Rechtsfragen
Seit 2012 veranstaltet LeasePlan Deutschland ein- bis zweimal im Jahr eine Tagung zu flottenrelevanten Themen. Diesmal stand im Mövenpick Hotel Münster das rechtliche Spannungsfeld des Fuhrparkverantwortlichen auf der Agenda. Flottenmanagement war vor Ort und hat spannende Eindrücke gewinnen können.

PDF Download
Die juristischen Mühlen in Deutschland und der EU hören nicht auf sich zu drehen, schon gar nicht beim Thema Flottenmanagement. Dabei sind die Flottenmanager in verschiedenen Bereichen von juristischen Fachthemen betroffen: sei es bei den Fahrzeughalterpflichten oder dem Schadenmanagement. In vielen Fällen sind sie darüber hinaus auch die erste Anlaufstelle für Fragen von Fahrern beispielsweise bezüglich der Versteuerung von Privatfahrten oder bei Bußgeldverfahren. Der Fuhrparkverantwortliche muss sich also bei Rechtsfragen ständig auf dem Laufenden halten. Denn auch hier gilt wie bei allen juristischen Fällen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher konzipierte der Leasinganbieter LeasePlan in diesem Jahr ein Event speziell zu Rechtsthemen im Fuhrpark. In verschiedenen Vorträgen erläuterten Experten die juristischen Pflichten des Fuhrparkmanagers in den Bereichen Steuerrecht, Führerscheinkontrolle, Dienstwagenüberlassungsvertrag, Car Policy und Datenschutz. Die Nachfrage der Fuhrparkleiter zu diesen Themen war groß, so waren die etwa 180 Teilnehmerplätze schon lange vor Veranstaltungsbeginn ausgebucht.
Das Interesse kommt jedoch nicht von ungefähr, denn die inhaltliche Konzipierung des Tagungskongresses ist eng mit dem Feedback der Teilnehmer aus diversen LeasePlan-Veranstaltungen verknüpft. „Im Nachgang zu unseren Events wird das Feedback der Besucher sehr strukturiert ausgewertet. Darüber hinaus werden natürlich auch viele Ideen und Fragen im täglichen Umgang mit LeasePlan-Kunden entwickelt, die in die Themenplanung mit aufgenommen werden. Sodass unsere Veranstaltungsthemen immer möglichst nah an den Erfahrungen und Anforderungen der Flottenverantwortlichen sind“, erklärt Gunter Glück, Geschäftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung bei LeasePlan Deutschland. Zudem kommen natürlich auch Topics auf die Agenda, die für den einen oder anderen Flottenverantwortlichen noch neu oder nicht hinreichend bekannt sind. „Immer wieder“, so das Geschäftsleitungsmitglied, „stellen wir fest, dass noch nicht alle Flottenverantwortlichen vermeintlich altbekannte Bausteine wie den Dienstwagenüberlassungsvertrag und die Führerscheinkontrolle in ihrem Fuhrpark eingeführt haben oder zumindest nicht in der gewünschten Professionalität abdecken können. Auch das Thema UVV wird allzu oft vernachlässigt. Auf der anderen Seite sind wir auch immer auf der Suche nach Inhalten, die bislang nur wenig thematisiert worden sind, zum Beispiel zukunftsorientierte Themen.“ Das Ziel der Veranstaltung sei es, mit einer Fokussierung auf fachliche Inhalte und sachliche Präsentationen einen möglichst hohen Mehrwert für die Teilnehmer zu stiften. Nur so könne man aus der Masse der Veranstaltungen herausstechen, erläutert Gunter Glück.
Der technische Fortschritt hat dafür gesorgt, dass unsere Autos – mit mehr als 60 Sensoren ausgestattet – zu großen Datensammlern geworden sind. Daher verwundert es nicht, dass bei fast allen Vorträgen der Datenschutz zumindest eine Nebenrolle spielte. Schon zu Beginn der Tagung stellte Gunter Glück die Frage, wie der Fuhrparkleiter und der Dienstwagenfahrer mit den in immer größerem Ausmaß gesammelten Daten umgehen können. Auch bei dem ‚Reizthema‘ der Führerscheinkontrolle wurde auf diesen Aspekt eingegangen. Denn häufig werden Datenschutzgründe vorgebracht, wenn eine externe Führerscheinüberprüfung abgelehnt wird. Matthias Höfflin, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Referent zu diesem Thema, konnte jedoch alle Bedenken ausräumen: „Auch die Delegation der Führerscheinkontrolle ist datenschutzrechtlich beispielsweise auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung problemlos möglich.“ Gleichzeitig wies er noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass eine dokumentierte Kontrolle grundsätzlich zweimal im Jahr zu erfolgen habe, bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten, nach denen dem Mitarbeiter der Führerschein entzogen worden sein könnte, aber auch öfters.
Ausdrücklich erwünscht kann das Sammeln von Daten wohl dann sein, wenn dadurch finanzielle Vorteile auf beiden Seiten realisiert werden können. So zeigte Volker Gillessen von der EcoLibro GmbH erstaunliche Einsparpotenziale durch eine intelligente Versteuerung des geldwerten Vorteils des Dienstwagens auf. Dabei könne in vielen Fällen sowohl der Geldbeutel des Arbeitnehmers geschont werden als auch das Unternehmen profitieren. Darüber hinaus kann durch die jeweilige Versteuerungsmethode ein nachhaltiger Umgang mit dem Dienstwagen unterstützt werden. Heute nutzt fast jedes Unternehmen die Ein- Prozent-Regel in Kombination mit der 0,03-Prozent-Methode für den Arbeitsweg, um den geldwerten Vorteil zu versteuern. Dies erscheint den meisten Verantwortlichen in den Unternehmen als die einfachste und sicherste Versteuerungsmethode. Wesentlicher Nachteil dieser Methode ist, dass sie oftmals einen zu hohen geldwerten Vorteil ausweist und als Flatrate-Regelung einen effizienten Umgang mit dem Fahrzeug nicht fördert. Wird der Dienstwagen nur selten auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, zum Beispiel aufgrund von dienstlichen Terminen vor oder nach der Arbeit sowie Dienstreisen, stellt die Ein-Prozent-Regel in Kombination mit der 0,002-Prozent- Methode für den Arbeitsweg eine deutliche vorteilhaftere Lösung dar. Bei einer intensiven dienstlichen Nutzung des Firmenwagens kann der geldwerte Vorteil durch die Fahrtenbuch-Methode sogar um bis zu 80 Prozent reduziert werden.
Doch die Vorträge sollten vor allem als ein Rahmenprogramm verstanden werden, bei dem die Teilnehmer untereinander, aber auch in den Fragensituationen am Ende der Präsentation darüber diskutieren können. Denn, so Gunter Glück, „die Branche kennt sich: Viele der Teilnehmer nutzen solche Veranstaltungen um Kontakte zu knüpfen und Ideen auszutauschen. Somit bieten wir unseren Teilnehmern neben dem inhaltlichen Input auch die Plattform für einen Erfahrungsaustausch.“ Auch die Referenten standen nach den Vorträgen für persönliche Gespräche und Nachfragen zur Verfügung und hatten im Ausstellungsbereich die Möglichkeit, ihre Dienstleistungsprodukte für Flotten vorzustellen. So konnten die Teilnehmer den Heimweg am Ende des Tages mit neuen Impulsen für ihre Arbeit antreten.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2014

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2014

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000