Gut zu wissen!
Jedes Jahr gibt es bei den Gesetzen und Regelungen im Straßenverkehr Anpassungen und Neuerungen. Flottenmanagement bringt Sie auf den aktuellen Stand, listet die flottenrelevantesten Änderungen auf und gibt einen Ausblick bis 2018.

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Aktuelle Änderungen
Eine der weitreichendsten Veränderungen betrifft die Kennzeichenmitnahme. So beschloss der Bundesrat zum 1. Januar 2015 die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Demnach hat der Fahrzeughalter künftig zwei Möglichkeiten, wenn er seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. So kann er wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden. Alternativ dazu kann der Fahrzeughalter seit diesem Jahr auch das alte Kennzeichen bei einem Wohnsitzwechsel mitnehmen. Dies ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen, der Fahrzeugschein muss dann zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.
Ebenfalls neu: Über das Webportal des Kraftfahrt-Bundesamtes können seit Anfang 2015 Fahrzeugabmeldungen bei den Zulassungsstellen mithilfe von Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises abgewickelt werden. Der Sicherheitscode (QR-Code) ist auf der Prüfplakette sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden. Das Ganze soll Abläufe beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen. Ergänzend zur Abmeldung soll ab dem kommenden Jahr eine Onlinezulassung beziehungsweise Wiederzulassung von Fahrzeugen möglich sein.
Darüber hinaus erfolgt seit diesem Jahr der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht beziehungsweise vereinfacht. Die Halterdaten dürfen jedoch nur zur Ermittlung des Fahrers, der für den Verkehrsdelikt verantwortlich ist, verwendet werden.
Weitere Anpassungen betreffen die Verbandskästen. Sie müssen seit Jahresbeginn die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen. Allerdings können die alten Verbandskästen noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.
Seit diesem Jahr werden ältere Dieselfahrzeuge sowie leichtere Nutzfahrzeuge bei der Nachrüstung eines Rußpartikelfilters bezuschusst. Für die Filterförderung stellt der Staat 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 2/2015

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Seit dem 1. April dürfen Kurzzeitkennzeichen von den Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Für das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug gilt: Es muss identifiziert sein sowie eine gültige Hauptuntersuchung absolviert haben, die im Fahrzeugschein vermerkt ist. Ohne Hauptuntersuchung sind nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der Hauptuntersuchung möglich. Ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro wird fällig, wenn bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen der Fahrzeugschein nicht mitgeführt wird.
Zudem gelten Änderungen im Reiserecht. Seit Jahresbeginn ist das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 40 Euro statt 60 Euro belegt. Ebenfalls sind die Preise für Vignetten in Österreich angepasst worden – und künftig 2,1 Prozent höher. Das bedeutet: Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70, die 2-Monats- Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die 10-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50).
Was soll/wird kommen?
Auch im Bereich der Alternativen Antriebe gibt es noch Neuerungen: So sollen ab diesem Frühjahr Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen direkt als solche erkennbar sein. Das sogenannte Elektromobilitätsgesetz ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Die Kommunen können nach eigenem Ermessen weitere Privilegien festlegen, wie beispielsweise die Nutzung der Busspur oder das kostenfreie Parken auf sonst gebührenpflichtigen Plätzen. Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf reine Elektroautos, sondern auch auf Hybridfahrzeuge, die über das Stromnetz geladen werden können. Diese müssen allerdings 30 Kilometer elektrisch fahren können. Ab 2018 steigt der Wert auf 40 Kilometer.
Das Land Niedersachsen startet im Frühjahr ein Pilotprojekt für abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen. Geplant ist, einen Abschnitt auf der B6 von drei Kilometern Länge zu überwachen. Dabei sollen Schilder auf die Prüfstrecke hinweisen. Bei der sogenannten „Section Control“ werden die Durchfahrtszeiten aller Fahrzeuge gemessen und die Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt. Sofern kein Tempoverstoß vorliegt, müssen die Fahrzeugdaten sofort automatisch und spurlos gelöscht werden. Der Vorteil von Section Control liegt darin, dass Fahrer nicht nur für eine Radarfalle das Tempo verringern, sondern die gesamte kontrollierte Strecke ihre Geschwindigkeit beachten müssen. In Österreich ist das Messverfahren bereits seit dem Jahr 2003 im Einsatz.
Neufahrzeuge dürfen ab dem 1. September 2015 nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Emissionsgrenzwerte der Euro-6- Norm einhalten. Die Grenze des Stickoxidausstoßes bei Dieselmotoren liegt dann neu bei 80 Milligramm pro Kilometer, bei Benzinern bleibt es beim Wert von 60 Milligramm pro Kilometer.
Ausblick auf 2016/2017:
Kürzere Steuerfreiheit für E-Autos
Wer sich in diesem Jahr ein Elektroauto zulegt, erhält noch den Vorzug von zehn Jahren Steuerfreiheit. Ab Beginn 2016 sind es dann nur noch fünf Jahre.
Pkw-Maut
Ab dem 1. Januar 2016 soll die Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen eingeführt werden. Noch bestehen allerdings Vorbehalte seitens der EU. Die Infrastrukturabgabe soll für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Pkw und Wohnmobile), unabhängig von ihrer Zulassung im In- oder Ausland, gelten. Deutsche Autofahrer sollen durch Abschläge bei der Kfz-Steuer nicht höher als bisher belastet werden. Befreit werden nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Dobrindt Motorräder, Elektroautos und Fahrzeuge von behinderten Personen. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge. Für Ausländer soll es neben einer Kurzzeit- auch eine 2-Monats- sowie eine Jahresvignette geben.
eCall
Alle Neuwagen in der Europäischen Union müssen ab dem 31. März 2018 mit dem Notrufsystem „eCall“ bestückt sein. Es sendet im Fall eines schweren Unfalls ein automatisches Signal an eine Notfallleitstelle ab.

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