Dashcam
Die kleinen Kameras können die Flotte vor betrügerischen Ansprüchen sowie Diebstahl schützen, Fuhrparkverantwortliche müssen aber die rechtliche Lage beachten.

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Eine Dashcam, kurz für Dashboard-Camera, ist eine spezielle Videokamera, die während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Diese kleinen Kameras werden auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt, entweder mit einem Saugnapf oder fest installiert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kameras nehmen Dashcams ununterbrochen in einer Schleife auf, wobei die aktuelle Aufnahme immer wieder überschrieben wird. Hierbei handelt es sich um sogenannte Loop-Aufnahme, wobei das Aufzeichnungsintervall der Aufnahmen frei wählbar. Ein integrierter Beschleunigungssensor sorgt dann dafür, dass im Falle eines Unfalls die aktuelle Aufnahme mit einem Schreibschutz versehen wird, sodass sie nicht überschrieben wird. Ein integrierter GPS-Empfänger ermöglicht es weiterhin, Daten wie Position und gefahrene Geschwindigkeit direkt in das Aufnahmebild einzufügen. Diese Zeiterfassung dient dazu, den Unfallort sowie Datum und Uhrzeit festzulegen. Dashcams bieten eine diskrete Lösung und sind für alle Fahrzeugtypen geeignet, einschließlich Autos, Lieferwagen und Lastwagen.
Vorteile
Die Anwendung von Dashcams dient vor allem dem Schutz: Durch den Einsatz dieser Kameras können Unternehmen Geld bei Versicherungen sparen und Verkehrsunfälle schnell und einfach lösen. Die Videoaufnahmen von den jeweiligen Vorfällen dienen herbei als Beweise und beschleunigen somit die Schadensabwicklung. Sollte ein Anspruch angefochten werden, können die Dashcam-Aufnahmen den Versicherungsanspruch untermauern und als unabhängiger Zeuge fungieren, was vor Betrug und betrügerischen Ansprüchen schützt.
Dazu kommt der Diebstahlschutz, wenn die Fahrzeuge unbeaufsichtigt sind. Sobald die Zündung ausgeschaltet wird, kann eine Dashcam automatisch in den Parkmodus schalten, wobei alles außer dem Beschleunigungssensor deaktiviert wird. Die Empfindlichkeit des G-Force-Sensors wird dann drastisch erhöht, und wenn das Fahrzeug angestoßen wird und der G-Force-Sensor eine Bewegung registriert, schaltet sich die Dashcam automatisch ein. Dies sichert sowohl vor Schäden mit Fahrerflucht als auch vor Diebstahl ab.
Speziell für Flottenfahrzeuge sind Dashcams teilweise mit Videotelematik ausgerüstet, bei der das aufgezeichnete Material über eine Cloud einsehbar ist und sogar als Live-Stream bereitgestellt werden kann. Diese Systeme zeichnen sowohl die Fahrbahn als auch das Fahrzeuginneres auf und können bei unaufmerksamen Fahren sowie auffälligen Fahrmanövern einen Warnton abgeben. Hier ist jedoch die rechtliche Lage zu beachten.

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Rechtliche Lage
Der Einsatz von Dashcams ist rechtlich umstritten, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Während Dashcams im Falle eines Unfalls dazu beitragen können, die Unschuld und den Unfallhergang zu beweisen, gibt es in Deutschland strenge Regelungen. Niemand darf gegen seinen Willen gefilmt werden, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt.
Da der Verwender der Dashcam im fließenden Verkehr seiner Informationspflicht gegenüber den aufgenommenen Personen nicht nachkommen kann, stellt dies einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Der Bußgeldrahmen für solche Verstöße kann bis zu 20 Millionen Euro betragen, bei Unternehmen sogar bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.
Das Anbringen einer Autokamera ist so grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten. Dashcams sollten daher nur kurz und anlassbezogen aufnehmen, wobei die Daten nur gespeichert werden, wenn tatsächlich ein Unfall eintritt. Dies wird mit den Loop-Aufnahmen gewährleistet. Dazu verfügen moderne Dashcams über KI-Funktionen, die eine Verpixelung von Personen und Nummernschildern ermöglichen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

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