EnBW aktualisiert E-Mobilitätsangebot und führt variable Preise für das Laden bei anderen Betreibern ein
Die EnBW bietet ihren Kund*innen im EnBW HyperNetz jederzeit Zugang zu mehr als 600.000 Ladepunkten in 17 europäischen Ländern. Mit mehr als 4.500 Schnellladepunkten betreibt sie außerdem das mit Abstand größte Schnellladenetz in Deutschland und baut dieses mit jährlichen Investitionen von rund 200 Mio. Euro in hohem Tempo weiter aus. Zum 5. Juni 2024 aktualisiert die EnBW ihre EnBW mobility+ Ladetarife.
Kund*innen können EnBW-Ladepunkte weiterhin in allen Tarifen zu festen und günstigen Kilowattstundenpreisen nutzen. Im EnBW mobility+ Ladetarif S senkt die EnBW den Preis für das Laden an EnBW-eigenen Ladepunkten um 2 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh). Die Kilowattstundenpreise an EnBW-Ladepunkten sowie die monatlichen Grundgebühren in den EnBW mobility+ Ladetarifen M und L bleiben unverändert.
Für das Laden bei anderen Betreibern im EnBW HyperNetz gelten ab dann variable Preise. Sie liegen zwischen 59 ct/kWh und maximal 89 ct/kWh und werden vor dem Start des Ladevorgangs aktuell und transparent in der EnBW mobility+ App angezeigt. Mit dieser Änderung löst die EnBW den bisherigen Einheitspreis für das Laden bei anderen Betreibern ab. Kund*innen können die Ladekosten über ihr individuelles Ladeverhalten selbst beeinflussen. Zudem kann die EnBW auf Preisveränderungen am Markt schneller und einfacher als bisher – auch zum Vorteil der Kund*innen – reagieren.
EnBW Chief Innovation & New Business Officer Jürgen Stein, der bei EnBW den Bereich E-Mobilität verantwortet, ordnet ein: „Der Ausbau der Elektromobilität ist eines der großen Infrastrukturprojekte in Deutschland auf dem Weg zur im Verkehrssektor notwendigen CO₂-Reduktion. Dieser Verantwortung stellen wir uns und ermöglichen Autofahrer*innen mit unserem EnBW mobility+ Ladeangebot das einfache Laden zu fairen Preisen in Deutschlands größtem Schnellladenetz. Zudem können unsere Kund*innen mehr als 600.000 Ladepunkte in Europa nutzen – alles mit einer App oder Ladekarte. Dieses umfassende und mehrfach ausgezeichnete Angebot werden wir auch zukünftig laufend weiterentwickeln.”
Tarifänderungen im Überblick
Insgesamt bewegen sich die Preise des EnBW-Ladeangebots auch nach der Tarifänderung im Marktmittelfeld. Alle Kund*innen werden von der EnBW individuell per E-Mail über die Tarifänderung informiert.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Ab 5. Juni 2024 gestalten sich die EnBW mobility+ Ladetarife wie folgt (vgl. auch Abbildung 1):
- EnBW mobility+ Ladetarif S
59 ct/kWh an EnBW-Ladepunkten (bisher: 61 ct/kWh)
59 ct/kWh bis maximal 89 ct/kWh bei anderen Betreibern
ohne Grundgebühr - EnBW mobility+ Ladetarif M
49 ct/kWh an EnBW-Ladepunkten
59 ct/kWh bis maximal 89 ct/kWh bei anderen Betreibern
Grundgebühr 5,99 Euro/Monat - EnBW mobility+ Ladetarif L
39 ct/kWh an EnBW-Ladepunkten
59 ct/kWh bis maximal 89 ct/kWh bei anderen Betreibern
Grundgebühr 17,99 Euro/Monat
Je nach Bedarf können Kund*innen auch weiterhin ihren Tarif monatlich über die EnBW mobility+ App wechseln. Dort haben sie auch einen jederzeit transparenten Überblick über die jeweiligen Ladepreise im EnBW HyperNetz. Die EnBW wird in ihrer App zudem einen Preisfilter ergänzen, mit dem Kund*innen individuell ihre maximale Preisgrenze setzen können. So behalten sie die volle Kostenkontrolle. Die oben angegebenen Preise gelten einheitlich für normales Laden (AC) und schnelles Laden (DC/HPC).
