Jähes Ende
Im Ausnahmefall müssen Leasingverträge schon einmal vorzeitig beendet werden. Aus welchen Gründen dies möglich ist und welches Prozedere die Leasinggesellschaften empfehlen, haben wir in der Branche nachgefragt.

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Vorzeitige Leasingvertragsbeendigungen kommen vor, aber nicht all zu oft gemessen an der Zahl der aktiven Verträge der Leasinggesellschaften. Häufigste Gründe dafür liegen bei personellen und strukturellen Veränderungen auf Seiten des Leasingnehmers, Unfallschäden oder Diebstahl. Da normalerweise einmal geschlossene Verträge binden, kommt es auf die Sachlage und das Bestreben des Leasinggebers an, eine einvernehmliche und kostengünstige Lösung für beide Parteien zu finden. Denn hier geht es schließlich um eine Kundenbeziehung mit weiteren Verträgen, die idealerweise noch eine Weile bestehen bleiben soll. Bestimmte Gründe sprechen für eine fristlose Kündigung seitens der Leasinggesellschaft, dazu zählen beispielsweise falsche Kundenangaben zur eigenen Bonität beziehungsweise fehlende erforderliche Unterlagen, Verzug von Leasingentgelten, erhebliche Verletzung von Vertragspflichten sowie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, die eine Vertragserfüllung gefährden.
Ansonsten handhaben die von uns befragten Leasinggesellschaften das Vorgehen bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung unterschiedlich, sodass wir darauf detailliert eingehen möchten. Für die ALD AutoLeasing D GmbH antwortet Geschäftsführer Karsten Rösel: „Wir empfehlen Fuhrparkverantwortlichen im Vorfeld einer vorzeitigen Vertragsauflösung mit ihrem Kundenberater in Kontakt zu treten. Gemeinsam kann so das Prozedere detailliert vereinbart werden. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung teilt die ALD Automotive dem Leasingnehmer schriftlich den Ablösewert des Fahrzeugs zum gewünschten Beendigungstermin mit. Optional ermittelt die ALD Automotive auch den voraussichtlichen Marktwert des Fahrzeugs anhand des Kilometerstands. Dem Leasingnehmer bleiben zwei Möglichkeiten zur Ablösung des Fahrzeugs: Er kann einen Kaufinteressenten benennen, der das Fahrzeuge zum genannten Ablösepreis käuflich erwirbt. Oder er übergibt das Fahrzeug zur Vermarktung an die ALD Automotive. Wir berechnen die Differenz zwischen Ablösewert und den um die Verwertungskosten geminderten Verkaufserlös.“
Die Arval Deutschland GmbH berechnet vereinfacht gesagt die Kosten aus den noch geschuldeten abgezinsten Leasingraten und dem abgezinsten hypothetischen Restwert, gemindert durch den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt der Rückgabe. Die Mehr- und Minderkilometer werden taggenau kalkuliert und zu den im Einzelvertrag festgelegten Sätzen abgerechnet. „Wir raten zu Ansätzen, um die Zahl der vorzeitigen Vertragsbeendigungen möglichst gering zu halten“, so Klaus Pfeiffer, Kaufmännischer Leiter Vertrieb und Customer Service. „Zum einen kann man die Flottenfahrzeuge austauschbarer machen. Lässt sich über die Fuhrparkregelung eine Vereinheitlichung der Fahrzeuge innerhalb einer Nutzergruppe erreichen, kann bei Personaländerungen leichter ein neuer Fahrer für ein Fahrzeug gefunden werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, für Probezeiten und ähnliche Übergangsphasen Mietfahrzeuge zu nutzen und das endgültige Fahrzeug erst anschließend zu bestellen.“
Bei der Daimler FleetManagement GmbH strebt man generell keine außerordentliche Kündigung an. „Ein Vertrag kann beispielsweise vorzeitig beendet werden, wenn der Kunde im Tausch ein größeres Fahrzeug benötigt oder für das bestehende Fahrzeug der Bedarf wegfällt. Alle entstehenden Kosten müssen dann jedoch vom Kunden in Absprache mit dem Händler übernommen werden“, erläutert Geschäftsführer Harald Schneefuss. „Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens leiten wir folgende Prozesse in die Wege: Ermittlung des Abrechnungswerts anhand des hypothetischen Restwerts, abzüglich Zeitwert des Fahrzeugs durch Gutachter ermittelt. Daraus folgt meist eine Unterdeckung, die bei DFM nicht an den Kunden berechnet, sondern über die kostenlose GAP-Versicherung ausgeglichen wird. Dem Kunden entstehen keine finanziellen Nachteile. Eine Kündigungsanfrage mit Grund des Leasingnehmers läuft so ab: Ermittlung des Abrechnungswerts, Verkauf des Leasingobjekts, Berechnung der Unterdeckung an den Leasingnehmer, es sei denn, es wurde ein vorzeitiges kostenloses Rückgabekontingent vereinbart. Dieses Rückgabekontingent ist an bestimmte (wirtschaftliche) Voraussetzungen beim Leasingnehmer gebunden.
