Berichtigung

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Im Artikel „Recht haben, Entschädigung bekommen“, Seite 86/87 der Ausgabe Flottenmanagement 2/2013 hat sich eine Unkorrektheit eingeschlichen: Der Kostenpunkt „Bearbeitungsgebühr“ in der Tabellenspalte des Dienstleisters „flightright“ fällt grundsätzlich nicht an. Die Tätigkeit von flightright ist somit rein erfolgsbasiert mit dem Satz von 25 Prozent. flightright hat sich vorbehalten, in besonderen Einzelfällen eine solche Bearbeitungsgebühr zu erheben, macht von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch. Wir bitten, diese Fehlinformation zu entschuldigen.

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Ausgabe 3/2013

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