Vorzeige-Pflicht
Die elektronische Führerscheinkontrolle hält mehr und mehr Einzug in die Fuhrparks. Wir haben eine Bestandsaufnahme durchgeführt.

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Die Nachfrage bestimmt auch im Fuhrparkgeschehen das Angebot der Dienstleistungen. Die unermüdliche Thematisierung der Führerscheinkontrollpflicht hat neben der Sensibilisierung von immer mehr Fuhrparkentscheidern dazu geführt, dass die Führerscheinkontrolle ebenfalls verstärkt über Leasinggesellschaften angeboten wird mit dem weiteren Vorteil, dass die Abrechnung der Dienste aus einer Hand erfolgen kann. Die individuelle Beratung durch die Leasinggesellschaft stellt den Bedarf und das Handling im Fuhrpark sicher. Nicht zuletzt die Entwicklung eines System, das den Fuhrparkleiter rechtssicher und komfortabel bei der Erfüllung seiner Kontrollpflicht gemäß StVG § 21, Absatz 1 Ziffer 2 unterstützt, trägt zur Verbreitung bei: LapID heißt die Kombination von Soft- und Hardware, die großen und dezentralen Fuhrparks die Kontrolle erleichtern soll. Waren es früher häufig der Fuhrparkleiter oder Delegierte, die sich zweimal jährlich persönlich die Führerscheine zeigen lassen mussten, kann nun jeder Dienstwagennutzer seinen Führerschein an einer der 1.000 öffentlichen Prüfstationen vorzeigen.
„Zirka 120 Firmen nutzen derzeit unser System, etwa 30.000 Siegel sind im Umlauf“, informiert Uwe Latsch, Geschäftsführer der LapID Service GmbH, die die elektronische Führerscheinkontrolle in 2006 auf den Markt brachte. Das Prinzip funktioniert ganz einfach: Auf den Führerschein wird ein Siegel mit einem Chip aufgebracht, welcher eine Seriennummer enthält und von den Kontrollgeräten gelesen werden kann. Das Siegel ist rückstandslos entfernbar, aber dabei zerstört es sich, Manipulation bisher nicht möglich. Bei der Aufbringung registriert der Fuhrparkentscheider oder ein beauftragter Dienstleister, welcher Dienstwagennutzer welches Siegel erhalten hat, mindestens mit Name und Vorname sowie idealerweise Handy-Nummer und/oder EMail-Adresse. Steht die nächste Kontrolle an, erhält der Nutzer per SMS oder EMail die Aufforderung, seinen Führerschein an einer Kontrollstation vorzuzeigen. Die Frequenz der Kontrollen kann der Fuhrparkleiter individuell einstellen, mindestens sollten sie zweimal jährlich erfolgen, bei auffälligen Fahrern besser häufiger. An der Kontrollstation hält der zu Prüfende den Chip vor das Lesegerät, die Seriennummer wird per GPRS an den LapIDServer übermittelt, von dort erhält der Fuhrparkentscheider die Nachricht über die erfolgte Kontrolle. Seit Mitte 2008 auf dem Markt ist ein ähnliches System, entwickelt von der TÜV Card Services GmbH, dessen 330 Prüfstationen beim Reifendienstleister Euromaster stehen. Verschiedene Dienstleister implementieren es gerade in ihr Portfolio.
In einer Umfrage unter 20 Fuhrparkmanagern führen zwei Drittel der Befragten die Kontrolle intern durch, aber bei mehr als einem Drittel von ihnen besteht Interesse, die elektronische Führerscheinkontrolle einzuführen. Dann überwiegt die organisatorische Erleichterung die finanziellen Gründe, welche als Hauptgrund für die Ablehnung von LapID genannt wurden. Eigene Methoden der schriftlichen Dokumentation und Delegation haben sich in den meisten Unternehmen eingespielt und funktionieren. Als ein mit dem elektronischen System sehr zufriedenes Unternehmen verkündet die MTU Friedrichshafen, dass seit 2006 mittlerweile 3.000 LapID Siegel auf die Mitarbeiter-Führerscheine verklebt worden sind. Der Fuhrpark besteht aus einer Pool-Lösung, zu dem die Mitarbeiter nur Zugang erhalten, wenn sie ihren gültigen Führerschein vorweisen und sich damit auch identifizieren. Die Akzeptanz der Nutzer liegt sehr hoch, allerdings auch, weil der Datenschutz der personenbezogenen Daten sehr ernst genommen wird: die MTU gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.
In der rechtlichen Aufklärung lag auch der mühsamste Teil der Einführung von LapID bei der AXA, den die Verantwortlichen in Kooperation mit den Systempartnern LapID und Wollnikom bewältigen konnten. Bei einem weiteren zukünftigen Kunden machte der Betriebsrat zur Bedingung, dass nur negative Meldungen bei nicht erfolgter Kontrolle an das Fuhrparkmanagement weitergegeben werden. Aber auch nur bis hierher unterstützen die elektronischen Kontrollsysteme den Fuhrparkleiter. Weitere Eskalationsstufen muss er alleine gehen, wenn Konsequenzen für säumige Dienstwagennutzer drohen, die bis hin zum Entzug des Dienstwagens reichen können. Wesentlich für den Fuhrparkleiter ist, dass er seiner Kontrollpflicht nachkommt und Maßnahmen einleitet, was mit den elektronischen Systemen rechtssicher dokumentiert wird.
Als sinnvoll erachtet Uwe Latsch von LapID, wie auch die meisten Leasinggesellschaften, den Einsatz der elektronischen Führerscheinkontrolle bei Fuhrparks ab 50 Fahrzeuge. Ausgebaut werden soll das Netz der Prüfstationen vor allem im ländlichen Raum, darüber hinaus sind systemseitig offene Schnittstellen zur Anbindung von Fremdsystemen wie Personalverwaltung und Fleetmanagement geplant.
Mit einer komplett anderen, nicht elektronischen Lösung will der Deutsche Autodienst DAD Kunden für die Führerscheinkontrolle gewinnen. Willigen die Fahrer schriftlich ein, kann der DAD über die Behörden überprüfen, ob ein gültiger Führerschein vorliegt oder nicht. Das kann auch mal innerhalb weniger Stunden beauftragt werden, der Fuhrparkleiter erhält von den Behörden eine schriftliche Bestätigung des Ergebnisses. Matthias Gauglitz, Geschäftsführer DAD, nennt wesentliche Vorteile: „Geringere Prozesskosten und die volle Bestimmung des Fuhrparkleiters, wann die Kontrolle stattfindet“. Die Voraussetzungen für den Fuhrpark verbessern sich also stetig.

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