Parkverstoß durch Hochschwangere auf Parkplätzen für Schwerbehinderte

Eine hochschwangere Autofahrerin parkte ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde. Ein entsprechender Sonderparkausweis war im Fahrzeug nicht ausgelegt, sondern lediglich eine leere Plastikhülle mit der Beschriftung „Mutterpass“. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und die Autofahrerin sollte für die Kosten der Abschleppmaßnahme aufkommen. Die gegen den Leistungsbescheid erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Bayrische VGH lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, es verstoße nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot, dass die in der Straßenverkehrsordnung eingeräumte Möglichkeit, Parkplätze für Schwerbehinderte vorzuhalten, keine entsprechende Regelung für hochschwangere Frauen vorsehe. Eine Frau ohne entsprechenden Sonderparkausweis müsse daher die Abschleppkosten tragen, wenn sie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde parke und stattdessen eine leere Plastikhülle mit der Beschriftung „Mutterpass“ auslege.

 Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.06.2009, Az. 10 ZB 09.1052  

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 4/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 4/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026

Ähnliche Artikel

Rechtsprechung

Keine Pflicht des Fahrzeughalters zur Erstattung der Abschlepp- und Verwahrungskosten für total besc

<p> &nbsp;&nbsp;</p>

Rechtsprechung

Zweifel an der Fahreignung wegen 1,46 Promille aufgrund von Alkoholkonsums am Vorabend

<p> <b><br /> </b></p>

Rechtsprechung

Halter haftet nicht für Abschleppkosten bei Falschparken durch Dritten

<p> Der Halter eines Fahrzeugs haftet nicht f&uuml;r Abschleppkosten, die dadurch entstehen, dass sein Pkw von einer dritten Person rechtswidrig auf privaten Fl&auml;chen wie einer Flughafen-Zufahrt abgestellt wird.</p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none; ">&nbsp;</span><span class="Apple-style-span" style="font-style: italic; ">AG Hamburg, Urteil vom 28.10.2007, Az. 7c C 52/07</span>&nbsp;&nbsp;</p>

Rechtsprechung

Trunkenheit am Steuer muss nicht immer zum Führerscheinentzug führen

<p> Handelt es sich bei einer Autofahrt im alkoholisierten Zustand um ein &bdquo;notfallbedingtes Augenblicksversagen&ldquo; um &bdquo;der Feuerwehr zu helfen&ldquo;, kann dies das Strafma&szlig; erheblich senken und auf eine Entziehung der verzichtet werden. F&uuml;r den ausnahmsweisen Verzicht spricht vor allem, dass der angeklagte Trunkenheitsfahrer sofort freiwillig durch Selbstanzeige bei der Polizei die Verantwortung &uuml;bernommen hat und au&szlig;erdem keinerlei Voreintragungen bestehen, die auf ein Alkoholproblem hindeuten. Ferner hat der Angeklagte inzwischen durch Umstrukturierung und Delegation f&uuml;r k&uuml;nftige Notf&auml;lle Vorkehrungen getroffen, sich mit einem Verkehrspsychologen des T&Uuml;V ausf&uuml;hrlich besch&auml;ftigt und erfolgreich einen T&Uuml;V-Nachschulungskurs absolviert.</p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none; ">&nbsp;</span><span class="Apple-style-span" style="font-style: italic; ">AG Hameln, Urteil vom 06.02.2008, 11 Cs 7471 Js 89812/07</span>&nbsp;&nbsp;</p>

Rechtsprechung

Keine Pflicht des Fahrzeughalters zur Erstattung der Abschlepp- und Verwahrungskosten für total besc

<p> <b><br /> </b></p> <p> <span _fck_bookmark="1" style="display: none; ">&nbsp;</span>&nbsp;&nbsp;</p>

Ausgewählte Artikel

Aktuelles

Haftung für einen Steinschlagschaden

<p> Die tatbestandlichen Voraussetzungen f&uuml;r eine Gef&auml;hrdungshaftung nach &sect; 7 Absatz 1 StVG sind erf&uuml;llt, wenn ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt wurde und dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs besch&auml;digt hat. In diesem Fall obliegt dem durch den Steinschlag Gesch&auml;digten nicht zus&auml;tzlich die Darlegung und der Beweis der &quot;genauen Art und Weise der Schadensverursachung&quot;.</p> <p> Die Frage, ob der Stein von den R&auml;dern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefl&auml;che herabgefallen ist, ist vielmehr nur f&uuml;r die Frage eines Haftungsausschlusses nach &sect; 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast tr&auml;gt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs.</p> <p> <em>LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 S 30/11</em></p>

Aktuelles

Außerordentliche Kündigung bei unerlaubten Privatgesprächen mit dem Diensthandy

<p> Die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verf&uuml;gung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu f&uuml;hren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. &sect; 626 Abs 1 BGB f&uuml;r eine au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses zu bilden.</p> <p> Es wird nicht verkannt, dass, insbesondere auch bei &Auml;hnlichkeit der privaten und der dienstlichen PIN-Nummer, es im Einzelfall geschehen kann, dass versehentlich der falsche Modus angew&auml;hlt wird, und dass es beispielsweise bei dem versehentlich einmal angew&auml;hlten dienstlichen Modus dann versehentlich weiter bleiben kann, wenn das Handy w&auml;hrend eines Auslandsaufenthalts im Urlaub permanent eingeschaltet bleibt. Die mehrmalige Nutzung des Dienstmodus w&auml;hrend der verschiedenen privaten Aufenthalte zeigt aber, dass nicht mehrere Versehen vorliegen, sondern eine einheitliche Methode. Dies wird belegt dadurch, dass der Kl&auml;ger jeweils nach seinen Auslandsaufenthalten jedenfalls aus seinen privaten Telefonrechnungen unschwer erkennen konnte, dass seine im Ausland gef&uuml;hrten Telefonate ihm gerade nicht belastet wurden. Damit w&auml;re ihm auch bei einem von ihm f&uuml;r sich in Anspruch genommenen Versehen sp&auml;testens jetzt klar gewesen, dass die Belastung auf Kosten des beklagten Arbeitgebers erfolgt. Der Umstand, dass er dies dann nicht zum Anlass nahm, den Arbeitgeber &uuml;ber die angebliche versehentliche Nutzung des Dienstmodus zu unterrichten und Ausgleich der privat verursachten Kosten vorzunehmen, wird hierbei von der Kammer zwar nicht als anderer dem K&uuml;ndigungsgrund entsprechender Pflichtversto&szlig; gewertet, sondern als Beleg daf&uuml;r, dass das vom Kl&auml;ger vorgebrachte Versehen schlicht nicht vorlag, sondern vors&auml;tzliches Handeln.</p> <p> Eine Abmahnung war entbehrlich, da die &ndash; und sei es auch nur erstmalige &ndash; Hinnahme einer Pflichtverletzung der vorliegenden Art durch den beklagten Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.</p> <p> <em>LAG Hessen, Urteil vom 25.07.2011, Az. 17 Sa 153/11&nbsp;</em></p>

Home

Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

Home

DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

Artikel

Neuzugang

<p> A+, das Gesch&auml;ftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erh&auml;ltlich. Nutzer k&ouml;nnen mittels Fingerstreich durch s&auml;mtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Gesch&auml;ftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verf&uuml;gung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verf&uuml;gung, im Querformat kann er auf zus&auml;tzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verf&uuml;gung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert f&uuml;r den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zus&auml;tzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Gesch&auml;ftsreisemanagement geben; Nutzer k&ouml;nnen auf Wunsch automatisch &uuml;ber neue Inhalte informiert werden.</p>