Pflicht

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Ab dem 1. November 2014 gilt eine neue EUVerordnung, nach der alle Neuwagen mit Reifendruckkontrollsystemen ausgestattet sein müssen. Die Regelung, die „RDKS“ zum Bestandteil des Fahrzeugs macht, fordert von Kfz-Betrieben eine genaue Vorbereitung auf die neu anfallenden Aufgaben, sowohl in den Werkstätten als auch in Bezug auf die Kundenkommunikation. Die neue Verpflichtung führt zu grundlegenden Veränderungen in den Werkstattabläufen, da sämtliche Dienstleistungen hiervon betroffen sind, egal ob ein einfacher Reifenwechsel oder die Montage von Neureifen. Als Herausforderung kommt hinzu, dass die Fahrzeughersteller mit zwei verschiedenen Systemen arbeiten, die unterschiedlich montiert werden müssen. Auch die Kosten für Wechsel und Montage können sich erhöhen. Doch mit einem dauerhaft korrekten Luftdruck lässt sich auch viel Geld sparen, da sich der Reifenverschleiß verringert und der Kraftstoffverbrauch sinkt. Darüber hinaus wird durch RDKS die Fahrsicherheit gesteigert, da die Fahrstabilität bei einem zu niedrigen Reifenluftdruck negativ beeinflusst werden kann.

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