Dienstwagen anstatt Gehalt?

Firmenfahrzeuge als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -rekrutierung

Dienstwagen anstatt Gehalt?
Dienstwagen anstatt Gehalt?

1 /2

Dienstwagen anstatt Gehalt?
Dienstwagen anstatt Gehalt?

PDF Download

Der Mangel an qualifiziertem Personal stellt heute viele wachstumsstarke Unternehmen vor das Problem, offene Stellen zu besetzen. Hinzu kommt, dass durch den demographischen Wandel in den nächsten Jahren die weitere Verknappung gut ausgebildeter und motivierter Mitarbeiter als gesicherte Erkenntnis feststeht. Gerade für Firmen, die nicht in unmittelbarer Nähe von Großstädten angesiedelt sind, wird es zunehmend schwieriger, aus dem nahen Umland den Personalbedarf zu decken.

Für Arbeitnehmer ist diese Entwicklung einerseits positiv, da bei einer entsprechenden Qualifikation die Jobsuche relativ kurz ist. Andererseits bedingt dies aber auch ein hohes Maß an Mobilität – insbesondere mit Blick auf die jüngste Entwicklung der Kraftstoffpreise und den der technischen Entwicklung moderner Kraftfahrzeuge folgenden, weiter steigenden Anschaffungskosten, die einen nicht unerheblichen Teil des disponiblen Einkommens verschlingen. Die seit vielen Jahren unveränderten steuerlichen Möglichkeiten wie die sogenannte Pendlerpauschale sind hinsichtlich der zuvor genannten Preisentwicklungen nur ein schwacher Trost. Aufgrund der knappen öffentlichen Kassen ist auch nicht davon auszugehen, dass der Steuergesetzgeber den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte oder Dienstreisen mit dem eigenen Pkw spürbar verbessert.

Wie in vielen anderen Bereichen ist der Unternehmer auch hier gefordert, zur Erhöhung der Attraktivität seines Unternehmens im Wettbewerb bei der Suche um gutes Personal eigene Wege zu gehen, ohne dass dies jedoch Erlös / Kostenrelationen und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stark belastet.

Firmen-Pkw als Gehaltsbestandteil
Die Gestellung eines Firmen-Pkws durch den Arbeitgeber hängt regelmäßig von der Position, die der Mitarbeiter im Unternehmen bekleidet, oder aber unmittelbar von seiner Tätigkeit ab. Bei leitenden Angestellten ist ein Dienstfahrzeug oftmals ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Gesamtausstattung. Für Außendienstmitarbeiter im Vertrieb oder Service mit hohen Fahrleistungen ist die Überlassung eines Firmenwagens nichts anderes als das Zurverfügungstellen eines Arbeitsmittels, wenngleich auch hier die Möglichkeit für den Arbeitnehmer bestehen kann, das Fahrzeug für private Zwecke zu nutzen.

In diesen Fällen trägt das Unternehmen die gesamten durch das Fahrzeug verursachten Kosten. Andererseits hat der Mitarbeiter für die ihm eingeräumte Möglichkeit der Privatnutzung des Fahrzeugs zusätzlich zu seinem Gehalt den geldwerten Vorteil zu versteuern. Dies kann nach der sogenannten 1%-Methode oder aber nach der Fahrtenbuchmethode erfolgen.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2012

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Firmen-Pkw anstatt Gehalt
Nun liegt es auf der Hand, dass nicht jedem Mitarbeiter neben seiner Vergütung ein Firmenfahrzeug unentgeltlich überlassen werden kann, da dies die Personalkosten stark in die Höhe treiben würde.

Gerade für solche Unternehmen, die auf der Suche nach qualifiziertem Berufsnachwuchs sind und / oder Anreizmodelle zur Mitarbeiterbindung entwickeln, sollte die Frage nicht ungeprüft bleiben, ob nicht durch die Gestellung eines Fahrzeugs, an dessen Kosten sich der Mitarbeiter durch Barlohnverzicht beteiligt, für beide Seiten positive Effekte erzielt werden können. Für das Unternehmen erhöht sich dessen Attraktivität als Arbeitgeber, die Chancen im Wettbewerb um bestens ausgebildete und motivierte Mitarbeiter steigen, erfahrene Kräfte werden ans Unternehmen gebunden. Sind solche Mitarbeiter auch dienstlich mit dem Pkw in einem nennenswerten Umfang unterwegs, so entfallen die zu erstattenden Kilometergelder.

