Steuerfallen 2007
Die Mehrwertsteuererhöhung trifft Dienstwagenfahrer wie Arbeitgeber. Aber der Staat hat für 2007 auch noch andere Gemeinheiten auf Lager.

PDF Download
Beim Thema Mehrwertsteuer denkt man in Unternehmen oft “Das trifft mich nicht, bei uns ist die Mehrwertsteuer ja ein durchlaufender Posten”. Das stimmt zwar prinzipiell, nicht jedoch in Verbindung mit Dienstwagen. Denn während in der Beschaffung für das Unternehmen selbstverständlich der Netto-Preis relevant ist, wird der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer auf Basis des Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der Anschaffung berechnet.
Glück hat, wer Ende 2006 einen neuen Dienstwagen erhält
Damit haben all jene Arbeitnehmer einen deutlichen Vorteil, die noch Ende 2006 einen neuen Dienstwagen erhalten. Denn der Nachteil aus der Mehrwertsteuererhöhung summiert sich für Unternehmen und Mitarbeiter über 36 Monate deutlich (siehe Tabelle 1): Einen gleichbleibenden Basis-Bruttolohn von 3.500 Euro plus Dienstwagen vorausgesetzt, erhält unser Muster-Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuererhöhung monatlich 46,40 Euro netto weniger, und auch das Unternehmen zahlt drauf: Denn durch den höheren zu versteuernden Anteil fällt auch mehr Lohnsteuer an: 14,40 Euro monatlich zahlt der Arbeitgeber nun mehr an die Finanzbehörden oder 518,40 Euro im Leasing-typischen 36- Monats-Zeitraum. Durch das Vorziehen von Anschaffungen – gerade dann, wenn es um nur ein oder zwei Monate geht – könnte so eine Menge Geld gespart werden. Zumal das ein oder andere Autohaus, dem noch ein bisschen Umsatz für den nächsthöheren Jahresbonus fehlt, unter Umständen auch noch etwas dazu gibt.
Hier zeigt sich dann auch die Flexibilität der Leasingunternehmen: Unproblematisches Verkürzen der Laufzeit könnte gefragt werden, gegebenenfalls möchte der eine oder andere Mitarbeiter für fast 50 Euro netto mehr im Monat sein altes Fahrzeug auch gern ein paar Monate länger fahren.
Dabei hat ein Angestellter mit 3.500 Euro brutto sogar noch Glück – er ist ja bereits in der höchsten Progression der Sozialversicherung, bei ihm steigt “nur” die Steuer. Noch teurer wird es für einen Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Basis-Bruttolohn, diesmal ledig und kinderlos; mit gleichen Werten gerechnet. Trotz niedrigerer Steuerprogression und des in unserem Beispiel mit 25.000 Euro Nettowert günstigeren Dienstwagens hat er bei unserer Musterrechnung dank höherer Sozialabgaben sogar gleich 55,83 Euro monatlich weniger in der Tasche – das entspricht gut fünf Prozent seines Nettolohnes (siehe Tabelle 2).
Einschränkung der Pendlerpauschale
Der Dienstwagen wird für den Arbeitnehmer aber unabhängig von der Mehrwertsteuererhöhung und dem Anschaffungsdatum teurer: Denn obwohl der Staat für den besonderen Vorteil, den Dienstwagen für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte nutzen zu können, immerhin 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer bezogen auf den Anschaffungsbruttopreis berechnet, fällt ab 1.1.2007 für die ersten 20 Kilometer die Pendlerpauschale ersatzlos weg. Unsere Muster-Arbeitnehmer können also 2006 für ihre 20 Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte bei 220 Arbeitstagen immerhin noch 1.320 Euro Werbungskosten in Abzug bringen. 2007 werden aus der Pendlerpauschale Werbungskosten – aber erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Selbst wenn unsere Musterarbeitnehmer den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro Jahr (u.a. für Fortbildung) für nicht einen Cent genutzt hätten, bliebe noch immer ein absetzbarer Betrag von 400 Euro übrig – dieser wird 2007 ersatzlos gestrichen. Denn erst ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen Werbungskosten für die Wegstrecke zur Arbeit in Ansatz gebracht werden. Der Grund ist ein generelles staatliches Umdenken.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2006

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Werkstorprinzip
Ab 2007 beginnt die Arbeitswelt erst hinter dem Werkstor. Nun könnte man denken, es ist doch völlig egal, ab wo der Staat bzw. das Finanzamt den Beginn der Arbeit rechnet. Leider hat dieses Umdenken eine Fülle negativer Konsequenzen. So wird nunmehr die Pendlerpauschale abgeschafft, schließlich ist der Weg zur Arbeit ja nun Privatsache und mithin hat der Staat und damit das Finanzamt damit nichts mehr zu tun. Als Ausgleich gibt es aber für den weiter entfernt wohnenden Mitarbeiter eine neue Subvention (die dann vielleicht später weiter gekürzt oder gestrichen wird), indem nämlich der gleiche Betrag zu den Werbungskosten addiert werden kann wie zuvor – allerdings wie erwähnt erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Die finanziellen Auswirkungen hatten wir bereits im vorigen Kapitel beschrieben, die Folgen reichen aber weiter: Denn da der Weg zur Arbeit nunmehr Privatsache ist, werden künftig die Berufsgenossenschaften für Unfälle von und zur Arbeit unter Umständen nicht mehr einstehen wollen. Womöglich könnten oder müssen dann Unfälle mit dem Dienstwagen auf dem Weg zur Arbeit vom Arbeitgeber künftig wie reine Privatunfälle behandelt werden: Der Mitarbeiter muss den Schaden ersetzen, steuerliche Abzugsfähigkeit, wenn das Unternehmen den Schaden kulanterweise übernehmen möchte, könnte verwehrt oder zumindest der Versteuerung über den geldwerten Vorteil unterworfen werden.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2006

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000