Rückgaberegelungen
Irgendwann kommt im Leben eines jeden Dienstwagennutzers die Zeit, in der er sich von seinem Auto trennen muss. Welche Auflagen dabei erfüllt werden müssen zeigt die Umfrage.

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Wir haben nach den Auflagen, die ein Fahrzeugnutzer bei der Rückgabe des Pkw erfüllen muss gefragt, und wie die eventuelle Beseitigung kleinerer Schäden gehandhabt wird. Ein anderer Aspekt der Umfrage war die Finanzierungsart des jeweiligen Fuhrparks. Denn logischerweise macht es einen großen Unterschied, ob der Wagen an eine Leasinggesellschaft oder die eigene Firma zurückgeht.
Letzteres ist bei Kauffuhrparks wie dem des Motorenherstellers MTU der Fall. In der 1.350 Fahrzeuge starken Flotte verfährt man folgendermaßen mit Gebrauchten: „Die Fahrzeuge werden bei uns ausgeschrieben und an den Meistbietenden verkauft. Der Fahrer wird bis dato noch zu keinerlei Reparaturen bei Rückgabe eines Fahrzeugs verpflichtet.“ Gerade im Bezug auf das Versteigern verweist man seitens MTU auf die Änderung der Unternehmenssteuerreform. Hier könnten sich noch wichtige Änderungen durch die neue Abschreibung ab 1. 1. 2008 ergeben.
Einen Kauffuhrpark betreibt auch der Softwareentwickler SAP. Neben der gängigen Regelung, dass ein Fahrzeug sauber und vollständig zurückzugeben ist, gibt es in dem Walldorfer Unternehmen ein spezielles Prozedere bezüglich anfallender Reparaturen: „Schäden werden sechs Monate vor Rückgabe nur mit Einverständnis des Fuhrparkleiters zur Reparatur gegeben.“ Ist der Wagen in einem technisch einwandfreien Zustand wird er weiteren verkaufswertsteigernden Maßnahmen unterzogen: „Vor der Veräußerung des Fahrzeuges, also der Versteigerung durch BCA, wird dieses durch einen externen Partner optisch aufbereitet.“ Die Rücknahme selbst „wird durch ein externes Sachverständigenbüro inklusive Gutachten durchgeführt.“
Bei geleasten Fuhrparks ist die Sachlage erwartungsgemäß anders. Da in diesem Falle das Fahrzeug wieder an den Leasinggeber zurückgegeben wird, spielt dessen Zustand eine viel größere Rolle. Dementsprechend umfangreicher sind die Auflagen bei der Rückgabe des Kraftfahrzeugs. Auch hier muss der Wagen sauber und komplett zurückgegeben werden. Es müssen also Navi-CD, alle Schlüssel, Bedienungsanleitung und vor allem Sommer- und Winterreifen (wieder) vorhanden sein. Nicht nur aus verwaltungstechnischen Gründen, sondern auch aus rechtlicher Sicht ist es wichtig, solch eine Übergabe in einem Protokoll zu dokumentieren.
Die weitere Prozedur war bei fast allen befragten Unternehmen ähnlich. Immo Mirgel vom Lieferunternehmen TNT erläutert die übliche Verfahrensweise: „Mit der Leasinggesellschaft besteht die Vereinbarung, dass für alle ausgesteuerten Fahrzeuge ein unabhängiges Gutachten nach den Richtlinien der „Fairen Fahrzeugbewertung“ des Verbandes markenunabhängiger Autoleasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. erstellt wird, und nicht laufleistungsbezogene Beschädigungen mit ihren Minderwerten angesetzt und verrechnet werden.“