Risiken könnten sich für das Unternehmen daraus ergeben, dass sich im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Restwertrisiken für den sodann nicht mehr benötigten Pkw ergeben. Dieses Risiko sollte entweder durch Vereinbarung auf den Arbeitnehmer abgewälzt oder aber versichert werden. Zumindest eine deutsche Kfz-Herstellerbank bietet für Mitarbeiter-Kfz-Modelle eine solche Restwertversicherung mit dem Inhalt an, dass das Fahrzeug jederzeit ohne Verlust zurückgegeben werden kann. Chancen ergeben sich für das Unternehmen, da sich je nach Art und Umfang solcher Mitarbeiterfahrzeuge die Gesamtkonditionen für den Fuhrpark im Rahmen von Großabnehmerverträgen verbessern können.

Zwar hat der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil aus der Gestellung des Firmen-Pkws zu versteuern und hat auch aus dem Barlohnverzicht unmittelbar einen niedrigeren Nettolohn. Dafür entfallen die Finanzierung eines Pkws, der Wertverlust sowie die laufenden Unterhaltungskosten – das schont das laufende Einkommen und lässt Raum für andere Investitionen. Für Berufseinsteiger, insbesondere nach langen Ausbildungswegen, sorgt dies für die vom Arbeitgeber geforderte Mobilität und eröffnet die Möglichkeit auf ein modernes Fahrzeug.

Es stellt sich mithin die Frage, in welcher Form und Höhe ein solcher Barlohnverzicht erfolgen könnte. Dies soll nachfolgend beispielhaft aufgezeigt werden.

Beispielrechung zum Barlohnverzicht
Einem Mitarbeiter soll ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden, welches dieser auch zu dienstlichen Fahrten einsetzt. Für Dienstfahrten erstattet der Arbeitgeber die steuerfreien Sätze, soweit ein Privat-Pkw zum Einsatz kommt.

Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten des Fahrzeugs. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts. Im Beispiel soll dies

a) in Höhe der Leasingrate
b) in Höhe von 300,00 Euro monatlich und
c) in Höhe von 200,00 Euro monatlich sein

Die Berechnungen sind in der Tabelle auf der nächsten Seite zu entnehmen.

Aus Sicht des Arbeitgebers führt dies in den hier betrachteten Fällen zu Mehrbelastungen an Kosten, die – neben den angenommen Parametern – von dem tatsächlichen Einsatz des Fahrzeugs für Dienstfahrten und von der Höhe des Barlohnverzichts abhängen. Werden mehr als 15.000 km dienstlich gefahren und übernimmt der Arbeitnehmer durch Barlohnverzicht die Leasingrate, so reduziert sich die Belastung für das Unternehmen auf nahezu Null.

Für den Arbeitnehmer bedeutet dieses Modell, dass je nach Einsatz für Dienstfahrten „netto“ mehr Geld übrigbleibt. Nur bei sehr hohen Dienstkilometern kann es für den Arbeitnehmer unter Umständen vorteilhafter sein, sein eigenes Fahrzeug einzusetzen und sich die gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten zu lassen. Nicht unerwähnt, aber in der Beispielrechung nicht miterfasst, ist die „ersparte“ Kapitalbindung oder die Zinsersparnis im Finanzierungsfalle.

Fazit: Die Gestellung eines Firmenfahrzeugs blieb lange Zeit solchen Mitarbeitern vorbehalten, die entweder eine gehobenen Position in Unternehmen innehatten oder aber wegen der Art ihrer Tätigkeit ein Firmenfahrzeug zugesprochen bekamen.

Im Hinblick auf den erkennbar zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal bietet die Gestellung eines Firmenwagens mit Beteiligung des Mitarbeiters durch Verzicht auf einen Teil des Barlohns eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und neue Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Die auf den ersten Blick für das Unternehmen anfallenden Mehrkosten relativieren sich, stellt man diesen die Kosten der Personalsuche gegenüber.

 

Autor

Der Autor: Wolfgang Küster ist geschäftsführender Gesellschafter bei der Dr. Dornbach & Partner GmbH in Koblenz. Neben der Wirtschaftsprüfung stellt die steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung der mittelständischen Klientel Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar. Unternehmen der Automobil-Branche sowie Produktions- und Großhandelsunternehmen gehören zu den von Wolfgang Küster betreuten Mandanten. DORNBACH ist derzeit mit 16 Standorten in Deutschland vertreten (www.dornbach.de).

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2012

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026