Versicherungsschutz

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Ist ein Unfall grob fahrlässig verursacht worden, z.B. durch Verwendung von Sommerreifen im Winter, konnten Kaskoversicherer die Schadensregulierung bisher vollständig ablehnen. Durch eine am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Quotenregelung müssen die Versicherungen nun, je nach Grad des Verschuldens, zumindest Teilbeträge erstatten. Ob also ein Fahrer, der mit Sommerreifen im Winter unterwegs war, die „gebotene Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht lässt“ kann nun nicht mehr pauschal beantwortet werden, sondern muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

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