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Wann der Kauf eines Fuhrparks sinnvoller sein kann

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Vom Trend her bewegt sich die Fuhrparkfinanzierung weiterhin in Richtung Leasing, inzwischen gehen auch Behörden und Verbände verstärkt dazu über, selbst die Polizei des einen oder anderen Bundeslandes kauft die Fahrzeuge nicht mehr. Dennoch kann es immer wieder auch gute Gründe geben, den Fuhrpark zu kaufen. Abgesehen einmal davon, dass hinter dem Kauf eines Fuhrparks eine Unternehmensphilosophie aus der jeweiligen Gründerzeit stecken kann, die den Eigentumsgedanken hochhält oder das Argument, nur mit dem Geld zu arbeiten, das zur Verfügung sei, stehen hier nicht selten auch andere firmeninterne Grundsatzentscheidungen im Vordergrund.

So propagieren die Befürworter dann beispielsweise den bilanztechnischen Vorteil eines gekauften Fuhrparks, der im Anlagevermögen zu Buche schlage und dadurch das Rating des Unternehmens gegenüber den Banken verbessere, um bei Bedarf von dort großzügiger mit Krediten bedient werden zu können. Insbesondere biete sich der Fuhrpark-Kauf an, wenn alle anderen Mobilien und auch die Immobilien lediglich noch relativ niedrige Bilanzwerte aufweisen würden. So können beispielsweise 250 Mittelklasse-Pkw ja gut und gern ein Anlagevermögen von mehr als fünf Millionen Euro repräsentieren.

Auch kann der Verantwortliche für die Finanzen des Unternehmens so für die Zukunft noch steuerbare Buchwertverluste sicherstellen, wenn die Fahrzeuge nach AfA abgeschrieben werden, der so genannte reale Werteverzehr durch die Nutzung jedoch erheblich höher liegt. Darüber hinaus kommt es bei älteren, etablierten Unternehmen mit hoher Liquidität und einer realisierten Eigenkapital-Rendite unter den marktüblichen Zinsen gelegentlich vor, dass die Fahrzeuge trotz leasingtypischer Laufzeiten und Laufleistungen generell gekauft und mit den Händlern, analog zu den seitens der Leasinggesellschaften kalkulierten Restwerten, Rückkaufsvereinbarungen getroffen werden, um einer erhöhten Wiedervermarktungsproblematik vorzubeugen.

Kauf kann sinnvoller sein bei Laufleistungen unter 10.000 Kilometer p.a.
Dessen ungeachtet kann Fahrzeugkauf aber auch bei sehr geringen Laufleistungen wirtschaftlich sinnvoller sein. Bei Techniker- Fahrzeugen beispielsweise, die jährlich unter 10.000 Kilometer im Einsatz sind, ist der Zeitwert-bedingte Werteverzehr deutlich höher als der durch die reale Nutzung. Hier kann es sogar angeraten erscheinen, die Fahrzeuge über die übliche AfA von 62 Monaten hinaus im Bestand und im Anlagevermögen zu halten. Auch Spezialfahrzeuge, die hernach über einen Nischenmarkt wiedervermarktet werden müssen, oder Fahrzeuge mit speziellen Auf- und Einbauten sowie hohem Restwertverlust nach leasingtypischen Laufzeiten werden besser gekauft.

Kauf kann sinnvoller bei Spezialaufbauten und Spezialfahrzeugen sein
Gewöhnlich kalkulieren Leasinggesellschaften den Wert der Spezialaufbauten nämlich als Vollamortisation über die Laufzeit, insbesondere dann, wenn sie beispielsweise nicht über professionelle Verwertungskanäle im Hinblick auf die Aufbauten verfügen. Das bestätigt auch Detlef Irmscher, Fuhrparkmanager bei der E.ON Westfalen Weser AG. Etwa 90 Prozent des Energieversorger-Fuhrparks, mehr als 200 Fahrzeuge, wesentlich Transporter und Monteurfahrzeuge mit Sonderaufbauten, würden traditionell gekauft. Über eine Regel-Laufzeit von zehn Jahren stünden bei Laufzeitende dennoch erst zwischen 150.000 und 160.000 Kilometer auf dem Tacho. „Würden wir leasen,“ erläutert Irmscher, „hätten wir nach fünf Jahren das Problem, dass wir einerseits für die Sonderausstattung beim Restwert nichts mehr bekämen, sie dann andererseits aber dennoch nicht ohne Schwierigkeiten aus- und umbauen dürften.“

