Optimierung der Fuhrparkversicherung
Versicherungsprämien und Reparaturschäden können bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten in deutschen Fuhrparks ausmachen. Grund genug für den Fuhrparkleiter, sich auch mit diesem Kostenfaktor regelmäßig zu beschäftigen. Denn während die Kosten und Rabatte für Leasing und Neuwagenkauf oft bis auf letzte Zehntel-Prozent ausverhandelt sind, gibt es bei den Versicherungskosten oft noch echte Einsparungsmöglichkeiten zu heben – und das nicht nur bei den Beiträgen.

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Der Fokus sollte dabei nicht auf dem – zunächst – günstigsten Angebot liegen; der beste Anbieter ist hier der geeignete. Denn den Status quo möglichst billig zu versichern ist das eine – aktiv an den Schadenquoten zu arbeiten und so die Gesamtkosten von Versicherungsprämie, Schäden und Nebenkosten zu verringern, das ist die Königs- Disziplin. Doch zunächst gilt es, die Basisaufgaben zu erledigen.
Solide Datenbasis aufbauen
Das A und O bei der Fuhrparkversicherung ist zunächst die Datenbasis. Dabei sollten möglichst alle direkten wie auch die indirekten Kosten erfasst werden und zwar mindestens für die letzten drei Jahre, die sogenannten Rentas. Das geht heute eigentlich fast nur noch mit einem professionellen Fuhrparkverwaltungs-Programm. Excel-Lösungen und „Selbstgestricktes“ sollte heutzutage nicht mehr verwendet werden. Während die direkten Kosten wie Schadenhöhe und Reparatur, gegebenenfalls Anstieg der Versicherungsprämie sowie Kosten für das Ersatzfahrzeug, leicht zu bestimmen sind, wird es danach schon schwerer. Denn auch der Verwaltungsaufwand pro Schaden sollte kalkuliert und beziffert werden. Gegebenenfalls fällt der Fahrer aus, Arbeitszeit geht verloren, Termine finden nicht statt oder werden verschoben, Anschlusstermine müssen verlegt werden – auch das kostet wieder Zeit und Verwaltungsaufwand. Verunfallte Fahrzeuge verlieren zusätzlich an Wert, und die Zahlen für die Verhandlung mit der Versicherung im Folgejahr werden schlechter.
Je genauer also auch die indirekten und die „weichen“ Kosten mit in die Kalkulation hineingenommen werden, desto dringender muss der Fuhrparkleiter zu dem Schluss kommen: Die Schadenquote sollte gesenkt werden. Denn weniger Schäden bedeuten weniger Kosten. Und nach genauer Kalkulation lohnt sich hier vielleicht doch ein bisschen anfänglicher Mehraufwand. Solide Schätzungen gehen derzeit davon aus, dass jeder Dienstwagenunfall durchschnittlich einen vierstelligen Betrag an indirekten Kosten verursacht, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Wobei natürlich auch die von der Versicherung übernommenen Kosten über den Umweg der Versicherungsprämie letztlich wieder beim Fuhrpark landen. Aber wie kann der Fuhrparkleiter die Schadenquote effektiv und langfristig minimieren
Kostenstellenzuordnung
Es klingt fast schon zu einfach – ist aber ein effektives Mittel aus der Praxis, die Schadenquoten zu senken: die Zuordnung möglichst der gesamten Schadenkosten zu der Kostenstelle (Abteilung) des Verursachers. Denn werden die Kosten eines Unfalls dem Etat „Fuhrpark“ belastet, ist die Sensibilität in den Abteilungen der Nutzer der Fuhrparkfahrzeuge einfach geringer – und zwar vom Fahrer bis zum Chef. Denn der Fuhrparkleiter ist nun einmal nicht der direkte Vorgesetzte der meisten Dienstwagenfahrer, sondern wird eher als „interner Dienstleister“ betrachtet. Er soll die Probleme bitteschön lösen, schließlich ist es ja wichtig, dass der Fahrer – sei es nun der Außendienstler oder der Servicemitarbeiter – auf der Straße ist, beziehungsweise der User Chooser glücklich und motiviert. Das ist sicher auch richtig – aber dennoch sollten alle Beteiligten auch auf eine sichere und möglichst unfallfreie Fahrt achten. Geht es um ihr eigenes Budget, werden die Abteilungen und Abteilungsleiter einfach aufmerksamer.