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Ausgabe 1/2008

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Bestandteil der „Fairen Fahrzeugbewertung“ ist der sogenannte Beulenkatalog. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein umfangreiches Regelwerk, in dem Schäden am Auto in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die erste Gruppe umfasst die akzeptierten, laufleistungsanalogen Schäden. Diese Defekte, wie kleinere Beulen, Lackplatzer und Kratzer, gelten als durch die Laufleistung bedingt unvermeidbar, und müssen nicht mit dem Leasinggeber verrechnet werden. Die zweite Gruppe definiert Schäden, die als nicht akzeptiert oder nicht-laufleistungsanalog eingestuft werden. Dazu zählen im Prinzip alle Schäden, die nicht im Laufe eines normalen Fahrzeuglebens anfallen.
Diese wertmindernden Defekte müssen anteilig oder vollständig vom Leasingnehmer gezahlt werden. Ein Beispiel aus dem Bereich Felgen: Kratzer, Schrammen, Rostansatz oder eine beschädigte Lackoberfläche sind laut Beulenkatalog laufleistungsanalog, hierfür wird der Leasingnehmer nicht zur Kasse gebeten. Ist aber bei Stahlfelgen eine starke Deformierung oder eine Verformung des Felgenhorns eingetreten, muss er diesen Schaden vollständig bezahlen. Dasselbe gilt für starke Abschürfung, Absplitterung, Bruch oder Verformung der Alufelgen. Grundlage der Berechnung ist „das Minderwertgutachten, in dem der Gutachter nur noch die Schäden notiert, die über dem Beulenkatalog liegen,“ erläutert Roland Wiggenhauser von MTU. Eine interessante Besonderheit in seiner Firma hat zur Folge, dass sich die Qualität der abgegebenen Fahrzeuge verbessert hat: „Wir schicken die TÜV-Minderwertgutachten inklusive farbiger Bilder der Beschädigungen den Nutzern und deren Vorgesetzten als Kopie per Mail zu.“ Präventive Maßnahmen hat man bei der Fuhrparkverwaltung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young ergriffen: „Als Vereinbarung mit den Leasinggesellschaften haben wir Schadenskataloge im Rahmenvertrag vereinbart und diese Informationen mit Rückgabehinweisen für die Fahrzeugnutzer im Intranet hinterlegt. So haben die Mitarbeiter die Möglichkeit sich auf die Fahrzeugrückgabe vorzubereiten.“
Bekanntlich ist Vorsicht besser als Nachsicht. Deshalb ist es oft lehrund hilfreich, einmal zu schauen, welche Konditionen bezüglich des Fahrzeugzustandes bei Rückgabe bestehen. Generelle Vorschriften zur Fahrzeugpflege gibt es dabei relativ selten. Diese finden sich eher im vertraglichen Regelwerk zwischen Dienstwagennutzer und den jeweiligen Firmen. Allerdings bieten viele Leasingfirmen Hilfe bei der Erstellung solcher Richtlinien an. Es lohnt sich auch der Blick in deren allgemeine Geschäftsbedingungen, denn dort finden sich oft Hinweise zur Behandlung des Fahrzeugs. Ohnehin sollte der Nutzer Wert auf ein gepflegtes Äußeres seines Wagens legen, repräsentiert er doch mit dem Fahrzeug sein Unternehmen.
Welche Regelungen ein Nutzer bei der Rückgabe seines Fahrzeuges zu erfüllen hat hängt also stark von der Finanzierungsform des Fuhrparks ab. Doch egal ob die Flotte geleast oder gekauft ist: Ein gepflegter Wagen sorgt nicht nur für ein gutes Firmenimage, er spart auch schlicht Geld.
Schon mit einfachen Maßnahmen lässt sich der Zustand, und somit der Werterhalt, eines Pkw verbessern:
- Der Lack sollte gelegentlich mit Wachs behandelt w - erden, er ist dadurch wesentlich widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen
- Vogelkot, Baumharz oder Pflanzenrückstände müssen sofort entfernt werden. Sie können sonst Lackverätzungen hervorrufen. Auch Schäden durch Steinschlag werden besser unmittelbar repariert, da sich sonst größere Risse bilden können
- In den Dienstwagenrichtlinien sollte die Mitnahme von Haustieren verboten werden
- Ebenfalls ist es sinnvoll ein generelles Rauchverbot für Dienstwagen auszusprechen. Brandlöcher und schlechter Geruch können zur Wertminderung führen
- Wird das Auto einer Wäsche unterzogen, sollte eine Waschstraße mit reinigenden Textilstreifen bevorzugt werden. Sie schonen den Lack mehr als herkömmliche Bürsten
Die regelmäßige Pflege eines Wagens dient dabei nicht nur der optischen Verbesserung, sondern kann auch noch gleichzeitig zur Inspektion bestimmter Bauteile des Wagens genutzt werden. So kann man beim Reinigen zumindest einen kurzen Blick auf Lack, Reifen und Polsterung werfen.
Regelmäßige Innen- und Außenreinigungen empfehlen eigentlich alle Leasinggesellschaften. Die Frequenz der Säuberungen hängt natürlich von Einsatzzweck und –ort des Fahrzeugs, sowie den Witterungsbedingungen ab, aber einmal im Monat sollte ausreichend sein. Eine gründliche Pflege kann auch von Bedeutung sein, wenn es darum geht Garantieansprüche bei Lack- oder Korrosionsschäden einzufordern.

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