Zugmaschine
Wer sein Fahrzeug mit Anhänger nutzen will, sollte gewisse Dinge, insbesondere die Anhängelast, beachten. Wir haben Wesentliches zusammengefasst.

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Wenn es um das Transportieren geht, lässt sich jedes Fahrzeug zum „Transporter“ umfunktionieren – in seinen Maßen und Fähigkeiten natürlich. Sollte der Innenraum nicht ausreichen, kann an nahezu jedes Fahrzeug eine Anhängerkupplung gebaut werden, die weitere Möglichkeiten bietet. Vom reinen Fahrradtransport über Lastenanhänger oder Caravans bis hin zu schwereren Lasten wie Anhängekräne oder andere Baumaschinen kann jegliches transportiert werden, was die Zugfähigkeit des Fahrzeugs mitmacht. Ein Blick in den Fahrzeugschein beziehungsweise die technischen Daten genügt. Sogar ein VW Polo darf in der Motorisierung mit 70 PS 800 kg Anhängelast ziehen, eine Anhängerkupplung steht mit 622 Euro netto in der Zubehörliste.
Doch es geht bei der gewerblichen Nutzung nicht nur darum, dass ein Fahrzeug Lasten ziehen kann, sondern auch wie. Neben dem Effizienz- Aspekt, das heißt, dass die Motorisierung entsprechend kräftig genug ist. Damit das Fahrzeug nicht am Limit seiner Leistungsfähigkeit zieht, sollten Sicherheit und Praktikabilität ebenfalls eine Rolle bei der Auswahl spielen. Für entsprechende Sicherheit im Fahrverhalten kann beispielsweise die im elektronischen Stabilisierungsprogramm enthaltene Gespannstabilisierung sorgen. Wichtig dabei ist auch, das Fahren mit Gespann zu üben, denn je nach Umständen (Seitenwind, starkes Gegenlenken et cetera) und Geschwindigkeit verändert sich das Fahrverhalten. Kommt der Pkw als Zugfahrzeug hauptsächlich auf der Straße zum Einsatz, eignen sich Kombis oder Limousinen mit Zweiradantrieb. Sollten unbefestigte Straßen zur Fahrstrecke des Gespanns gehören, empfehlen sich robustere SUV- oder Pick-up-Modelle.
Wer schwerere Lasten mit dem Fahrzeug bewegen muss, kommt um ein großes SUV mit leistungsstarkem Motor nicht herum. Für ein getriebeschonendes Rangieren mit Gespann empfiehlt sich zudem ein Automatikgetriebe. Allradantrieb samt Helferlein wie Bergan- und -abfahrhilfen, Untersetzungsgetriebe und so weiter gelten als nützlich, wenn die Strecken und Untergründe matschig sind. Und: Je schwerer das Fahrzeug, umso stabiler das gesamte Gespann.
Wichtig zu beachten ist zudem, dass auch der Führerschein entsprechende Gültigkeit zum Ziehen solcher Lasten hat. Schnell kommen bei Fahrzeug plus Anhänger mehr als 3,5 Tonnen zusammen, die mit der alten Führerscheinklasse 3 (bis 7,5 Tonnen) bewegt werden dürfen, inklusive sämtliche einachsige Anhänger, einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen. Der Achsenabstand bei Tandem-Achsen muss allerdings weniger als einen Meter betragen. Die Klasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zuzüglich 750 Kilogramm Anhängelast, die Klasse BE erweitert um Anhänger über 750 Kilogramm. Darüber hinaus gilt die Führerscheinklasse C1, mit der 3,5 bis 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge gesteuert werden dürfen. Außerdem sind Fahrerinnen und Fahrer von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen, für deren Führen eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE notwendig ist, grundsätzlich vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht für Führerscheininhaber und eine umfangreiche Pflichtqualifikation für Führerscheinneulinge mit IHKPrüfung.
Einen weiteren Aspekt müssen Gewerbetreibende, die ihr SUV beruflich einsetzen, beachten, darauf weist unter anderem die IHK Region Stuttgart auf ihrer Internetseite hin: Viele Pkw mit Anhängern benötigen ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Das gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 kg übersteigt (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84). Die Einbaupflicht regelt grundsätzlich Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1a) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Es besteht auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 3.500 kg. Allerdings können viele SUV technisch nicht mit diesen Geräten ausgerüstet werden. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Klärung mit dem Fahrzeughersteller.

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Auch bei dieser Fahrzeugwahl gilt: Alle Aspekte in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Einsatzgebiet, Führerschein und gewerbliche Nutzung mit Blick auf den Tachographen sollten in Betracht gezogen werden, damit das Fahrzeug seinem Zweck und auch allen gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.

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