Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil bezeichnet einen Vorteil, den ein Arbeitnehmer durch die Nutzung von Sachleistungen oder Dienstleistungen erhält, die ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorteile sind in der Regel nicht in Form von Geld, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen, die einen bestimmten Geldwert haben.

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Es ist wichtig zu beachten, dass geldwerte Vorteile in der Regel steuerpflichtig sind. Arbeitnehmer müssen diese Vorteile in ihrer Steuererklärung angeben, und sie können auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge haben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Beträge korrekt zu erfassen und zu versteuern.

Insgesamt spielt der geldwerte Vorteil eine bedeutende Rolle im Rahmen der Vergütung von Arbeitnehmern und kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein, wenn er richtig gehandhabt wird.

Elektromobilität

Auch wenn die Kaufpreisförderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen abgeschafft wurde, bestehen weiterhin verschiedene Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität.

Wer elektrisch fährt, kann bares Geld sparen. Dies gilt selbst nach der Abschaffung der Kaufpreisförderung für Elektrofahrzeuge. Die Autohersteller sorgen jedoch weiterhin schrittweise für eine Senkung der Fahrzeugpreise. Zudem gibt es nach wie vor verschiedene Förderungen. So beginnt es bereits bei der Dienstwagensteuer, deren Berechnungsgrundlage für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb lediglich der geviertelte Bruttolistenpreis ist. Diese Regelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Bei teureren Autos können private Fahrten immerhin auf Basis des halbierten Bruttolistenpreises abgerechnet werden.

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Es werden zahlreiche Aspekte der Elektromobilität gefördert. Dazu zählt auch die bekannte Wallbox, die weiterhin finanziell unterstützt wird – häufig initiieren die Bundesländer entsprechende Programme. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es eine Förderung für nicht öffentliche Ladepunkte, die jedoch von gewerblichen Fahrzeugen genutzt werden. Auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bleibt förderfähig.

Auch in Bayern gibt es weiterhin verschiedene Programme zur Förderung der Elektromobilität. Diese konzentrieren sich hauptsächlich auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ des Landes Berlin hat ebenfalls das Ziel, die Ladeinfrastruktur voranzubringen.

Unternehmen können Zuschüsse beantragen

Unternehmen, die auf Förderungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur hoffen, können sich an die KfW wenden. Es winken Zuschüsse von bis zu 45.000 Euro pro Standort, die über die KfW abgewickelt werden. Dabei fallen zahlreiche Aspekte unter die Förderfähigkeit. So wird nicht nur die Ladesäule gefördert, sondern das Programm umfasst auch elektrische Anschlüsse, Elektroinstallationen sowie das Energiemanagement. Je nach Art der Förderung sind zudem Zuschüsse für Beratungsleistungen möglich.

Letztlich wird der Betrieb von Elektrofahrzeugen auch staatlich gefördert. So wird bis zum Jahr 2030 auf die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet.

Auch der Plug-in-Hybrid wird gefördert

Wer sich derzeit noch nicht bereit fühlt, rein elektrisch unterwegs zu sein, muss jedoch nicht auf Förderungen verzichten. Bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen fällt die Dienstwagensteuer ebenfalls geringer aus, da der halbierte Bruttolistenpreis als Berechnungsgrundlage dient. Allerdings haben die Verantwortlichen mittlerweile zusätzliche Auflagen eingeführt.

Das sogenannte PHEV-Modell muss mindestens 80 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um förderfähig zu sein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere steuerliche Vorteile für die Elektromobilität. So kann der Arbeitgeber steuerfrei monatlich 30 Euro für Ladestrom bereitstellen. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen erlaubt der Gesetzgeber einen Betrag von 15 Euro pro Monat. Wenn der Arbeitgeber keine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz anbietet, erhöht sich der steuerfreie Betrag auf monatlich 70 Euro für rein elektrische Fahrzeuge. Bei Plug-in-Hybriden sind es 35 Euro.

Fazit: Auch im Jahr 2025 stehen weiterhin zahlreiche Fördermaßnahmen für die Elektromobilität zur Verfügung. Diese Lenkungsmaßnahmen sollen elektrische Antriebe für Autofahrer attraktiv machen, die aus eigenem Antrieb (noch) nicht zu einem Wechsel bereit sind, beispielsweise weil sie auf die nächste oder übernächste Generation der Technologie warten möchten.

 

Beispiele für geldwerte Vorteile sind:

Dienstwagen:
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das auch privat genutzt werden kann, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Der geldwerte Vorteil wird in der Regel anhand des Listenpreises des Fahrzeugs berechnet.

Mitarbeiterrabatte:
Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, können ebenfalls als geldwerter Vorteil angesehen werden, wenn sie über das übliche Maß hinausgehen.

Kostenübernahme für Fitnessstudio-Mitgliedschaften: 
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio übernimmt, stellt dies ebenfalls einen geldwerten Vorteil dar.

 

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