Dienstrad
In den letzten Jahren hat das Interesse am Dienstradleasing, auch bekannt als Fahrrad- oder Bikeleasing, erheblich zugenommen. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Dienstwagen dar, sondern bietet auch eine attraktive und umweltfreundliche Mobilitätsalternative.

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Das Dienstradleasing bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Ein wesentlicher Vorteil für Arbeitgeber ist die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter: Regelmäßiges Radfahren hält fit und aktiv, sowohl körperlich als auch geistig. Studien zeigen zudem, dass dies die Anzahl der Krankheitstage reduzieren und somit die Krankheitskosten senken kann. Darüber hinaus leistet das Dienstradleasing einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz: Unternehmen, die Dienstradleasing anbieten, können ihr Image in Bezug auf nachhaltige Mobilität somit gezielt verbessern.
Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber ist die Mitarbeitermotivation durch das Dienstrad. Die Möglichkeit, ein Fahrrad über das Unternehmen zu leasen, ermöglicht es, Fachkräfte zu gewinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Dieser Vorteil kann entscheidend für die Wahl eines Arbeitgebers sein. Zudem profitieren Arbeitgeber auch finanziell, da sie Lohnnebenkosten einsparen können.
Allgemeine Informationen zum Dienstradleasing
Der Leasinggegenstand ist in diesem Fall selbstverständlich das Fahrrad. Der Arbeitgeber least dieses von einer Leasinggesellschaft und überlässt es dem Arbeitnehmer durch einen Überlassungsvertrag. In diesem Vertrag werden die konkreten Vertragskonditionen festgelegt, einschließlich der Rechte und Pflichten des Dienstradnutzers im Umgang mit dem Leasingfahrrad. Hierzu gehören unter anderem die Fahrraddaten, die monatliche Nutzungsrate, die Gehaltsumwandlung – sofern das Dienstrad kein steuerfreies Extra ist – sowie die Bedingungen für ein vorzeitiges Ende der Vertragslaufzeit.
Die Nutzung des Fahrrads kann ausschließlich dienstlich auf dem Weg zur Arbeit erfolgen oder, wie allgemein üblich, auch zum uneingeschränkten Privatgebrauch im Alltag oder in der Freizeit. Zudem kann festgelegt werden, ob das Fahrrad von allen Personen, die zum Haushalt des Jobradlers gehören, genutzt werden darf oder nicht.

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Finanzielle Umsetzung des Dienstradleasings
Die finanzielle Umsetzung des Dienstradleasings erfolgt in der Regel durch Gehaltsumwandlung. Dabei wird ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für die Dauer der Überlassung ausgezahlt. Der Mitarbeiter begleicht die Leasingraten aus einem Teil seines Bruttolohns. Bei der Gehaltsumwandlung wird die monatliche Nutzungsrate somit in Barlohn umgewandelt und anschließend vom Bruttolohn abgezogen.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Methode besteht darin, dass das zu versteuernde Einkommen reduziert wird, wodurch sowohl die zu zahlenden Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken. Die Einführung eines solchen Modells erfordert jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Personalabteilung, dem Betriebsrat und dem Fuhrparkmanagement. Bei der privaten Nutzung des Dienstrads muss zudem der geldwerte Vorteil versteuert werden, was mit 0,25 Prozent des Listenpreises erfolgt. Dies ist für den Arbeitnehmer in der Regel vorteilhafter als ein Direktkauf. Wird das Dienstrad hingegen als Gehaltsextra zum Lohn angeboten, übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten.
Einzelheiten zum Dienstradleasing
Beim Dienstradleasing können nahezu alle Fahrradtypen geleast werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Mountainbike, Citybike, Rennrad, Tourenrad, Lastenrad, Liegerad oder Faltrad handelt. Das Wunschrad des Mitarbeiters kann zudem mit leasingfähigem Zubehör ausgestattet werden, das beispielsweise Schlösser, Beleuchtung, einen zweiten Akku oder einen an die individuellen Bedürfnisse angepassten Lenker oder Sattel umfasst. Auch hier führt die steuerliche Förderung zu einer Ersparnis für den Arbeitnehmer.
Bei E-Bikes oder Pedelecs ist zu beachten, dass Zweiräder mit Elektromotor, die den Fahrer mit Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h unterstützen, keine Probleme darstellen. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs), die eine Geschwindigkeitsunterstützung von bis zu 45 km/h bieten, gelten hingegen als Kleinkrafträder und unterliegen entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Diese Kategorie ist teilweise vom Leasing ausgeschlossen.
Leistungen beim Dienstradleasing
Fuhrparkleiter sollten bei der Auswahl des Dienstradleasings auf verschiedene Leistungen achten, um sicherzustellen, dass das Angebot den Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeiter gerecht wird. Dazu gehört beispielsweise eine webbasierte Dienstradplattform, die es ermöglicht, Verträge zu verwalten, Services zu buchen und Schäden zu melden. Eine Vollkaskoversicherung schützt weiterhin vor Schäden oder Diebstahl; ein Rundum-Sorglos-Service kann verschiedene Servicepakete umfassen, wie etwa Verschleißreparaturen mit mobilen Reparaturdiensten vor Ort oder Inspektionsund Wartungsservices. Darüber hinaus ist der Arbeitgeberschutz von Bedeutung: Im Falle von Kündigung, Elternzeit oder Langzeiterkrankung bietet ein Zusatzpaket Schutz vor möglichen Unterbrechungen oder Ablösungen während des Leasingzeitraums.
Fazit: Das Dienstradleasing bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es fördert die Gesundheit, unterstützt den Umweltschutz, verbessert die Mobilität und bietet finanzielle Anreize. Angesichts dieser zahlreichen Vorteile ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Unternehmen auf das Dienstradleasing setzen und ihren Mitarbeitern diese attraktive Mobilitätsalternative anbieten.

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