Der Opel Grandland Plug-in-Hybrid: Jetzt mit dem „Opel Green Deal-Versprechen“
<p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);">Jetzt wird der </span>Opel Grandland Plug-in-Hybrid<span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);"> noch attraktiver. Denn Käufer des Opel-SUV-Topmodells sowie von </span>Astra Plug-in-Hybrid<span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);"> und </span>Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid<span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);"> erhalten nicht nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge mit Top-Technologien an Bord, sondern sie profitieren ab sofort auch vom </span>„Opel Green Deal-Versprechen“<span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);">. Wer sich jetzt also für ein Plug-in-Hybrid-Modell von Opel entscheidet, erhält neben einem mutigen Design, innovativer Technik und effizientem Antrieb mit viel Fahrspaß auch das beste Rundum-Angebot – mit Garantie! Das zeigt die neue 360-Grad-Kampagne mit dem – ausschließlich in Eisenach gefertigten – Grandland Plug-in-Hybrid als Hero-Motiv, die heute in TV, Radio und Printmedien sowie auf den </span>digitalen Kanälen<span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(26,26,26);"> startet.</span></p>
„Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass wir für unsere Kunden ein klares Zeichen setzen“, sagt Opel Deutschland-Chef Andreas Marx. „Deshalb geben wir Ihnen ein Versprechen mit Leistungen und Garantien, auf die Sie sich verlassen können: das ‚Opel Green Deal-Versprechen‘. Es gilt für alle Plug-in-Hybrid-Modelle von Opel – nehmen Sie uns beim Wort!“
Opel-Plug-in-Hybride: Fahrspaß mit Verantwortung und Dreifach-Versprechen
Die Plug-in-Hybrid-Modelle von Opel versprechen Fahrspaß vom Feinsten – mit Verantwortung! So bietet beispielsweise der Grandland Plug-in-Hybrid mit Allradantrieb eine Systemleistung von 221 kW/300 PS und bärenstarke 520 Newtonmeter maximales Drehmoment vom Start weg (Energieverbrauch gemäß WLTP 1,3 l/100 km, CO2-Emission 31-29 g/km; jeweils gewichtet, kombiniert). Eine sportwagenähnliche Beschleunigung von null auf 100 km/h in 6,1 Sekunden sowie 235 km/h Spitze sind inklusive. Zugleich können Fahrer für den Stadtverkehr einfach auf Elektro-Modus schalten – und schon fährt das Auto 59-57 Kilometer gemäß WLTP-Fahrzyklus rein elektrisch und damit lokal emissionsfrei weiter.
Mit dem „Opel Green Deal-Versprechen“ können Neuwagenkunden eines Grandland Plug-in-Hybrid, Astra Plug-in-Hybrid oder Astra Sports Tourer Plug-in-Hybrid dazu gleich in dreifacher Hinsicht beruhigt durchstarten. Denn Opel gibt:
- eine Zufriedenheits-Garantie1:Privatkunden, die sich bis zum Jahresende für ein Plug-in-Hybrid-Modell entscheiden, können sich bis zu 30 Tage nach Fahrzeugzulassung den Kaufpreis oder die bisher geleisteten Raten zurückerstatten lassen und sind so auf der sicheren Seite. Auf diese Weise können sie ihr neues Fahrzeug ausprobieren und behalten es nur dann, wenn sie auch wirklich zufrieden damit sind.
- eine Batterie-Garantie2:Die in den Opel-Modellen verbauten leistungsstarken Lithium-Ionen-Batterien zeichnen sich durch ihre hohe Qualität und Langlebigkeit aus. Als Zeichen dafür gewährt Opel eine Garantie auf den Akku für 8 Jahre respektive 160.000 Kilometer Laufleistung bei Erreichen von 70 Prozent der ursprünglichen Ladekapazität. Dies schützt Käufer eines elektrifizierten Fahrzeugs vor ungeplanten Kosten.
- Gratis-Ökostrom3:Über die attraktiven Garantien hinaus können sich die Kunden mit dem „Opel Green Deal-Versprechen“ als exklusives Extra den Opel Strom-Bonus sichern. Damit sind sie bis zu 5.000 Kilometer gratis in Grandland Plug-in-Hybrid sowie in den Plug-in-Hybrid-Varianten von Astra und Astra Sports Tourer unterwegs. Möglich macht dies eine Kooperation von Opel mit den Energieexperten von E-ON.
Das „Opel Green Deal-Versprechen“ markiert mit seinen vielfältigen Leistungen einen weiteren Schritt, Elektromobilität für eine breite Käuferschicht erschwinglich und erlebbar zu machen – in der Beruhigung für die Kunden, sich auf Opel als Partner verlassen zu können. Zugleich weckt Opel so einmal mehr den Spaß am elektrifizierten Fahren und treibt seine Elektrooffensive weiter voran. Ab 2028 wird der Hersteller in Europa ausschließlich elektrische Fahrzeuge anbieten.

