Qualitative Nutzenbestandteile
Finanzielle Entlastung, Objekt-Know-how und positive Handling-Effekte: Das Leasing gewinnt auch bei der Öffentlichen Hand als wirkliche Finanzierungs- Alternative zunehmend an Bedeutung

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Nach wie vor bessert sich die Kassenlage der Öffentlichen Hand nur ganz allmählich, insbesondere in vielen Städten und Kommunen sind schwarze Zahlen noch lange außer Sichtweite. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass gegenwärtig verstärkt öffentliche Aufgaben und Investitions-Erfordernisse in einer gedachten Hierarchie Bund, Länder, Kommunen von oben nach unten verlagert werden.
Immer wieder verweisen die kommunalen Verbände unter anderem darauf, dass die schlechte Lage der vergangenen zehn Jahre dazu geführt habe, dass die Kassenkredite, die Dispo- Kredite der Kommunen, auf insgesamt sage und schreibe 20 Milliarden Euro angewachsen seien und so manche Stadt selbst langfristigere Investitionen und Personalgehälter aus dem Dispo bezahlen müsse. Großstädte im Ruhrgebiet und ostdeutsche Kommunen beispielsweise würden nur sehr langsam aus dem Finanzloch herausfinden und selbst bei anhaltend mehr Steuereinnahmen nur auf lange Sicht wieder Geld zur Verfügung haben. In dieser Situation werden immer wieder auch Kommunal-Leasingmodelle zur Lockerung der Investitons- Blockade und Eröffnung neuer Handlungsspielräume als ein Ausweg diskutiert.
Dafür spricht einiges: Die Leasinggesellschaft könnte wesentliche administrative Aufgaben in der Beschaffung sowie die buchhalterische Bearbeitung übernehmen, was bereits zu einer fachkundigen Entlastung führen würde. Darüber hinaus würde die Kommune von den Einkaufsvorteilen und Großmengenrabatten der Leasing-Gesellschaft profitieren und sich die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer ersparen, die sich pro rata temporis mit der Leasingrate auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilen würde. Nicht zuletzt dämmt die Vereinbarung fester, auf die kommunalen Bedürfnisse individuell zugeschnittener Leasingraten das Inflationsrisiko zumindest über die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Vor allem aber kann die Leasinggesellschaft umfangreiches Objekt-Knowhow aufbieten, was entscheidend dabei helfen kann, Ausfallrisiken und Folgekosten zu senken. Kein Zweifel: Verwaltungsvereinfachung und die Nutzung von Expertenwissen sprechen per se dafür. Zudem ermöglicht die vorübergehende Anfangsentlastung durch die Einsparung von Anschaffungsgeldern ein Vorziehen gesamtwirtschaftlich notwendiger Investitionen (Vorhol-Effekt), was wiederum Zeit- und Kostenvorteile mit sich bringen mag.
Hinzu kommt, dass die Leasinggesellschaften auch gegenüber der Öffentlichen Hand immer häufiger „die komplette Problemlösung“ Full Service- Leasing anbieten und auch über dieses Instrument während der gesamten Vertragsdauer beratend zur Seite stehen können. Ihre starke Verhandlungsbasis ermöglicht in vielen Bereichen günstigere Preise, günstigere Zahlungs-Modalitäten und auch eine intensivere Durchsetzung von Gewährleistungs-, Garantie- und Kulanzansprüchen. Auch das führt letztlich zu einer weiteren Entlastung des kommunalen Vermögenshaushaltes, zumal die Kreditverpflichtung bei einer Leasingfinanzierung dort nicht erscheint.

