Fuhrpark verpflichtet
Unsere letzte Online-Umfrage beschäftigte sich mit dem Thema Pflichtausstattungen im Fuhrpark – gibt es diese häufiger, und wenn ja, warum und was wird vorgeschrieben? Beteiligt haben sich wieder rund 300 Fuhrparkleiter mit Flottengrößen von einigen wenigen bis hin zu über 500 Fahrzeugen. Der Schwerpunkt lag mit 72 Prozent aller Fahrzeuge auf Pkw-Fuhrparks.

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Pflichtausstattungen sind ein immer wieder heiß diskutiertes Thema in deutschen Fuhrparks. Während einige Fuhrparkleiter die Vorgaben zur Mindestausstattung kategorisch ablehnen, weil sie die Wahl von Fahrzeug und teilweise auch Marke zu stark einschränkt, schwören andere auf den Effekt. Es existieren ganze Listen, mit welchen Ausstattungsmerkmalen man in welcher Fahrzeugklasse den Restwert so erhöht, dass die Pflichtausstattung am Ende fast umsonst war oder sogar noch Geld gebracht hat, ebenso Negativlisten, welche Mehrausstattungen in welcher Fahrzeugklasse absolut sinnlos sind, weil man nicht mal einen Bruchteil des Investments im Zweitmarkt oder beim Leasing-Restwert zurückbekommt.
Für anerkannt sicherheitsrelevante Ausstattungsmerkmale wie Bremsassistenten oder das noch nicht überall übliche ESP in Nutzfahrzeugen gibt der eine oder andere Versicherer einen Nachlass auf die Prämie. Indirekt profitieren davon auch große Fuhrparks, die eigentlich eine Stückprämie vereinbart haben: über unter Umständen dann niedrigere Schadenquoten und damit günstigere Stückprämien. Von den wegfallenden Unfallnebenkosten einmal ganz zu schweigen.
Um so interessanter war für uns zu erfahren, wie es denn in der Praxis, wie es statistisch aussieht in den Fuhrparks in Deutschland. Mit unseren rund 300 Teilnehmern der Umfrage sind wir zwar noch nicht repräsentativ, können aber deutlich die Trends aufzeigen.
Vorgaben zu Pflichtausstattungen gibt es bei 86 Prozent der von uns befragten Fuhrparks – zumindest teilweise (15 Prozent, siehe Grafik 1). Damit entscheidet sich die überwältigende Mehrheit von Fuhrparkleitern und Unternehmensführung für den verpflichtenden Einsatz von beispielsweise sicherheitsrelevanten Sonderausstattungen. Bei 53 Prozent der Befragten werden Mindestausstattungen sowohl bei Pkw als auch für die leichten Nutzfahrzeuge vorgeschrieben, 45 Prozent der Fuhrparks schreiben Pflichtausstattungen nur für Pkw vor, gerade einmal zwei Prozent nur für Transporter (siehe Grafik 2).
Die Motivation der Fuhrparkleiter ist durchaus ehrenwert: 47 Prozent der Befragten schreiben Sicherheitssysteme vor, weitere 25 Prozent Systeme zur Unfallvermeidung beziehungsweise zur Unfallfolgen-Verringerung. Die Sicherheit steht also im Vordergrund, auch wenn weniger Unfälle natürlich auch deutlich niedrigere direkte und indirekte unfallbedingte Kosten bedeuten, was immerhin acht Prozent der Befragten direkt als Grund angaben: Die Versicherungskosten sollen mittels der elektronischen Helfer reduziert werden. Immerhin 20 Prozent der Befragten wählen Pflichtausstattungen ganz klar nach den Kriterien zur Restwerterhöhung beziehungsweise der Wiederverkaufsoptimierung aus (siehe Grafik 3).