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Kauf kann sinnvoller bei schwankendem Fahrzeugbedarf sein
Im übrigen, argumenieren die Befürworter des Fuhrparkkaufs, lasse sich ein solcher Fuhrpark flexibler im Hinblick auf schwankende Mitarbeiter- Stämme dirigieren, weil ein gekauftes Fahrzeug jederzeit wieder verkauft werden könne, während hingegen ein einmal geschlossener Leasingvertrag über eine feste Laufzeit deutlich schwerer auszuhebeln sei. Es sei nicht immer einfach, Leasingverträge einer individuellen Situation anzupassen. Hier sei der Fuhrparkbetreiber bis zu einem gewissen Grad immer auch auf den Goodwill des Leasinggebers, den Eigentümer der Fahrzeuge, angewiesen. Mit einem Kauffuhrpark könne immer besser auf die Bedürfnisse des Betriebes reagiert werden, ohne Bindung an vorgegebene Zeitrahmen lasse er sich abhängig von der Unternehmensleistung dirigieren.

Kauf kann sinnvoller sein, wenn Leasing-Steuervorteile nicht nutzbar sind
Darüber hinaus können auch andere branchenspezifische Gründe auftreten, warum Fahrzeuge überwiegend gekauft werden. Verbände und manche karitative Hilfsorganisationen beispielsweise können die steuerlichen Vorteile des Leasings nicht nutzen. Hier wäre Leasing dann nur eine andere Finanzierungsform. Michael Seifarth, Fuhrparkleiter des Arbeiter Samariter-Bundes (ASB) Hessen, nennt noch einen anderen Grund für den sehr hohen Kaufanteil in seinem Fuhrpark unter Berücksichtigung der Rahmenverträge des Bundesverbandes: Für Leasingfahrzeuge müssten gewöhnlich Vollkasko-Versicherungen abgeschlossen werden, diese Kosten würden in Hessen aber gespart.

Gelegentlich wird auch noch die Fahrzeugrückgabe- Problematik bei Leasinggesellschaften angesprochen. Ohnehin gelten bei Gesamtlaufleistungen jenseits von 250.000 Kilometer, also bei stärker verbrauchten Fahrzeugen, Leasingraten per se als unwirtschaftlich. So wird im Taxigewerbe beispielsweise weitestgehend nicht geleast. Häufig bieten Leasinggeber für solche Laufleistungen auch keine Verträge an.

Rechtliche Aspekte
Was ist nach Handels- und Steuerbilanzrecht beim darlehensfinanzierten Kauf von Dienstwagen zu beachten? Hier wird der Erwerber zivilrechtlich Eigentümer und trägt somit alle Risiken und Chancen, die aus Nutzung und Verwertung entstehen. Werden sie dem betrieblichen Vermögen zugewiesen, müssen sie nach geltendem Bilanzrecht sowie nach IAS/ IFRS (International accounting standards/International financial reporting standards) unter Sachanlagen ausgewiesen, beim Zugang in Höhe der Anschaffungskosten (Kaufpreis und Nebenkosten wie Überführung) bilanziert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Die laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten für das Fahrzeug, wie beispielsweise Kfz- Steuer, Versicherungsbeiträge, Wartung und Reparaturen, sind entweder in vollem Umfang vom bilanzierenden Unternehmen als Aufwand zu verrechnen oder, je nach Dienstwagenvereinbarung, teilweise vom betreffenden Arbeitnehmer zu tragen. Bezüge, die wie Dienstwagen als Sachwerte geleistet werden, gehören dann grundsätzlich zum Personalaufwand.

Das Darlehen im Zusammenhang mit dem Kauf ist in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Verbindlichkeiten zu bilanzieren und nach Maßgabe der Darlehensvereinbarung zu tilgen und zu verzinsen. Die gezahlten Zinsen sind Zinsaufwand jenes Geschäftsjahres, auf das sie entfallen. Bei einer Darlehensfinanzierung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt es sich bei den Zinsen regelmäßig um so geannte Dauerschuldentgelte, die gewerbesteuerlich nur zu 50 Prozent abzugsfähig sind.

Fazit: Aus bilanztechnischen Gründen, bei besonders niedrigen oder auch besonders hohen Laufleistungen, bei Spezialfahrzeugen oder solchen mit Sonderaufbauten, bei stark wechselnder Auftragslage mit Auswirkungen auf den Fuhrparkbedarf und natürlich überall dort, wo die steuerlichen Vorteile des Leasing nicht genutzt werden können, wird der Kauf gewöhnlich als die sinnvollere Finanzierungsform erachtet.

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