Die Änderungen betreffen auch den Vorteils-Tarif für Haushaltsstrom- und Gaskund*innen der EnBW sowie das EnBW E-Mobilitäts-Komfort-Paket, das neben der Möglichkeit im EnBW HyperNetz zu laden auch das Laden zuhause und auf Wunsch eine Wallbox enthält.
Die EnBW führt die variablen Preise für das Laden bei anderen Betreibern ebenfalls in ihren EnBW mobility+ Business Tarifen ein und informiert ihre Unternehmenskunden dazu entsprechend. Die Preise für das Laden an EnBW-eigenen Ladepunkten bleiben in den Business-Ladetarifen M und L unverändert. Im Business Ladetarif S reduziert sich der Preis an EnBW-Ladestationen auf netto 49,58 ct/kWh. Neu im EnBW mobility+ Ladetarif S ist eine monatliche Grundgebühr von netto 1,68 Euro je Nutzer*in. In den Business Ladetarifen M und L steigt die Grundgebühr je Nutzer*in um netto 1,68 Euro im Monat.
ADAC e-Charge Kund*innen laden ab dem 01.08.2024 mit dem EnBW mobility+ Ladetarif S
Ab dem 1. August 2024 steht der ADAC e-Charge Tarif nicht mehr zur Verfügung. Bis dahin ändert sich für Kund*innen, die den ADAC e-Charge Tarif der EnBW nutzen, nichts. Auch danach können Kund*innen, wie gewohnt, überall im EnBW HyperNetz laden. Dabei gelten dann die oben genannten Konditionen des EnBW mobility+ Ladetarifs S. Ein Wechsel in andere EnBW mobility+ Ladetarife ist auch für diese Kund*innen monatlich möglich. Die EnBW wird sie über weitere Details hierzu informieren.
Bereits seit 2019 bieten der ADAC und die EnBW einen gemeinsamen Ladetarif für ADAC-Mitglieder an. „Wir danken dem ADAC für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren“, sagt Jürgen Stein. „Mit einem attraktiven Ladetarif konnten wir die Akzeptanz und die Nutzung einer nachhaltigeren Mobilität auch bei ADAC-Mitgliedern deutlich steigern.“

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
Ähnliche Artikel
E-Beratung
Bentley startet Bau seiner Montagelinie für Elektroautos
<p>Im Rahmen der Präsentation seiner Jahreszahlen hat Bentley, das innerhalb des VW-Konzerns zur von Audi geführten Markengruppe Progressive gehört, neue Details zu seinen Elektroauto-Plänen bekannt gegeben. Während das Unternehmen ursprünglich angekündigt hatte, bis 2030 vollständig auf Elektroantriebe umzustellen, wurde dieses Ziel nun auf 2035 verschoben.</p>
E-Beratung
Gemeinsam mit reev bietet Sonepar eine ganzheitliche Lösung für Ladepunktverwaltung und Lastmanagement
<p>Der Elektrogroßhändler Sonepar bringt mit dem Betreiber-Dashboard eine ganzheitliche Lösung auf den Markt, die nicht nur die Verwaltung von Ladeinfrastruktur optimiert, sondern auch ein integriertes Lastmanagement beinhaltet, das Energieflüsse intelligent steuert, Lastspitzen vermeidet und erneuerbare Energien effizient nutzt. Basis des Dashboards ist die Softwarelösung von reev, die um Sonderfunktionen erweitert und im Sonepar-Design erstellt wurde.</p>
E-Beratung
Projektteam testet umbaufähige E-Vans für ÖPNV und Gütertransport
<p>Im Projekt IMoGer untersuchen Wissenschaftler und Wirtschaftsvertreter, ob modulare Elektrofahrzeuge sowohl für den öffentlichen Personennahverkehr als auch für den Pakettransport geeignet sind. Hierzu testet das Projektteam in Braunschweig eine kleine Flotte von U-Shift-Fahrzeugen, die vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt entwickelt wurden</p>
E-Beratung
Monolith und NIO Europe starten die erste Kooperation zur KI-gesteuerten Anomalieerkennung für EV-Batterien
