassischen Verkehrsmittel beziehungsweise Mobilitätsdienste, wie das Taxi, den Mietwagen oder den ÖPNV (auf den hier nicht näher eingegangen wird), nutzen oder auf die neuen Angebote wie Carsharing, Mitfahrdienste et cetera eingehen, ist eine Frage der jeweiligen Philosophie. Die eine richtige Lösung bei Dienstreisen wird es nicht geben, zu unterschiedlich sind die Anforderungen und Bedürfnisse. Doch gerade im Zeitalter einer zunehmenden Vernetzung und durch eine steigende Professionalisierung der Angebote wird Share Economy künftig im Mobilitätsmanagement eine wichtige Rolle einnehmen.

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