Es fallen auch keine separaten Bearbeitungskosten an. Die Abrechnungswertermittlung erfolgt durch Abzinsung der ausstehenden Leasingraten und des Vertragsrestwerts/hypothetischen Restwerts. Die abgezinsten ausstehenden Leasingraten werden als Schadenersatz betrachtet und immer ohne Umsatzsteuer an den Kunden fakturiert. Der km-Stand wird in der Regel nicht separat berücksichtigt und findet sich im Verkaufspreis beziehungsweise im Zeitwert des Fahrzeugs wieder. Die Servicekomponenten werden offen abgerechnet, dies ist ebenfalls in den AGBs geregelt.“

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Über die Prozesse der Deutschen Leasing Fleet GmbH spricht Geschäftsführer Michael Velte: „Die noch ausstehenden Leasingraten werden abgezinst und der Restwert zum Zeitpunkt der Beendigung ermittelt. Der Kunde muss dann den Unterschied zwischen Rest- und Marktwert zahlen, die bestmögliche Vermarktung übernehmen wir hierbei ebenso. Im Servicebereich wird die tatsächliche Laufleistung mit der Soll-Laufleistung ins Verhältnis gesetzt und dient als Basis der Abrechnung.
Eine vorzeitige Beendigung wird in den allermeisten Fällen unwirtschaftlich sein. Ist es dennoch Vonnöten, kann auch ein weiterer Einsatz des Fahrzeugs im eigenen Fuhrpark, zum Beispiel als Poolfahrzeug, eine Option sein. Außerdem kann man sich über einen entsprechenden Aufschlag in der Leasingrate dagegen ‚versichern‘. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die oftmals offerierte ‚kostenfreie Rückgabequote von x Fahrzeugen‘ tatsächlich kostenfrei ist. Sie ist dann allenfalls inklusive, nämlich als Aufschlag oder Prämie in den Leasingraten. Das legen zumindest wir unseren Kunden auch sauber offen dar.“
Das Vorgehen der GE Capital/ASL Fleet Services sieht folgendermaßen aus, wie Ludger Reffgen, Vertriebsleiter und Mitglied der Geschäftsführung von ASL Fleet Services, einem Unternehmensbereich von GE Capital in Deutschland, beschreibt: „Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber zusätzlich den Schaden zu ersetzen, der dem Leasinggeber durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht.