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Insbesondere das Leasing von Dienstfahrzeugen hat sich inzwischen schon zu einem wirtschaftlich bedeutsamen Markt entwickelt; prominente Leasingnehmer sind hier beispielsweise die Polizei und die Bundeswehr, die auch noch andere Argumente für diese Finanzierungsform ins Feld führen. So laufen beispielsweise bei der Polizei in Brandenburg schon weit mehr als die Hälfte der rund 1.600 Einsatzfahrzeuge im Leasing.
„Das ist eine kostengünstige Lösung,“ begründet Innenminister Jörg Schönbohm, „die uns seit Jahren ermöglicht, die für eine wirksame Polizeiarbeit nötige Modernisierung des Polizei-Fuhrparks voranzubringen. Wir haben so mittlerweile einen ‚Altersdurchschnitt’ der Funkstreifenwagen von nur noch 2,3 Jahren erreicht und damit auch so gut wie keine Instandsetzungsprobleme mehr.“ Das wird unter anderem auch bestätigt durch die Bezirksregierung Ostwestfalen-Lippe, hier wurde durch Leasing das Durchschnittsalter der Streifenwagen von sechs Jahren auf zwei verringert.
Durch spezielle Entscheidungsvorschriften gibt es allerdings beim Kommunal- Leasing einige wesentliche Unterschiede gegenüber dem Leasing in der Privatwirtschaft. Die Rechtsaufsichtsbehörden bewerten Kommunal- Leasing-Verträge grundsätzlich nach ähnlichen Kriterien wie die Aufnahme eines Kommunalkredits. Allerdings gibt es in allen 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen im Detail, auch bei den Formalien, die den Abschluss eines Vertrages betreffen. Stets wollen die Aufsichtsbehörden verhindern, dass die Kommunen bei der Übernahme von Schuldverpflichtungen ihre dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gefährden. Kommunalaufsicht und Rechnungshöfe prüfen daher immer intensiver, ob privatwirtschaftliche Investititonslösungen auch wirklich wirtschaftlicher sind.
Daher muss Leasing bei einer Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde grundsätzlich der Frage standhalten, inwieweit durch den Leasingvertrag die wichtigsten Haushaltsgrundsätze wie Sparsamkeit, Wirtschaftlickeit und Sicherung der Aufgabenerfüllung berücksichtigt werden. Zudem soll bei der Realisierung der Investitionen die kostengünstigste Finanzierungsalternative den Vorzug erhalten. In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden einen Wirtschaftlichkeitsnachweis mithilfe von Investitionsrechenverfahren.
Aber: Würde danach dann der Kommunalkredit den Zuschlag erhalten, hätte das auch zur Folge, dass planungsintensive Projekte in Eigenregie bewältigt werden müssten. Das würde bedeuten, dass das Know-how durch die Kommune selbst erarbeitet werden müsste; ebenso könnten unerwartete Kostenerhöhungen während der Ausführung der Aufträge erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Ob vor diesen Hintergründen dann mit dem Kommunalkredit tatsächlich die wirtschaftlichste Finanzierungsalternative gewählt wurde, ist bei einer nachträglich erstellten Kalkulation eher fraglich. Würde die neue Kalkulation das ursprüngliche Angebot übersteigen, würden Nachbewilligungen im Haushalt notwendig. Denn oft werden die Kosten während der Betriebs- beziehungsweise Nutzungszeit unterschätzt, die Prüfung der Vorteilhaftigkeit sollte immer auch die Folgekosten mit einbeziehen. Höherer Verwaltungsaufwand, der ebenfalls Zeit und damit zumindest indirekt Geld kostet.
Daher spielt bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen nicht nur die quantitative Ebene eine Rolle. Die Bewertung der qualitativen Nutzenbestandteile muss ebenso in die Beurteilung über die Vorteilhaftigkeit einfließen. Kommunal-Leasing sollte also nicht nur als Finanzierungs-Alternative gesehen werden, sondern auch als eine Nutzungsform für ein Investitionsgut mit folgenden wesentlichen Vorteilen im Detail:
- Für die Finanzierung ist keine Eigenmittelaufbringung erforderlich
- Ohne das vorgegebene Budget im Beschaffungshaushalt zu sprengen, können wichtige Projekte über den Verwaltungshaushalt realisiert werden,
- Eine Verbesserung der Liquiditäts-Situation, das Leasingentgelt ist als laufende Ausgabe leicht kalkulierbar
- Zahlung der Umsatzsteuer nicht bei Investititonsbeginn, sondern verteilt auf die Laufzeit (weiterer Liquiditätsvorteil)
- Umfassende Beratung durch den Leasinggeber hilft, den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren
- Je nach übergeordneter Rechtslage kann die Einbindung von Subventionen noch eine Verminderung des Leasingentgelts bewirken.
Fazit: Insbesondere auch im Hinblick auf die qualitativen Nutzenbestandteile ist Kommunal-Leasing eine echte Alternative zum Kommunalkredit.

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