Ladungssicherung

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Gerade im stressigen Arbeitsalltag bleiben schon einmal Gegenstände lose im Fahrgastraum des Fahrzeuges liegen und können im Falle eines Unfalles zu einer unberechenbaren Gefahr werden. Laut § 22 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dennoch nutzen viele Autofahrer bei Alleinfahrten den freien Beifahrersitz als schnelle und äußerst unsichere Ablage für diverse Utensilien. Abhilfe kann das DEKRA-geprüfte dehnbare Auto-Ordnungsband depoflex liefern, welches, einmal über die Rückenlehne bis zur Sitzfläche gezogen, Utensilien sowie anderen Gebrauchsgegenständen den nötigen Halt verleiht. Das Spezialband ist dabei für alle Pkw und Transporter geeignet, verbleibt immer am Sitz und kann optional auch mit einem farbigen hochwertigen Stick individualisiert werden. Weitere Informationen sind unter www. depoflex-gotta.de zu finden.

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