Grenzwertig
Wer davon ausgeht, dass mit dem Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen, der Einführung eines einheitlichen Zahlungsmittels und der Bildung gemeinsamer europäischer Regierungsapparate eine gewisse Gleichheit auch im Straßenverkehr Einzug hält, der hat nur bedingt recht.

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Mit Sicherheit ist es heutzutage deutlich einfacher geworden, in und durch die an Deutschland angrenzenden Staaten zu reisen, aber vielen Autofahrern ist dabei nicht bewusst, welche nationalen Besonderheiten gelten und unter Umständen bei Nichtbeachtung hohe Bußgelder verursachen können. Es gibt aber auch zahlreiche Punkte, die Autofahrern durch die Umsetzung des europäischen Gedankens gravierende Vorteile bringen. Mit der Einführung der einheitlichen Notrufnummer 112 zum Beispiel erreicht man bei einem Unfall in ganz Europa die notwendigen Ansprechstellen, um entsprechende Hilfe zu bekommen. Aber auch die Nutzung der grünen Internationalen Versicherungskarte erleichtert im Schadensfall die Kommunikation und entspannt eine womöglich gereizte Situation, indem die Beteiligten eine gemeinsame Schnittstelle zur Abwicklung des Schadens nutzen können, auch wenn sie nicht immer die gleiche Sprache sprechen. Ebenfalls einfacher wird damit auch die spätere Abarbeitung des Vorgangs mit den Versicherungen, denen dann ein standardisiertes Dokument vorliegt. Unentspannt wird es allerdings, wenn man sich die Unterschiede der einzelnen Länder vor Augen hält. So ist zum Beispiel Frankreich das einzige europäische Land, das jeden Führer eines Pkw dazu verpflichtet, einen Alkohol- Schnelltester mitzuführen. Da diese Regelung aber noch sehr umstritten ist, wird vorerst von einer Bestrafung abgesehen. Nicht so glimpflich kommt ein Fahrer davon, wenn er in Spanien die falsche Freisprecheinrichtung benutzt. Wie in den meisten an Deutschland angrenzenden Ländern ist die Freisprechanlage zum Telefonieren Pflicht, aber speziell in Spanien dürfen nur sogenannte Hands-free-Versionen benutzt werden. Die Verwendung von Kopfhörern kann bis zu 200 Euro Bußgeld kosten. Ebenfalls abweichend ist in Spanien die Mitführpflicht für Warndreiecke. Bei allen hier betrachteten Ländern ist das Mitführen eines Warndreiecks verpflichtend, egal ob im Kofferraum oder, wie in der Schweiz, griffbereit im Fahrzeuginnenraum. Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ist aber sogar die Mitnahme von zwei Warndreiecken vorgeschrieben, was sicherlich in manch einer Situation Sinn macht. Ob es in jedem Fall sinnvoll ist, wie in einigen Ländern empfohlen, ein Reservelampenset dabeizuhaben, obwohl ein Austausch der Leuchtmittel nur über eine Fachwerkstatt erfolgen kann oder die im Reservelampenset enthaltenen Leuchten gar nicht zu den Scheinwerfern passen, sei dahingestellt.
Nichtsdestotrotz sollte jedem bewusst sein, dass, so unterschiedlich die Vorgaben der einzelnen Länder auch sind, es wohl nie zum Nachteil ist, einen Verbandskasten, eine oder mehrere Warnweste(n), gegebenenfalls auch einen Kfz- Feuerlöscher oder ein anderes sicherheitsförderndes Utensil im Straßenverkehr mehr dabeizuhaben als vorgeschrieben. Von Vorteil ist es auch, wenn man sich vor Fahrtantritt über die nationalen Besonderheiten informiert. Oder wussten Sie, dass das Rauchen am Steuer in Belgien verboten ist? Einen weiteren Überblick über die unterschiedlichen Regelungen im Ausland finden Sie in der Tabelle.

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