Dauer-eVB

Seit 1. März benötigt der Fahrzeughalter nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungs- Nummer (eVB), um das Fahrzeug anzumelden. Mit der siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination prüft die Zulassungsstelle, ob eine Versicherungsbestätigung vorliegt.

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Seit 1. März benötigt der Fahrzeughalter nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungs- Nummer (eVB), um das Fahrzeug anzumelden. Mit der siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination prüft die Zulassungsstelle, ob eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Damit dies schnell und unkompliziert gehen kann, mussten die Versicherer elektronische Lösungen finden, die einerseits das Abrufen einer eVB durch Kunden beziehungsweise Vermittler und andererseits die Übermittlung der erforderlichen Daten über eine zentrale Stelle beim GDV an die Zulassungsbehörden sicherstellen. Für die Versicherung von Flotten ab 10 Fahrzeugen bietet die VHV so genannte Dauer-eVBs an. Damit entfällt zukünftig das „Bevorraten von Doppelkarten“ bei Flottenbetreibern und Vermittlern. Da die VHV keine Einschränkung bei den Fahrzeugarten vornimmt, braucht der Flottenbetreiber nur eine DauereVB- Nummer.

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