Restwert-Plus durch Garantie-Plus?
FM-Umfrage bei großen Leasinggesellschaften zum Thema Anschlussgarantien

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Der gegenwärtig oft beklagte Restwerteverfall, der sich, quer über viele Fahrzeugklassen betrachtet, momentan schon in höheren einstelligen Prozentwerten niederschlägt, ist derzeit (natürlich) auch ein Thema der Stunde zwischen Flottenbetreibern und Leasinggesellschaften. Die unseligen Rabattschlachten der Fahrzeughersteller betreffen letztere mehr oder weniger direkt, haben sie doch am Vertragsende die Wiedervermarktung der Leasingrückläufer zu meistern, die sich trotz längst ausgefeilter Vertriebskanäle zu den vor drei, vier oder fünf Jahren einmal kalkulierten Restwerten zunehmend schwieriger gestaltet. Um nicht zu sagen, sie lässt sich schon nicht mehr immer so darstellen.
Der Flottenbetreiber, der gerade auch in dieser Situation wieder einmal von fest vereinbarten Leasingraten profitiert hat, mag nur für einen Moment frohlocken. Wenn der negative Trend bei der Wiedervermarktung anhält, werden die Leasinggesellschaften gar nicht anders können, als spätestens mittelfristig die Raten dieser Marktlage anzupassen – nach oben. Andere Patentrezepte, die auch den stetig wachsenden Kostendruck bei den Flottenbetreibern mitberücksichtigen könnten, sind auf dieser Schiene jetzt nicht in Sicht.
In einer fachlichen Diskussion über dieses Thema am Rande der IAA warf dieser Tage ein Flottenbetreiber den Gedanken in die Debatte, ob nicht der Abschluss von Anschlussgarantien für die geleasten Fahrzeuge einen positiven Einfluss auf die Stabilisierung der Restwerte haben könnte. Er entwickelte die Vorstellung, dass eine solche Garantie für einen drei oder vier Jahre alten Gebrauchtwagen auch für dessen Käufer interessant sein müsste, zumal mit den ersten größeren, kostenintensiven Reparaturen im Zuge eines Fahrzeuglebens erst dann zu rechnen sei. Im übrigen würde eine noch bestehende Anschlussgarantie zusätzlich unterstreichen, dass „in erster Hand in der besonders pfleglichen Behandlung des Fahrzeugs weder Mühen, noch Kosten gescheut wurden und der Wagen sich technisch in einem so einwandfreien Zustand befindet, wie es besser kaum sein könnte“.
Dieser Grundgedanke entbehrt nicht einer gewissen Logik, ist aber in der Praxis viel seltener sinnvoll umsetzbar als es auf den ersten Blick scheint. Es bietet sich schon dort gar nicht an, wo bereits die Herstellergarantie ab Werk mindestens drei Jahre und die maximale Leasinglaufzeit 42 Monate beträgt. In solchen Fällen wird wohl kaum eine Anschlussgarantie abgeschlossen werden. Alsdann sind die Anschlussgarantien der Hersteller sehr unterschiedlich ausgestaltet.
In selteneren Fällen sind sie – wie bei Audi, Mercedes, Mitsubishi oder auch Volkswagen beispielsweise – fahrzeuggebunden und können dann dem Gebrauchtwagen-Interessenten „mitverkauft“ werden. Nahezu immer sind Anschlussgarantien für ein drittes, ein viertes Jahr oder noch länger an eine Kilometer-Begrenzung gebunden. Wenn diese für ein drittes und viertes Jahr beispielsweise bei 100.000 Kilometern liegt, das Leasingfahrzeug aber auf 30.000 Kilometer jährliche Laufleistung kommt, existiert die Anschlussgarantie schon nicht mehr, wenn der Wagen in die Wiedervermarktung gegeben wird. Bei Leasingfahrzeugen machen also nur Anschlussgarantien wirklich einen Sinn, deren Kilometer-Begrenzungen bei 150.000 Kilometern oder höher liegen. Die gibt es aber nur bei wenigen Herstellern.