<p>Monolith, ein Anbieter von Künstlicher Intelligenz (KI)-Software für die innovativsten Ingenieurteams der Welt, wurde von NIO, einem Pionier und führenden Premiumhersteller von Elektrofahrzeugen, ausgewählt, um bei der KI-gesteuerten Anomalieerkennung in den Batterien der Elektrofahrzeuge des Unternehmens zu kooperieren.</p>
E-Beratung
„Nutzis go Electric“ – Strategien für E-Lkw beim VDIK-Sommertreff
<p>Der Sommertreff des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) gab in diesem Jahr einen ersten Vorgeschmack auf die IAA Transportation. Unter dem Motto „Nutzis go electric“ zeigten Verbandsmitglieder, was im Bereich der alternativen Antriebe bei den Nutzfahrzeugen bereits heute möglich ist.</p>
Ausgewählte Artikel
Aktuelles
Haftung für einen Steinschlagschaden
<p> Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Gefährdungshaftung nach § 7 Absatz 1 StVG sind erfüllt, wenn ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt wurde und dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs beschädigt hat. In diesem Fall obliegt dem durch den Steinschlag Geschädigten nicht zusätzlich die Darlegung und der Beweis der "genauen Art und Weise der Schadensverursachung".</p> <p> Die Frage, ob der Stein von den Rädern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist, ist vielmehr nur für die Frage eines Haftungsausschlusses nach § 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs.</p> <p> <em>LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 S 30/11</em></p>
Aktuelles
Außerordentliche Kündigung bei unerlaubten Privatgesprächen mit dem Diensthandy
<p> Die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden.</p> <p> Es wird nicht verkannt, dass, insbesondere auch bei Ähnlichkeit der privaten und der dienstlichen PIN-Nummer, es im Einzelfall geschehen kann, dass versehentlich der falsche Modus angewählt wird, und dass es beispielsweise bei dem versehentlich einmal angewählten dienstlichen Modus dann versehentlich weiter bleiben kann, wenn das Handy während eines Auslandsaufenthalts im Urlaub permanent eingeschaltet bleibt. Die mehrmalige Nutzung des Dienstmodus während der verschiedenen privaten Aufenthalte zeigt aber, dass nicht mehrere Versehen vorliegen, sondern eine einheitliche Methode. Dies wird belegt dadurch, dass der Kläger jeweils nach seinen Auslandsaufenthalten jedenfalls aus seinen privaten Telefonrechnungen unschwer erkennen konnte, dass seine im Ausland geführten Telefonate ihm gerade nicht belastet wurden. Damit wäre ihm auch bei einem von ihm für sich in Anspruch genommenen Versehen spätestens jetzt klar gewesen, dass die Belastung auf Kosten des beklagten Arbeitgebers erfolgt. Der Umstand, dass er dies dann nicht zum Anlass nahm, den Arbeitgeber über die angebliche versehentliche Nutzung des Dienstmodus zu unterrichten und Ausgleich der privat verursachten Kosten vorzunehmen, wird hierbei von der Kammer zwar nicht als anderer dem Kündigungsgrund entsprechender Pflichtverstoß gewertet, sondern als Beleg dafür, dass das vom Kläger vorgebrachte Versehen schlicht nicht vorlag, sondern vorsätzliches Handeln.</p> <p> Eine Abmahnung war entbehrlich, da die – und sei es auch nur erstmalige – Hinnahme einer Pflichtverletzung der vorliegenden Art durch den beklagten Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.</p> <p> <em>LAG Hessen, Urteil vom 25.07.2011, Az. 17 Sa 153/11 </em></p>
Home
Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
Artikel
Neuzugang
<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000