Gut beraten

Wie sorgen Unternehmen für die verkehrsrechtliche Unterstützung ihrer Dienstwagennutzer? Welche Möglichkeiten des Verkehrsrechtsschutzes gibt es?

Gut beraten

1 /1

Gut beraten

PDF Download

Der Straßenverkehr gilt als risikoreiches Terrain. Hier herrschen Unruhe, Stress und Hektik. Selbst wenn der Dienstwagennutzer sich als besonnener und defensiver Fahrer bezeichnet, fährt er doch ständig Gefahr, unverschuldet in einen Unfall zu geraten. Dass ein Unfall, egal wie bagatellhaft er ist, Aufwand bedeutet, sollte unbestritten sein. Doch welche Unterstützung bietet der Arbeitgeber, um seine Fahrer und seinen Fuhrparkleiter weitestgehend zu entlasten

Generell unterscheiden die Firmen zwischen dienstlich erlittenen Vorfällen, auf Privatfahrten selbst verschuldeten Ereignissen oder klaren Rechtsverstößen wie Ampel-Rot-Missachtung, alkoholisiertes Fahren et cetera. Die Unterstützung, die die Unternehmen ihren Dienstwagennutzern bei Rechtsberatungsbedarf anbieten, reichen dabei, wie uns einige Fuhrparkleiter in einer Umfrage mitteilten, von der Erstberatung durch die unternehmenseigene Rechtsabteilung, der Konsultation eines externen, kooperierenden Verkehrsrechtsanwalts – mit oder ohne Rechtsschutzversicherung – über die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für Schadenmanagement bis hin zur kostenlosen, telefonischen Erstberatung durch einen Verkehrsrechtsanwalt als Service einer Leasinggesellschaft. Wesentlich für die Unterstützung, die firmenseitig gewährt wird, ist die Einhaltung der im Dienstwagenüberlassungsvertrag niedergelegten Fahrerpflichten beziehungsweise der Straßenverkehrsordnung. Ansonsten wird eine Rechtsangelegenheit schnell zum „Privatvergnügen“.

Da die hauseigenen Anwälte in Sachen Verkehrsrecht meist schnell an ihre Spezialisierungsgrenzen stoßen, können sie lediglich mit einer Einschätzung weiterhelfen und die Sache an einen Fachanwalt weitergeben. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Dienstwagennutzer mindert das Kostenrisiko, das durch langwierige Rechtsstreitigkeiten und Anwaltsbeziehungsweise Prozesskosten entstehen kann. Die unterschiedlichen Anbieter gewährleisten Rechtsschutz rund um Verkehrssachen wie auch Verkehrsunfälle bei Schadenersatzansprüchen, Berufsunfähigkeit infolge eines Verkehrsunfalls, strafrechtliche Ermittlungen wie Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, Ordnungswidrigkeiten und mehr. In der Regel werden die gesetzlichen Gebühren des eigenen, wenn nötig auch die des gegnerischen Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten, Strafkaution sowie sämtliche angemessene Honorarkosten übernommen. Für den Fall, dass die Dienstwagennutzer auch im Ausland unterwegs sein müssen, sollte eine Ausweitung des Rechtsschutzes auch für das Ausland vereinbart werden.

Hat das Unternehmen im Falle von Fuhrparkschäden einen Dienstleister für Schadenmanagement engagiert, wird über diesen die Prozesskette der Regulierung in Gang gesetzt. Unter Umständen lässt sich hierüber auch die anwaltliche Vertretung für den Dienstwagennutzer veranlassen, die Kostenübernahme ist aber wiederum eine Frage des Rechtsschutzes, der aber ebenfalls in Versicherungs- oder Dienstleistungspaketen angeboten wird.

Einige Leasinggesellschaften bieten zwar die Empfehlung von Verkehrsanwälten an, verweisen aber ansonsten auf die Dienstleistung Schadenmanagement, bei der die Hinzuziehung von anwaltlicher Beratung wie schon oben erwähnt ein Inhaltspunkt sein kann. Einzig LeasePlan hat als neues Produkt zum 1.1.2013 die kostenlose telefonische Erstberatung in Sachen Verkehrsrecht für Nutzer eines mit diesem Leasinggeber vertraglich verbundenen Fahrzeugs im Portfolio. Laut Unternehmensaussagen sollen damit die Kundenzufriedenheit gesteigert und dem Fuhrparkleiter weitere administrative Entlastung verschafft werden. Eine Einschränkung gibt es: Zur Vermeidung von Interessenkonflikten können Anfragen zu Unfällen mit Fahrzeugen, für die LeasePlan vertragsgemäß den Schadenservice abwickelt, nicht beantwortet werden. Und so funktioniert die Dienstleistung Rechtsberatung: Unter www.leaseplan.de gelangen Fahrer über den Reiter „Fahrerservice” und den Menüpunkt „Verkehrsrechtsberatung” zum entsprechenden Formular. Wurde eine Online-Anfrage gestellt, dann erfolgt von montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden der Rückruf einer Partnerkanzlei, die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Die Online-Anfrage wird direkt zur Kanzlei weitergeleitet, um Fahrern vollste Vertraulichkeit zu gewährleisten. In der Beratung erhalten Fahrer eine kostenfreie anwaltschaftliche Sachverhaltsbewertung sowie eine Empfehlung. Die Erstberatung ist völlig unverbindlich und verpflichtet nicht zur Übertragung des Mandats. Auch im Fall von drohenden Bußgeldern oder Fahrverboten kann der Service hilfreich sein.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2013

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Besser jedoch ist es, unfall- und vorfallfrei seine Dienstfahrten zu vollbringen, gelassen und defensiv. Dafür wünschen wir jederzeit viel Glück und Erfolg.

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2013

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026