Dieser errechnet sich aus der Summe der noch ausstehenden Netto-Finanzleasingraten zuzüglich des kalkulierten Netto-Restwerts des Fahrzeugs, der der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegen hat, und abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten laufzeitunabhängigen Aufwendungen des Leasinggebers. Die vorgenannten Leasingraten und der kalkulierte Restwert werden mit dem Zinssatz, mit dem der Leasinggeber die Kalkulation der Leasingraten bei Vertragsbeginn vorgenommen hat, auf den Tag der Fahrzeugrückgabe abgezinst. Von dem errechneten Ablösewert wird der Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags abzüglich etwaiger Sicherstellungs- und Verwertungskosten in Abzug gebracht. Neben individualvertraglichen Vereinbarungen, bei denen ausgewählten Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, eine bestimmte Fahrzeuganzahl vor dem eigentlichen Vertragsende zurückzugeben – die damit verbundenen Risiken werden im Rahmen der sogenannten ‚Early Termination Coverage‘ kalkulatorisch in den Konditionen berücksichtigt – bieten wir unseren Kunden das Produkt ‚FlexKey‘ an. Über eine Matrix (Grid) mit Leasingraten zu 90 Laufzeit/Laufleistungskombinationen, die zu Beginn jedem Einzelleasingvertrag beigefügt wird, hat der Kunde die höchstmögliche Transparenz und gleichzeitig Flexibilität. Der Vertrag kann jederzeit auf einen der Gridpunkte (Leasingrate) in der Matrix umgestellt werden. Kosten für eine vorzeitige Vertragsauflösung und Kilometerabrechnungen entfallen. Etwaige Gutschriften- oder Nachbelastungen als Differenz zur ursprünglichen Leasingrate sind vollständig nachvollzieh- und planbar.“
Torsten Harms, Prokurist IKB Leasing GmbH, zur Abwicklung eines vorzeitig beendeten Vertrages: „Auf Anfrage erhält der Kunde die Höhe der Restmietforderung, die von ihm für die Vollamortisation des Vertrages auszugleichen ist. Zusätzlich muss er mit verwaltungstechnischen Kosten für die vorzeitige Beendigung des Vertrages rechnen. Der Restwert ist Bestandteil der Restmietforderung. Sollte diese über den Verkauf des Leasingobjektes nicht amortisiert werden können, ist der entstehende Mindererlös vom Leasingnehmer auszugleichen. Der Kilometerstand hat zunächst in der Betrachtung der Restmietforderung beziehungsweise des Restbuchwertes keine Relevanz. Für eine durch die vorzeitige Vertragsbeendigung notwendige Vermarktung des Fahrzeugs muss der aktuelle Kilometerstand durch den Leasingnehmer angegeben werden. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist grundsätzlich mit Mehrkosten für den Leasingnehmer verbunden. Bei einer diesbezüglichen Anfrage werden die verschiedenen Vertragsbeendigungsmöglichkeiten gegenübergestellt, um anschließend die für den Leasingnehmer kostengünstigste Alternative aufzuzeigen.“
Vonseiten der Hannover Leasing Automotive GmbH klärt Jörg Martin Grünberg, Leiter Vertrieb und Mitglied der Geschäftsführung, über die Formalitäten und Vorgehensweisen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung auf: „Die Berechnung der verbleibenden Leasingraten erfolgt unter Berücksichtigung der Laufleistung mit Mehr- oder Minderkilometern beziehungsweise der Restwertkalkulation; mit einbezogen werden eine feste Abzinsung und der von einem Gutachter ermittelte Händlereinkaufspreis. Ist zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung die Kilometerleistung bezogen auf die vertraglich vereinbarte Gesamtkilometerleistung überschritten, so wird zusätzlich eine Nachberechnung gemäß dem im Leasingvertrag genannten Mehrkilometerpreis vorgenommen. Minderkilometer werden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht erstattet. Der Leasingnehmer kann mittels eines Nachfolgers hohe Mehrkosten vermeiden. Wenn wir mit ihm einverstanden und alle Details wie mögliche Umschreibungskosten geklärt sind, können alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den neuen Leasingnehmer übertragen werden. Ebenso bieten wir unseren Kunden an, Verträge rückwirkend zu verkürzen; diese Änderung der Vertragslaufzeit kann wesentlich günstiger ausfallen, als die vorzeitige Endabrechnung der nach dem ursprünglichen Vertrag noch ausstehenden Raten. Ganz im Sinne unserer Kunden setzen wir auf proaktive Anpassungen durch geänderte Fahrleistungen beziehungsweise Poollösungen für nicht mehr personengebundene Fahrzeuge.“
