Drum prüfe...

Mindestens einmal jährlich muss ein gewerblich genutztes Fahrzeug gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), vor allem der BGV D 29 geprüft werden. Wir fassen zusammen, was diese beinhalten.

Drum prüfe...
Drum prüfe...
Drum prüfe...
Drum prüfe...

1 /4

Drum prüfe...
Drum prüfe...
Drum prüfe...
Drum prüfe...

PDF Download

Die Arbeitsstättenverordnung definiert die
Arbeitsstätte als Bereich, in denen sich Beschäftigte
bei der von ihnen auszuübenden
Tätigkeit regelmäßig über einen längeren
Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit
nicht nur kurzfristig aufhalten müssen.
Im Falle der Dienstwagenfahrer bezieht
sich dies auf den Arbeitsplatz Fahrzeug, für
das die Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften gelten, insbesondere
die BGV D 29. Mithilfe der UVV soll die
Arbeitssicherheit gewährleistet und der Mitarbeiter
vor Betriebsgefahren geschützt werden.

Die UVV betreffen den Unternehmer, der für
die Arbeitssicherheit verantwortlich ist, der wiederum diese Pflicht an den Fuhrparkleiter
weiter delegieren kann. Gemäß § 57 ist
eine mindestens jährliche Prüfung sowie eine
Prüfung vor Erstinbetriebnahme durch einen
Sachkundigen verlangt, das kann ein ausgebildeter
Mitarbeiter im eigenen Hause sein,
eine autorisierte Kfz-Werkstatt oder die Überwachungsvereine
DEKRA, GTÜ und TÜV.
Im allgemeinen kann diese Prüfung im Rahmen
der jährlichen Inspektion stattfinden
(Prüfpunkte siehe Kasten) und muss anhand
eines Prüfbefundes und -protokolls, alternativ
auf der Inspektionsrechnung, dokumentiert
werden, welches vom Prüfer und Fuhrparkverantwortlichen
unterzeichnet wird.
Zudem bezeugt eine Plakette, empfohlenerweise
an einheitlicher Stelle wie der Fahrer-
A-Säule im Fahrzeug, die erfolgreiche Prüfung
sowie den folgenden Termin.

Zusätzlich zur fahrzeugtechnischen Prüfung
wird die Prüfung von Aufbauten und Einrichtungen
erforderlich, beispielsweise bei
Transport von Druckgasbehältern, Gefahrguttransporten,
flüssiggas- sowie erdgasbetriebenen
Fahrzeugen.

Einen wichtigen Teil der UVV (§ 56 Abs. 5)
stellt die Warnweste mit der DIN Norm EN
471 dar. In Deutschland besteht die Pflicht, diese in gewerblich genutzten Fahrzeugen mitzuführen, bei
Fahrzeugen, die regelmäßig mit mehreren Personen besetzt
sind, müssen auch entsprechend mehrere Westen an Bord
sein. Diese sollte zusammen mit der Anweisung Warnweste
im vorderen Teil des Fahrzeugs verstaut sein, damit sie vor
dem Aussteigen angezogen werden kann.

Für die Neufahrzeugbestellung gilt in Bezug auf die Ladungssicherung
(§ 22 Abs. 1,§ 37 Abs. 4) die Prämisse „Mitbestellen“.
Alles, was im gewerblich genutzten Fahrzeug
mitgeführt wird, fällt unter den Begriff Ladung, ob Laptop,
Handtasche oder Werkzeug und Montageausrüstung. Und
dafür müssen Elemente zur Ladungssicherung gemäß der UVV eingebaut sein, seien es Ösen und Gurte/Schienen im
vertraut zu machen beziehungsweise Fahrzeugkonfiguratoren
so einzustellen, dass kein Dienstfahrzeug ohne Möglichkeiten
zur Ladungssicherung auf den Hof kommt.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2006

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Verstöße gegen die UVV können als Ordnungswidrigkeit mit
bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Folgenschwer kann
sich zudem ein Unfall auswirken, wenn er mit einem nicht
geprüften Punkt oder einer Auflage der UVV zusammenhängt.
Und zwar insofern, dass die Berufsgenossenschaft
Versicherungsleistungen zurückfordern kann. Dies kann, im
Falle eines Fehlverhaltens, auch auf den Fuhrparkleiter zurückfallen.
Absicherungsmöglichkeiten bestehen, indem er
sich den Empfang und die Einweisung in die Sicherheitsausstattung
schriftlich vom Nutzer bestätigen lässt, ebenso
können Passagen in den Nutzungsvertrag des Dienstwagenfahrers
aufgenommen werden. Darüber hinaus sollten die
Prüfungsbefunde und -bestätigungen unbedingt archiviert
werden, zumindest bis nach der nächsten Prüfung.

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2006

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026