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Dessen ungeachtet ist auch immer zu prüfen, ob die Anschlussgarantie wirklich den Leistungsumfang enthält, der in der Herstellergarantie ab Werk enthalten war. Meist ausgenommen sind Verschleiß, Verschleißteile, Betriebsstoffe und Schäden aus „unsachgemäßem Gebrauch“. Es versteht sich von selbst, dass auch während der Laufzeit einer Anschlussgarantie alle Inspektionen und Wartungsarbeiten in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Nicht zuletzt kosten Anschlussgarantien Geld: Rund 400 Euro bei einem Pkw schlagen sich bei 42 Monaten Laufzeit „nur“ mit knapp zehn Euro in der Rate nieder, rund 1.400 Euro bei einem Transporter in 48 Monaten aber schon mit knapp 30 Euro.
Flottenmanagement hat große Leasinggesellschaften zum Thema Anschlussgarantien und eventuell positiven Einflüssen auf die Restwert-Entwicklung befragt und die Antworten im Folgenden zusammengefasst:
Sind Anschlussgarantien der Fahrzeughersteller bei Leasing- Laufzeiten von 36 bis 48 Monaten für den Kunden eigentlich grundsätzlich empfehlenswert, denn sie kosten zunächst einmal mehr Geld
Ergebnis: Die Empfehlung für oder gegen Anschlussgarantien hängen von dem konkreten Angebot ab. Hier ist eine Kosten- /Nutzen-Abwägung der Gestaltungsparameter vorzunehmen: Im Wesentlichen sind der Preis für das Garantieangebot, der Umfang der Garantieleistung, die Laufzeit der Zusicherung und eine Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Garantiefalls (je nach Fahrzeugmodell und bekannten Reparaturanfälligkeiten).
Anschlussgarantien sind nicht grundsätzlich empfehlenswert, sondern nur dann lohnend, wenn die kumulierten Kosten im sinnvollen Verhältnis zum (befürchteten oder möglichen) Schadensfall stehen. Damit erhält die Anschlussgarantie den Charakter einer Versicherung gegen drohende Kosten in der Zukunft. Bestenfalls wird die Anschlussgarantie (aus der Sicht des Anbieters) nicht in Anspruch genommen. Resultiert jedoch beispielsweise aus einem Schadenereignis ein (unverschuldeter) Motorschaden, ist der Kunde gut beraten gewesen, die Garantiedauer auszuweiten.
Haben Sie einen Überblick darüber, wie hoch der Prozentsatz bei Ihren Flottenkunden ist, der Anschlussgarantien abschließt
Ergebnis: Die Anschlussgarantie findet erst seit jüngerer Zeit Eingang in die Leasingverträge, so dass die Abschlusszahlen hier noch relativ gering sind. Sinnvoll auf einen Prozentsatz pauschalieren lässt sich dies nicht, da noch nicht jeder Hersteller Anschlussgarantien im Angebot hat. Es wird allerdings in diesem Bereich ein zunehmendes Angebot beobachtet, das die Hersteller nutzen, um sich im umkämpften Wettbewerb weiter voneinander abzugrenzen. Sowohl für Hersteller mit „Qualitätsdefiziten“, aber auch bei Herstellern mit besonderen Qualitätsansprüchen ist dies ein nachvollziehbares Angebot. In diesem Zuge wird die Anschlussgarantie auch zunehmend unter Flottenkunden thematisiert.
Unter welchen Umständen könnte eine Anschlussgarantie nach einer Laufzeit von 36 Monaten beispielsweise auf den neuen Eigentümer des Gebrauchtwagens übertragen werden, so dass er auch noch etwas davon hätte, ohne sie bezahlen zu müssen
Ergebnis: Hier sind im Einzelfall die rechtlichen Bedingungen des Herstellers zu prüfen, die teilweise voneinander abweichen.
Wirken bestehende Anschlussgarantien nach Ihren Erfahrungen restwertsteigernd, weil beispielsweise einmal der Gebrauchtwagen-Käufer gegebenenfalls noch etwas davon hätte und andererseits unterstellen könnte, dass es sich bei diesem Fahrzeug um eine besonders gepflegtes Exemplar handelt
Ergebnis: Momentan werden noch keine Restwertsteigernden Einflüsse der Anschlussgarantie ausgemacht. Diese Garantie regelt letztlich auch nur, wer für die Schadenbeseitigung aufzukommen hat. Ohne Anschlussgarantie ist hier der Eigentümer bzw. Nutzer des Fahrzeuges an einer Schadenbeseitigung (auf seine Kosten) interessiert. Bei Wirksamkeit kann die Zahlung auf den Garantiegeber verlagert werden.
Die Schadenwahrscheinlichkeit, die Schadenshäufigkeit oder gar die Höhe der Schadenskosten bleiben hiervon unberührt und damit auch die zu vermutenden Einflüsse auf den Restwert. Es ist nicht auszuschließen, dass bei „vermuteten Fahrzeugproblemen“ der Weg in die Werkstatt leichter fällt, wenn gegebenenfalls eine (Anschluss-)Garantie für Kosten aufkommt – bei Leasingfahrzeugen dürfte diese jedoch seltener der Fall sein als bei Privatfahrzeugen.

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