Eigenbeteiligung
Sie möchten noch mehr Aufmerksamkeit durch finanzielle Anreize von dem Dienstwagenfahrer? Dann sollten Sie eine finanzielle Selbstbeteiligung des Dienstwagen-Nutzers für selbstverschuldete Unfälle in Betracht ziehen. Allerdings hat der Gesetzgeber hier enge Grenzen gesetzt, in welchen Fällen und in welcher Höhe ein Dienstwagen- Nutzer mit zur Kasse gebeten werden darf. Basis ist hier der Gedanke des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. In Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB bedeutet dies, dass im Falle von nur leichter Fahrlässigkeit eine Mithaftung des Arbeitnehmers vollständig entfällt. Bei normaler Schuld des Arbeitnehmers (mittlere Fahrlässigkeit) ist der Schaden grundsätzlich anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu verteilen. Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung kann der Arbeitgeber durchaus einen vollen Ersatzanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer haben.

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Die Höhe der jeweiligen Eigenbeteiligung ist also abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ausdrücklich unzulässig sind Selbstkostenpauschalen, die dem Arbeitnehmer unabhängig vom Sachverhalt per Vertrag aufgebürdet werden. Solche Vereinbarungen sind in der Vergangenheit bereits von Gerichten als Unwirksam zurückgewiesen worden (beispielsweise LAG Köln, Urteil vom 25.01.2011, Az. 5 Sa 1291/10).
Die – zumindest teilweise – finanzielle Inanspruchnahme eines Dienstwagenfahrers nach einem Unfall ist also nicht ganz unaufwändig. Allerdings hat das Unternehmen dadurch auch einen doppelten Vorteil: Zum einen weniger eigene Kosten, zum anderen natürlich auch eine deutlich höhere Sensibilität der Dienstwagenfahrer, da es ja auch um deren eigenes Geld geht. Denn gerade im Bereich der Dienstwagen herrscht doch oft die Einstellung „Egal, ich zahle ja eh schon alles über die 1-Prozent-Regelung“. Abzuwägen bleibt dabei natürlich, inwiefern sich eine potentielle finanzielle Beteiligung des Fahrers an den üblichen Risiken des Geschäftsbetriebs (wie der Weg zum Kunden) negativ auf die Motivation des Dienstwagenfahrers auswirken kann. Zumindest für selbstverschuldete Unfälle mit dem Dienstwagen bei Privatfahrten jedoch (Urlaub, Weg von und zu der Arbeit) sollte über eine Eigenbeteiligung nachgedacht werden.
Problemfahrer identifizieren
Jedem Dienstwagenfahrer kann ein Unfall passieren. Jeder kann beim Einparken etwas übersehen. Das ist ärgerlich, aber kaum zu beanstanden. Entscheidend ist, mit der Fuhrparksoftware die statistisch auffälligen Fahrer identifizieren zu können. Jeder größere Fuhrpark hat seine „Spezialisten“, die immer wieder – und natürlich meist völlig unschuldig – in Unfälle verwickelt werden. Hier gilt es, frühzeitig einzugreifen.
Sind die Problemfahrer erst einmal identifiziert, sollte zunächst einmal im persönlichen Gespräch herausgefunden werden, wo das Problem liegt. Ist es ein zu großer Termindruck, der die Fahrer zu riskanten Manövern förmlich zwingt? Und ist es nur ein gefühlter Druck oder ein tatsächlicher? Oder handelt es sich hier schlicht um schlechte Autofahrer, auch das soll es ja geben. Auch wenn in Umfragen meist 95 Prozent aller Autofahrer der Meinung sind, persönlich weit überdurchschnittlich gut Auto fahren zu können. Weitere Maßnahmen, wie mit Problemfahrern umgegangen werden kann, sind Sicherheitstrainings sowie Vorgaben bei der Mindestausstattung der Fahrzeuge, um die entsprechend häufigsten Schäden zu vermeiden.