Aktuelles Magazin
Kompendium 2026

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
[1] Rückgaberecht nach 30 Tagen ab Kundenzulassung bis maximal 1.000 km Laufleistung und Erstattung des Kaufpreises bzw. der Anzahlung und bisher geleisteter Raten unter Abzug von 0,67 % der UVP und weiterem Abzug bei Beschädigung. Sie tragen die Zulassungs- und Abmeldegebühren. Sonstige Rechte bleiben unberührt. Angebot für Privatkundenbestellungen im Zeitraum vom 12. September bis 31. Dezember 2022 von nicht bereits zugelassenen Opel Grandland Plug-In-Hybrid-Neufahrzeugen beim teilnehmenden Opel Partner. Näheres unter www.opel.de.
[2] Garantie von 8 Jahren / 160.000 km für mindestens 70 Prozent der ursprünglichen Ladekapazität.
[3] Ein limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH nur für Privatkunden in Kooperation mit E.ON Energie Deutschland GmbH und nur bei teilnehmenden Opel-Vertragspartnern. Angebot gültig nur in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines elektrifizierten Opel-Modells und Abschluss des Tarifs E.ON Ökostrom Home & Drive xO bei E.ON Energie Deutschland GmbH (Wechsel des Energieversorgers bzw. Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon Versorger sein). „Opel Strom“ wird in Form einer einmaligen Gutschrift i.H. von 360,00 € (modellunabhängig) gewährt. Weitere Informationen nach § 41 EnWG unter www.opelstrom.de. Die bis zu 5.000 km „Opel Strom“ werden über einen angenommenen Verbrauch von 0,18 kWh/km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt sich eine Stromgutschrift i.H. von 360,00 € (5.000 km x 0,18 kWh/km x 0,40 €/kWh). Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über E.ON Energie Deutschland GmbH und wird mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Details unter www.opelstrom.de.

Aktuelles Magazin
Kompendium 2026

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2027
Ähnliche Artikel
E-Beratung
Bund fördert drei Wasserstoffregionen mit 30 Millionen Euro
<p>Das Bundesverkehrsministerium unterstützt drei Regionen in Deutschland mit insgesamt rund 30 Millionen Euro für den Ausbau von Wasserstoffprojekten im Verkehrssektor. Gefördert werden die Regionen Rügen-Stralsund, Erfurt und Rhein-Ruhr, die sich in der zweiten Wettbewerbsrunde des Programms „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie HyPerformer durchgesetzt haben.</p>
E-Beratung
Elektrofahrzeuge auf dem Vormarsch: Logistik und Überführungen vor neuen Herausforderungen
<p>Der Marktanteil von Elektrofahrzeugen in Europa steigt stetig. In 2025 waren rund 17 % der neuzugelassenen Fahrzeuge E-Autos*. Laut dem „Global EV Outlook 2025“ der IEA** werden 2030 voraussichtlich 60 % aller europäischen Neuwagen elektrisch betrieben sein. Mit dieser Entwicklung wachsen auch die Anforderungen an Logistik und Fahrzeugüberführungen. Längere Ladezeiten, eingeschränkte Ladeinfrastruktur und unterschiedliche Batteriekapazitäten stellen Hersteller und Flottenbetreiber vor neue Herausforderungen.</p>
E-Beratung
PEM erforscht direktes Recycling von Batteriematerialien
<p>RECLAIM ist ein auf drei Jahre anberaumtes Forschungsprojekt, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Ziel sei die Entwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Batterie-Recycling-Technologien, um den Primärressourcen-Bedarf in Zukunft deutlich zu senken, schreibt das PEM. An dem Vorhaben sind neben den Aachenern die Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung Batteriezelle FFB als Projektkoordinatorin, das MEET der Universität Münster sowie die Unternehmen Cylib und No Canary beteiligt. Als assoziierter Partner ist zudem Otto Junker Solutions an Bord.</p>
E-Beratung
Elektroauto im Unternehmen: Was sich ab 2026 beim Laden ändert
<p>Immer mehr Unternehmen setzen auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Dienstwagen mit Stecker, Wallboxen zu Hause und Ladesäulen auf dem Firmengelände sind längst Alltag. Und Elektrofahrzeuge sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch steuerlich attraktiv. So hat die Finanzverwaltung am 11. November 2025 ein <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-11-11-selbst-getragenen-stromkosten.pdf?__blob=publicationFile&v=3" target="_blank" rel="nofollow">neues Anwendungsschreiben</a> zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben ersetzt das <a href="https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/5/9/0/3/1/218087.pdf" target="_blank" rel="nofollow">Schreiben vom 29. September 2020</a> und gilt – wie bisher – grundsätzlich für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2030. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Ab 2026 ändern sich vor allem die Regeln für den Strom, den Mitarbeiter zu Hause für den betrieblichen Dienstwagen selbst bezahlen.</p>
E-Beratung
Verbändetreffen im BMV: Bundesminister Schnieder spricht sich für Masterplan zur E-Mobilität aus
<p>Bei einem Treffen der Automobil- und Mobilitätsverbände im Bundesministerium für Verkehr rief die Präsidentin des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), Imelda Labbé, dazu auf, die Federführung zu übernehmen, um gemeinsam mit den relevanten Industriebranchen und den Ministerien Wirtschaft, Energie, Digital, Umwelt und Finanzen die nötigen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Elektromobilität zu schaffen.</p>
Ausgewählte Artikel
Home
Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
Home
Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
Home
Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
Home
Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000