Ehrlich& transparent diskutieren
Momentaufnahme: Die Voraussetzungen für Gehaltsumwandlungsmodelle

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Die Gehaltsumwandlungsmodelle werden in der Öffentlichkeit immer wieder gern vereinfachend plakativ als Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dargestellt. „Viele Unternehmen beschwören einen neuen Spar-Trend, Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht“, schrieb gerade wieder die renommierte Tageszeitung „Die Welt“. „Das klingt einfach: Die Vergütung in Form eines Dienstwagens entspricht einer für das Unternehmen kostenlosen Gehaltserhöhung.“
So geht denn auch die Standard-Definition schnell ein: Bei dem Modell „Firmenwagen statt Gehalt“ wird ein Teil des Bruttogehalts des Mitarbeiters mit den Leasingraten für ein Dienstfahrzeug verrechnet, das auch privat genutzt werden kann. Für den Arbeitnehmer ergeben sich damit eine günstige Finanzierung zum eigenen Fahrzeug sowie steuerliche Vorteile durch den Bruttolohn-Verzicht. Der Arbeitgeber kann mit dem Angebot zum einen seine Mitarbeiter motivieren und zum anderen bei den Lohnnebenkosten sparen sowie Anschaffung und Unterhalt als Betriebsausgaben geltend machen.
Es wird auch immer wieder von Unternehmens- und Steuerberatern darauf hingewiesen, dass in Zeiten eklatanten Fachkräftemangels zielorientierte Personal- Strategien und gewinnende Arbeitnehmer-Programme notwendiger denn je seien. Der Gehaltsverzicht bei gleichzeitiger Gestellung eines Dienstwagens mit voller Kostenübernahme durch die Firma gehöre nach wie vor zu den besten Instrumenten.
Einen Teil des Bruttogehalts aufwenden und in ein geleastes Fahrzeug investieren, diese Art der Gehaltsumwandlung erlaubt das Finanzamt offiziell seit nunmehr neun Jahren. Und der Wille zur Umsetzung in den Unternehmen scheint zu wachsen. Das belegt auch eine Studie der Gütersloher Unternehmensberatung Ad Bonum Strategie und Marketing zur „Praxis der Dienstwagenvergabe in deutschen Unternehmen“. Danach wird inzwischen zunächst einmal allgemein anerkannt, dass Gehaltsumwandlung grundsätzlich, auf welchem Feld auch immer, Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen würden.
Sämtliche befragten Unternehmen offerieren ihren Mitarbeitern in irgendeiner Form Gehaltsumwandlungsmodelle. So entfielen mit rund 97 Prozent die am häufigsten angebotenen Leistungen auf Versicherungen. Schon auf Platz zwei rangierte mit immerhin 54 Prozent der befragten Unternehmen der Dienstwagen. Besonders häufig wird diese arbeitnehmerfreundliche Form der Mitarbeiter-Motivation unter anderem in mittelständischen Unternehmen angeboten (nämlich bei 64 Prozent der befragten Mittelständler). Das Feld scheint also bestellt, es ist gegenwärtig aber wohl noch ein hohes Maß an Akqisitionsarbeit zu leisten.