Sicherheitstrainings
Viele Fahrer können Gefahrensituationen nicht adäquat einschätzen. Auch die Folgen von unterschiedlichem Fahrbahnbelag, Nässe oder Schnee werden beispielsweise falsch eingeschätzt. Zudem herrscht oft auch die Meinung, ESP und eine Horde anderer elektronischer Helfer werde schon alle Probleme regeln, die sich während der Fahrt ergeben. Das stimmt zwar grundsätzlich – aber eben nur in den engen Grenzen der Physik. Ein – speziell auf das Schadenverhalten der jeweiligen Flotte zugeschnittenes – Sicherheitstraining hilft nicht nur zu verstehen, in welchen Grenzen sich die Autos bewegen lassen. Es wird auch geübt, wie in Grenzsituationen reagiert werden sollte – in der Praxis auf einem Parcour, bei dem genügend Auslauffläche vorhanden ist.
Ein einfaches Beispiel ist die Vollbremsung: Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn der Fahrer in einer Gefahrensituation eine Vollbremsung auslösen würde, statt zunächst nur zögerlich auf die Bremse zu treten. Das sollte aber schon einmal „trocken“ geübt worden sein, um im Fall des Falles richtig zu reagieren. Moderne Notbremsassistenten und Bremskraftverstärker lösen zwar bereits einen Teil dieser Probleme, aber eben nicht alle. Ähnliches gilt für die Funktionen des ESP: Das elektronische Stabilitätsprogramm kann viele Probleme lösen, auch und gerade auf nassen Fahrbahnen, aber eben nicht alle. Speziell bei Nutzfahrzeugflotten haben sich Trainigs und Rangierund Streifschäden, Abstandverhalten oder auch spezielle Kurse zur Ladungssicherung bewährt.
Mindestausstattungen
Permanente Kleinschäden wie Parkrempler sind im Fuhrpark besonders lästig. Zwar sind die Kosten nicht exorbitant hoch und Personenschäden gibt es auch keine, aber der Verwaltungsaufwand ist ähnlich hoch wie bei einem „richtigen“ Schaden, und Ausfallzeiten des Fahrzeugs gibt es ebenfalls zu überbrücken, Rechnungen müssen kontrolliert und zugeordnet werden. Hier hilft es dem Fuhrparkleiter, Mindestvorgaben bei der Fahrzeugausstattung zu machen. Dazu gehören beispielsweise Parksensoren rundum, die von allen Dienstwagenberechtigten zwingend geordert werden sollten.
Generell macht es meinst Sinn, verfügbare Sicherheitstechnik als verpflichtende Vorgabe in die CarPolicy zu packen. Dies wären – je nach Fahrzeugkategorie – beispielsweise:
- Parksensoren rundum
- Radartempomat
- Notbremsassistent
- Spurhalteassistent
- Toter Winkel- Assistent
- Einparkassistent
- Automatisches Fernlicht
(adaptives) Kurvenlicht
- Fahrerzustandserkennung
(Müdigkeitssensor)
Denn die Zusatzkosten der Systeme rechnen sich gleich mehrfach: Zum einen durch weniger Unfälle mit all den damit verbundenen direkten und indirekten Kosten. Zum anderen bringen mehr Sicherheitssysteme auch mehr Restwert, so dass sich die Mehrkosten der Systeme über die Haltedauer des Fahrzeugs doch arg in Grenzen halten. Schließlich ist der Einsatz möglichst aller verfügbarer Sicherheitssysteme natürlich auch noch unter dem Aspekt des Mitarbeiterschutzes zu empfehlen.
Für kleinere Flotten, die nicht über individuell bis ins Detail ausgefeilte Versicherungsverträge verfügen, lohnt sich die Sicherheitstechnik auch bei der Versicherungsprämie. Fünf bis fünfzehn Prozent Einsparung pro Jahr bei der Vollkasko- und Haftpflicht- Prämie sind möglich, wenn beispielsweise Totwinkel- und Spurhalteassistent oder Abstandsregler geordert wird. Volkswagen und Audi geben fünf bis zehn Prozent Beitrags-Rabatt bei dem Kauf von ein bis drei Sicherheitssystemen, ähnliches gilt bei Škoda. Die Mercedes-Bank rabattiert die Versicherungsprämie um satte 15 Prozent, wenn das Fahrassistenz-Paket-Plus inklusive des aktiven Totwinkel- und Spurhalteassistenten geordert wird.
Mehr Sicherheit lohnt sich also für alle Beteiligten.

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