Gunter Glück, Geschäftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung der LeasePlan Deutschland GmbH, erläutert deren Handhabung: „Möchten unsere Kunden einen Einzelleasingvertrag früher als 30 Tage vor dem ursprünglichen Vertragsende auflösen, dann sprechen wir von einem ‚vorzeitigen Vertragsende‘. In diesem Fall wird das einzelne Fahrzeug auf Soll/Ist-Basis 1:1 abgerechnet. Bedingt durch die vorzeitige Beendigung fallen folgende Kosten an: die Differenz von Marktwert zu Buchwert, die entgangenen Management und Administration Fees sowie die entgangenen Zinsen. Eine Strafgebühr berechnen wir nicht. Wir stellen sicher, dass es kein Nachteil für den Kunden ist, wenn er zum Beispiel weniger Kilometer zurückgelegt hat, als vertraglich vereinbart. Bis zu 30 Tage vor Vertragsende ist eine flexible Vertragsauflösung ohne weiteren Aufwand möglich. Kunden haben jedoch eine weitere Möglichkeit, um vorzeitige Vertragsbeendigungen so kostenneutral wie möglich zu gestalten: In der Offenen Kalkulation fällt der Verlust deutlich geringer aus. In dieser Vertragsart beteiligt LeasePlan den Kunden an Mehrerlösen aus den Posten Instandhaltung/ Instandsetzung und Reifen. Da diese Positionen bei einer vorzeitigen Beendigung geringer sind, als vorab angenommen, erhält der Kunde in der Regel eine Gutschrift. Deshalb erweisen sich vorzeitige Vertragsbeendigungen hier günstiger als in der typischen geschlossenen Kalkulation.“
Der Vorstand der Sixt AG, Dr. Rudolf Rizzolli, legt die hausinterne Vorgehensweise dar: „Der persönliche Kundenbetreuer von Sixt Leasing setzt sich immer mit dem Kunden bezüglich der Abwicklung in Verbindung. Die Abmeldung und der Rücktransport des Fahrzeugs werden von Sixt Leasing veranlasst. Der Leasingnehmer übernimmt dabei eventuell entstehende Kosten für Spedition, Rückgabeschäden sowie auf Ist- Kosten abgerechnete Full-Service-Bestandteile wie Versicherung oder den Rundfunkbeitrag. Die Abschlagszahlung ist abhängig vom Rückgabezeitpunkt und ergibt sich aus der Differenz von Händlereinkaufspreis laut Gutachten und dem Barwert laut Leasingkalkulation. Mehr- oder Minderkilometer werden dabei taggenau abgerechnet und gegebenenfalls erstattet. Für das Leasingmodell der Bruttogehaltsumwandlung bietet Sixt Leasing dem Leasingnehmer eine Risikopauschale an zum Schutz vor nicht planbaren Zusatzkosten durch vorzeitiges Vertragsende an, zum Beispiel durch ausscheidende Mitarbeiter, Diebstahl oder Totalverlust. So gewährleisten wir eine einfache, komfortable und günstige Abwicklung ohne großen Aufwand. Durch unser Rückgabemodul Sixt FAirbag Plus können mögliche Nachbelastungen schon während der Leasingdauer abgedeckt werden. Darüber hinaus sind unsere Gutachter immer angehalten, sofern möglich, die günstigste Reparaturmethode anzusetzen. Die Bewertungskriterien bei Gutachten orientieren sich dabei an der ‚Fairen Fahrzeugbewertung VMF‘.“
Bei der Volkswagen Leasing GmbH erfolgt die vorzeitige Vertragsbeendigung über einen Aufhebungsvertrag. Geschäftsführer Gerhard Künne erläutert die Details: „Welche Prozesse ablaufen, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag beendet wird. Eine Faustregel besagt: Je länger der Vertrag bereits läuft, desto weniger Aufwände werden auf den Kunden zukommen. Generell werden in diesem Kontext Marktwert und Buchwert gegenübergestellt. Liegt der Buchwert über dem Marktwert muss der Kunde für die Differenz aufkommen. Der Kilometerstand spielt bei Verträgen mit Einschluss der Dienstleistung Wartung & Verschleiß sowie bei Reifen-Flatrates eine Rolle. Etwaige Prozesskosten, Gebühren oder Ähnliches für die vorzeitige Vertragsbeendigung stellen wir dem Kunden seitens der Volkswagen Leasing GmbH nicht in Rechnung.“ Auch hier geht man von höheren Kosten aufseiten des Kunden aus, die beispielsweise durch Rückführungskosten oder Sachverständigenschätzung anfallen. Die Volkswagen Leasing GmbH sichert sich selbst durch umfangreiche Bonitätsprüfungen ab. Je nach individueller Unternehmenssituation kann der Vertragsabschluss mit Auflagen in Form von beispielsweise Bank- oder selbstschuldnerischen Bürgschaften wie auch Depoteinzahlungen verbunden sein. Diese Auflagen können als Sicherheiten dienen.
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung sollte also wirklich nur als absolut letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, wenn keine Alternative Sinn macht. Beziehen Sie Ihre Leasinggesellschaft frühzeitig in diese Überlegungen ein, vielleicht finden Sie gemeinsam eine kostengünstigere und genauso praktische Lösung.

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