Gesundheits-Check

Die Themen Gesundheit und Sicherheit in der Flotte sind dem Fuhrparkleiter vor allem durch präventive Maßnahmen bekannt. Die UVV-Prüfung, Seminare zur Ladungssicherung oder auch die Kontrolle von Lenkzeiten zielen darauf ab, den Arbeitsplatz hinter dem Steuer möglichst sicher zu gestalten. Was jedoch als Risikoquelle häufig vergessen wird, sind akut auftretende Krankheitsfälle wie beispielsweise eine harmlose Erkältung oder Heuschnupfen. Auch hier muss der Flottenverantwortliche einige Dinge beachten.

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Allergie, Erkältung und Diabetes
Wenn die warme Jahreszeit beginnt, flüchtet so mancher Allergiker gerne in den Dienstwagen. Der Grund dafür ist der Pollenfilter der Klimaanlage. Die Luft, die aus den Düsen strömt, ist nicht nur angenehm kühl, sondern eben auch frei von Pollen. Gerade wurde die neue C-Klasse von Mercedes-Benz mit dem Qualitätssiegel der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) ausgezeichnet, weil sie durch eine sehr geringe Innenraumemission besonders allergikerfreundlich ist.

Der Pollenfilter im Innenraumbelüftungssystem des Fahrzeugs hat tatsächlich einen nicht unerheblichen Sicherheitsaspekt: Denn Allergieattacken mit tränenden Augen, Niesanfällen und unter Umständen auch Atemnot beeinträchtigen den Fahrer erheblich. Die Zahl der Allergiker nimmt jährlich zu, dabei ist der sogenannte Heuschnupfen eine der häufigsten Allergien in Deutschland. Laut einer Befragung des Online- Portals AutoScout24 leiden etwa ein Drittel der deutschen Autofahrer unter Heuschnupfen. Damit der Dienstwagen auch weiterhin ein pollenfreier Rückzugsort bleibt, ist es wichtig, dass der Filter regelmäßig ausgetauscht wird – am besten alle sechs Monate. Der Fahrer sollte darüber hinaus darauf achten, mit geschlossenem Fenster zu fahren und den Innenraum häufig zu säubern. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen kommen starke Allergiker meist nicht umhin, Medikamente zur Linderung der allergischen Reaktionen zu nehmen. Etwa 40 Prozent der Heuschnupfenpatienten greifen auf verschiedene Medikamente zurück. Diese Antihistaminika können jedoch unter Umständen die Fahrtauglichkeit einschränken, denn viele verursachen Müdigkeit und führen zu Konzentrationsschwächen. Daher empfehlen Verkehrsmediziner, die Medikamente am Abend einzunehmen.

Generell wird die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit des Fahrers durch Medikamente allzu oft unterschätzt. Besonders wenn die Arznei aus der privaten Hausapotheke selbst verschrieben worden ist. Etwa fünf Prozent aller in Deutschland zugelassenen Medikamente wirken sich negativ auf die Fahrtauglichkeit aus. Darunter sind auch herkömmliche Mittel gegen Allergien, Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Magen-Darm-Erkrankungen und Erkältung. Eine Nebenwirkung der meisten Medikamente ist Müdigkeit, in manchen Fällen treten auch Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Konzentrationsschwäche oder starke Blutdruckschwankungen auf. Zudem führt die Linderung der Krankheitssymptome dazu, dass man sich fahrtüchtiger fühlt, als man vielleicht ist. Der Fahrer sollte sich daher immer über die Nebenwirkungen der Medikamente auf dem Beipackzettel informieren. Darüber hinaus bietet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (www.dvr.de/ medikamente/) eine gute Informationsübersicht zum Thema Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr.

Die Erkältung im Winter oder der Allergieanfall im Frühjahr sind akut auftretende Krankheiten. Diabetes hingegen begleitet den Betroffenen ein Leben lang. Dennoch ist auch hier die Gefahr einer plötzlichen Unterzuckerung und damit verbundenen Bewusstlosigkeit nicht ausgeschlossen. Daher wird auch ein ärztliches Attest verlangt, sollte ein Diabetiker einen Berufsführerschein machen wollen. Autofahrer mit Diabetes sollten immer Traubenzucker in Griffnähe bereithalten, um eine eventuell drohende Ohnmacht hinter dem Steuer zu verhindern. Ohne die regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerwertes vor Antritt einer Fahrt besteht zudem die Gefahr des Führerscheinverlustes, sollte ein Unfall aus einer Unterzuckerung des Verkehrsteilnehmers entstanden sein.

Teilschuld
Die Frage, die sich nun vermutlich die meisten Fuhrparkleiter stellen, ist: Wer haftet, sollte doch einmal ein Unfall mit dem Dienstwagen nachweislich unter Medikamenteneinfluss geschehen? Ab wann kann ein Fuhrparkleiter mit haftbar gemacht werden, sollte ein Kollege krankheitsbedingt einen Verkehrsunfall verursachen? In solchen Fällen ist eine Mithaftung des Fuhrparkverantwortlichen durchaus nicht ausgeschlossen. Waren bei Schadenfällen oder gar Unfällen mit dem Dienstwagen Arzneimittel oder Alkohol im Spiel, trifft den Flottenmanager unter Umständen eine Teilschuld. Denn das Unternehmen als Fahrzeughalter trägt nach dem Strafgesetzbuch (§ 14 Abs. 1) die Verantwortung dafür, dass der Fahrer eines Firmenwagens auch fahrtüchtig ist. Da in den meisten Fällen ein Flottenmanager delegiert worden ist, kann dieser als Sekundärverantwortlicher ebenfalls im Falle eines Verstoßes oder Unfalls herangezogen und bestraft werden.

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Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Flottenverantwortliche im jeweiligen Einzelfall Kenntnis davon hat, dass der Fahrer Medikamente zu sich genommen hat. Ähnlich wie beim Alkoholkonsum auf der Weihnachtsfeier ist der Fuhrparkmanager nur dann dazu verpflichtet, die Autoschlüssel des Betreffenden einzukassieren, wenn offensichtliche Ausfallerscheinungen des Dienstwagenfahrers zu erkennen sind. Der Fahrer indes ist nicht verpflichtet, über die Einnahme von Medikamenten Auskunft zu erteilen.

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