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Denn nur 60 Prozent der Mitarbeiter, denen diese Möglichkeit der Gehaltsumwandlung offen stehe, so die Studie weiter, würden von ihr Gebrauch machen, obwohl sie dadurch deutliche Vorteile bei der Finanzierung eines Fahrzeugs hätten und überdies Steuern sparen könnten. Als Grund für die zögerliche Annahme nennt die Studie die fehlende Transparenz der verschiedenen Programme und Kostenkalkulationen: Angestellte könnten schlecht abschätzen, ob sich die Gehaltsumwandlung für sie finanziell auch tatsächlich lohne.
Das ist allerdings wirklich nur ein Teilaspekt. Bei genauer Prüfung der Situation im jeweiligen Unternehmen stellt sich in der Realität vielmehr heraus, dass der wirtschaftliche Erfolg für beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von etlichen Parametern abhängig ist. So behält beispielsweise noch ein Großteil der Unternehmen die Gehaltsumwandlung lediglich leitenden Angestellten vor. Unter anderem kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass nur 6,8 Prozent der befragten Unternehmen ihre Autopolitik „nach unten“ geöffnet haben und auch Tarifangestellten Dienstwagen anbieten. Meist liegen auch Hinderungsgründe in einer zu eng gefassten Car Policy des Arbeitgebers begründet, hervorgerufen durch die Befürchtung, mit vielen individualisierten Fahrzeugen einen hohen Verwaltungsaufwand zu verursachen.
Alsdann lassen sich aufgrund der Vielzahl an Parametern, von denen eine Personalkosten-Kalkulation für ein Gehaltsumwandlungsmodell abhängt, über das Gesamteinspar-Potenzial in einem Unternehmen kaum allgemein gültige Aussagen treffen. So ist die Höhe des Skalen-Effekts unter anderem von der Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter und deren Gehaltsklassen ebenso abhängig wie von deren jeweils konkreter steuerlicher Situation. Auf einem entsprechenden Workshop der Sixt Leasing AG 2006 äußerten die Fuhrparkmanager großer Flotten dahingehend Bedenken, dass sich die Gehaltsumwandlungsmodelle lediglich bei einer einfachen Fahrstrecke zum Arbeitsplatz von bis zu 15 Kilometern rechne, dabei seien heute 50 Kilometer schon keine Seltenheit mehr. „Idealerweise“, gibt auch Dr. Josef Gietl, Geschäftsführer der ECOVIS Bayern-Revision BLB Steuerberatung in München, zu, „sollte sich der Gehaltsverzicht zwischen dem geldwerten Vorteil und den Vollkosten eines vergleichbaren Privat- Pkws bewegen.“
Hinzu kommen „weiche Kriterien“ der Abneigung. Gehaltsumwandlungsmodelle gelten in vielen Personalabteilungen und Buchhaltungen als aufwendig, arbeitsintensiv und behaftet mit Ungewissheiten oder gar Ungereimtheiten. „Auch aus Angst oder Unsicherheit darüber, am Ende vielleicht doch in irgendeiner Form zuzahlen zu müssen, mag das eine oder andere Unternehmen schließlich doch die Finger davon lassen“, vermutet Sabine Heusinger, Manager External Communications bei der Athlon Car Lease Germany in Meerbusch.
„Das liegt aber auch nicht selten daran,“ steuert Christopher Gerber, Prokurist bei der LHS in Stuttgart bei, „dass schon der Einstieg in die Gespräche mit den interessierten Unternehmen falsch inszeniert wird. Wir seitens der LHS empfehlen, dass schon beim ersten Kontakt auch die Mitarbeiter aus der jeweiligen Lohnbuchhaltung an die Hand genommen werden. Es geht um eine exakte Definition der Ausgangslage im betroffenen Unternehmen. Wie bestücke ich also die erste Runde am Tisch, welche Lohnart, welche Abrechnungen muss ich einrichten? Es geht darum, das Thema von Anfang an ehrlich und transparent zu diskutieren.“
Das setzt aber nicht zuletzt auch voraus, dass sich die Ansprechpartner im Unternehmen einer intensiven Diskussion unvoreingenommen stellen. Wenn das Konzept gegenüber allen Seiten im Unternehmen schlüssig dargestellt und umfangreich über steuerliche Aspekte und Mehrwert aufgeklärt wird, würde sich wahrscheinlich in der Mehrzahl der Fälle ergeben, dass diese Form der Mitarbeiter- Motivation für mehr Angestellte interessant ist als dort ursprünglich angenommen.
Die eingangs zitierte Studie belegt nämlich auch, dass der Wunsch nach einem Dienstwagen über diesen Weg besonders stark in den unteren Hierarchie-Stufen ausgeprägt sei. So hat beispielsweise die E.ON Energie AG über eine offene Dienstwagen- Politik auf diesem Feld bereits bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Hier kann jeder Mitarbeiter, unabhängig von seiner Position, entscheiden, ob er für einen Dienstwagen auf einen Teil seines Einkommens verzichtet. Der Run auf Firmenwagen entwickelte sich enorm, inzwischen laufen dort weit über 1.000 „Motivationsfahrzeuge“.
Als f lankierende Argumentation im Einzelfall mögen auch noch einmal Zahlen helfen. So haben die Kienbaum Consultants International GmbH und die Athlon Car Lease GmbH, die für diesen Geschäftszweig eigens eine strategische Partnerschaft eingegangen sind, für den Arbeitgeber bei den Sozialabgaben ein durchschnittliches Einspar- Potenzial von rund 120.000 Euro ermittelt, wenn in einer Firma 100 Mitarbeiter für 36 Monate einen Firmenwagen statt mehr Gehalt in Anspruch nehmen. Wollte der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern eine der Höhe der Leasingrate entsprechende Gehaltserhöhung gewähren, müsste er mit erhöhten Personalkosten von rund 2,4 Millionen Euro rechnen. Danach entspricht für den Einzelnen eine Leasingrate von ca. 530 Euro einer Gehaltserhöhung von rund 17 Prozent bei einem Bruttogehalt von 3.700 Euro.
Zweites Beispiel: Bei einem angenommenen Bruttogehalt von 3.500 Euro, Steuerklasse drei, zwei Kindern, 15 Kilometer einfacher Entfernung zum Arbeitsplatz an 230 Arbeitstagen errechnete das Programm „Lease2Motivate“ (der Athlon Car Lease) beispielsweise für das Wunschfahrzeug BMW 320d (bei 30.000 Kilometern jährlicher Laufleistung für 36 Monate Laufzeit), dass der monatliche Benefit von 276,06 Euro einem Bruttoäquivalent von 510,90 Euro bzw. einer Gehaltserhöhung von 14,60 Prozent entspricht. Neben Kienbaum stellen auch mehrere große Leasinggesellschaften, wie beispielsweise ASL, Athlon Car Lease, LHS und Sixt Leasing, auf ihren Internetseiten solche frei zugänglichen Firmenwagenrechner zur Verfügung, mit denen sich sowohl Arbeitnehmer nach Eingabe persönlicher Eckdaten, als auch Arbeitgeber die jeweiligen Vorteile ausrechnen lassen können. So es denn welche gibt.

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