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Das zeigt sich dann auch bei den beliebtesten Pflichtvorgaben für Pkw (siehe Grafik 4): Die sicherheitsrelevanten Systeme wie ESP (12%), Freisprecheinrichtung (14%), Ladungssicherungsvorrichtungen (10%) und Bremsassisten (6%) dominieren die Mindestausstattungslisten. Aber auch Klassiker in der Flotte wie Viertürer stehen mit acht Prozent ganz oben auf der Liste. Immerhin zwölf Prozent der Fuhrparkleiter wollen eine Klimaanlage sehen, neun Prozent geben Parksensoren vor. Neuere Sicherheitssysteme wie automatisches Fernlicht, mitlenkendes Kurvenlicht, Spurhalteassistent und TotwinkelÜberwachung hingegen haben es mit ein bis drei Prozent der Nennungen noch nicht so recht auf die Must-have-Listen der Fuhrparkleiter geschafft.
Bei den Transportern (siehe Grafik 5) dominieren ebenfalls ganz klar die Sicherheitssysteme: ABS, ESP, Ladungssicherungsvorrichtungen, Freisprecheinrichtung – diese Assistenten schafften zweistellige Prozentzahlen bei der Mindestausstattung. Aber auch die Klimaanlage für entspanntes Fahren (neun Prozent) und die Navigation für das schnellere Ankommen (sieben Prozent) stehen weit oben auf der Liste.
Was aber passiert, wenn ein vom Fahrer gewünschtes Modell die Mindestkriterien nicht einhält, also Assistenzsysteme aus der Liste der Pflichtausstattungen nicht verfügbar sind? Mit 44 Prozent (siehe Grafik 6) sagt der Fuhrparkleiter rigoros: Dann darf es nicht bestellt werden. Rund ein Drittel der befragten Fuhrparkleiter entscheidet individuell im Einzelfall, in immerhin 15 Prozent der Fuhrparks darf das vom Fahrer favorisierte Modell dennoch bestellt werden, mitgeordert wird dann gemäß Mindestausstattungsvorgaben das, was eben möglich ist. Und neun Prozent der Fuhrparkleiter gehen den komplizierten Weg und lassen dann fehlende Pflichtausstattungen nach Möglichkeit von externen Dienstleistern nachrüsten.
Nicht vergessen wollen wir jene 14 Prozent der Fuhrparkleiter, die Pflichtausstattungen ablehnen, denn das machen sie ja nicht ohne Grund (siehe Grafik 7): Mit 47 Prozent der Nennungen sehen die Befragten schlicht keinen Nutzen in Mindestausstattungsvorgaben, weiteren 13 Prozent stellt sich die Frage gar nicht erst, weil die Unternehmensleitung solche Vorgaben nicht wünscht. Genauso vielen sind die Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl schlicht zu groß. Und immerhin 27 Prozent von ihnen haben sonstige Gründe, überwiegend sehen sie dabei den Fahrer selbst in der Pflicht, die relevanten Sicherheitsund Komfortsysteme auszuwählen.
Generell jedoch zeigt unsere Umfrage: Mindestausstattungsvorgaben gibt es in den meisten Fuhrparks, und dabei steht lobenswerterweise die Fahrersicherheit an allererster Stelle. Welche Systeme dabei für relevant gehalten werden, unterscheidet sich allerdings stark.
Ab sofort veröffentlicht Flottenmanagement regelmäßig eigene Studien zu aktuellen Themen rund um den Fuhrpark. Die Teilnehmer sind Sie, unsere Leser, die sich an den Aufrufen im Magazin und im Internet beteiligen; abgestimmt wird online.
An der Umfrage „Pflichtausstattungen im Fuhrpark“ beteiligten sich rund 300 Fuhrparkleiter. Etwa 38 Prozent der Teilnehmer haben bis zu zehn Fahrzeuge im Bestand, 28 Prozent zwischen elf und 50 Fahrzeugen, 34 Prozent haben über 50 Fahrzeuge, zwei Prozent davon sogar über 500 Fahrzeuge. 72 Prozent der Fahrzeuge unser Studienteilnehmer sind Pkw, 22 Prozent Kleintransporter und Transporter, sechs Prozent entfallen auf sonstige Fahrzeuge.
Die nächste Flottenmanagement-Umfrage finden Sie auf www.flotte.de/umfrage

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