Freistellung
Seit November 2007 gilt das Umweltschadengesetz (USchadG) zur Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt. Anspruchsgrundlage ist eine neue öffentlich-rechtliche Haftung, die jeden trifft, der durch eine berufliche Tätigkeit Biodiversität, Gewässer und Boden schädigt oder zumindest eine entsprechende Gefahr verursacht.

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Seit November 2007 gilt das Umweltschadengesetz (USchadG) zur Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt. Anspruchsgrundlage ist eine neue öffentlich-rechtliche Haftung, die jeden trifft, der durch eine berufliche Tätigkeit Biodiversität, Gewässer und Boden schädigt oder zumindest eine entsprechende Gefahr verursacht. Bei der Gothaer wird die sich aus dem USchadG resultierende Deckungslücke sowohl für das K-Neugeschäft wie für den K-Gesamtbestand in allen Tarifständen des privaten, gewerblichen und industriellen K-Geschäftes (mit Ausnahme von Gefahrguttransportern) geschlossen. Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt bis zu 5 Millionen Euro je Versicherungsfall. „Hat unser Kunde mit seinem Fahrzeug die Umwelt geschädigt, stellen wir ihn von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs während einer beruflichen Tätigkeit im Sinne des USchadG verursacht worden sind“, betont Gregor Schürmann, Leiter Kraftfahrt Betrieb im Bereich Firmenkunden der Gothaer Versicherung.

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