Runter mit den Steuern!

Mit Steuervergünstigungen kann man die Menschen immer locken. Und auf diese Weise funktioniert das auch bei der Elektromobilität. Die folgende Abhandlung soll einen Überblick verschaffen.

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Da sich die Menschen offensichtlich noch weitgehend dagegen sperren, auf elektrische Antriebe umzusteigen, braucht es Anreize. Finanzielle Anreize. Und was wäre besser geeignet als Steuervorteile, um die Autofahrer vom Verbrenner abzubringen und ihnen die Elektromobilität schmackhaft zu machen? Denn: Bei Geld werden viele Autofahrer schwach. Und das liebe Thema mit den Steuern treibt ja alle Erwerbstätige sowie Unternehmer um. Jeder versucht, noch den einen oder anderen Cent für sich herauszuholen. Elektrisch angetriebene Fahrzeuge beispielsweise bieten manche Steuervorteile. Einen der größten Effekte hat sicherlich die Dienstwagensteuer. Für den Mitarbeiter gilt: Bekommt er einen Dienstwagen, muss er monatlich pauschal abgelten, falls er kein Fahrtenbuch für die private Nutzung seines Autos führen möchte. Die Bemessungsgrundlage der Abgeltung beträgt beim konventionellen Verbrenner 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Elektrisch angetriebene Fahrzeuge weisen hier einen drastischen Vorteil auf. Die Bemessungsgrundlage für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 70.000 Euro bildet sogar bloß 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Die Ampelregierung wollte diese Grenze auf 95.000 Euro heraufzusetzen, dazu ist es jedoch nicht mehr gekommen. Wie die kommende Bundesregierung das handhaben wird, ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt. Ist das Elektrofahrzeug teurer, werden 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises für die Berechnung angesetzt – selbst das bedeutet noch immer eine satte Ersparnis.

Und selbst für extern aufladbare Hybridmodelle, die sogenannten Plug-in-Hybride also, gibt es Steuervorteile. Hier wird bei der Dienstwagensteier mit Faktor 0,5 gearbeitet analog zu den teureren batterieelektrischen Fahrzeugen. Allerdings gibt es dafür Bedingungen: Sie müssen mindestens 80 Kilometer rein elektrisch zurücklegen und dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO2 gemittelt ausstoßen. Ein großes Problem besteht allerdings darin, dass Plug-in-Hybride oft nicht geladen werden und im sogenannten hybridischen Betrieb bewegt werden. Dadurch wird der Umweltvorteil wieder zunichtegemacht. Denn CO2 wird bloß dann eingespart, wenn mit Grünstrom gefahren wird.

Doch auch für den Unternehmer, der Dienstwagen anschafft, bedeuten Elektroautos Steuervorteile. Denn er muss den Ertrag (die Anschaffung von Fahrzeugen schmälern den Gewinn) unter den gleichen Bedingungen nicht mehr mit einem, sondern ebenfalls lediglich 0,25 Prozent versteuern.

Der Bund verteilt so manche Steuergeschenke

Doch der Bund verteilt durchaus weitere Steuergeschenke: Mitarbeiter, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Strom tanken, dürfen das lohnsteuerfrei tun. Gleiches gilt auch, wenn man eine Wallbox finanziert bekommt durch die Firma.

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Demnach ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, steuerfrei 30 Euro monatlich für Ladestrom bereitzustellen. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen erlaubt der Gesetzgeber immerhin noch 15 Euro monatlich. Stellt der Arbeitgeber keine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung, steigt der steuerfreie Betrag auf monatlich 70 Euro im Falle rein elektrischer Fahrzeuge. Beim Plug-in-Hybrid sind es 35 Euro.

Darüber hinaus gibt es Vorteile bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. So müssen Miet- und Leasingaufwendungen bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bloß zur Hälfte berücksichtigt werden.

Und natürlich fällt zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuer an bei batterielektrisch angetriebenen Fahrzeugen.

Insgesamt können Unternehmer und Mitarbeiter also kräftig Steuern sparen mit Umstellung auf Betrieb von Elektrofahrzeugen.

Spannend ist, wie sich das Thema entwickelt insbesondere unter der sich gerade formierenden neuen Bundesregierung. Bestimmte Maßnahmen sollen zeitlich begrenzt bleiben. Wer seinen Elektrowagen nach dem Jahr 2030 anmeldet, soll nicht mehr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Allerdings wird sich die Sicht auf den Themenkomplex Elektroauto mit der Zeit auch wandeln, denn das Elektroauto wird keine Ausnahme mehr sein und damit für viele Autofahrer einfach zur Normalität werden.

Fazit: Mit den steuerlichen Vergünstigungen möchte der Bund die Elektromobilität anschieben. Analog zu den Förderungen könnten die steuerlichen Vorteile natürlich irgendwann auch wieder wegfallen. Und zwar wenn Elektromobilität nicht mehr als Besonderheit wahrgenommen wird und die Autofahrer sich nicht mehr so gegen sie sträuben. Allerdings darf man getrost davon ausgehen, dass das in den nächsten Jahren noch nicht der Fall sein wird. Ohnehin wird sich bei den Preisen etwas tun dieses Jahr, die Autohersteller werden sich mit attraktiven Elektroautoangeboten überbieten. Denn die CO2-Grenzwertgesetzgebung wird sich drastisch verschärfen, was fast ausschließlich über die Elektrifizierung zu erreichen ist. Die Folge könnte sein, dass bestimmte Verbrennermodelle gestrichen werden. Und wenn der Kunde ohnehin keine Möglichkeit mehr hat, elektrische Autos zu kaufen, können steuerliche Vorteile auch wieder infrage gestellt werden. Andererseits sieht es gerade so aus, als würden Verbrenner doch noch etwas länger laufen als 2035; möglicherweise infolge der Kaufzurückhaltung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen. Mal wieder gilt der Spruch: Prognosen sind schwierig, insbesondere dann, wenn sie die Zukunft betreffen.

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