Hyundai IONIQ 5: Mehr Leistung, größere Batterie und Reichweite
<p>Die Speicherkapazität der größeren Batterie des Hyundai E-CUV wächst auf 77,4 kWh. So erhalten die Top-Modelle mehr Leistung: 168 kW (229 PS) beziehungsweise 239 kW (325 PS). Zudem sorgen neue Funktionen und Ausstattungsextras für mehr Fahrspaß und Individualität.</p>
Hyundai Motor wertet den IONIQ 5 mit Einführung des Modelljahres 2023 umfangreich auf. So erhöht sich die Kapazität der größeren der beiden angebotenen Antriebsbatterien um fast sieben Prozent. In Kombination mit der größeren Batterie verfügen die Top-Modelle über mehr Leistung. Eine auf verschiedene Parameter abgestimmte Vorkonditionierung der Hochvoltbatterie optimiert den Ladevorgang. Außerdem sind für das elektrische CUV erstmals in Deutschland kamerabasierte Außenspiegel lieferbar. Eine neue Abstimmung des Fahrwerks sorgt für ein spürbar verbessertes Fahrerlebnis und die neue Matt-Lackierung Atlas White bietet eine weitere Möglichkeit zur Individualisierung.
„Der IONIQ 5 ist für Hyundai ein echtes Erfolgsmodell. Mit mehr als 14.000 Neuzulassungen seit seiner Markteinführung in Deutschland und zahlreichen Vergleichstestsiegen der deutschen und internationalen Fachzeitschriften trägt der IONIQ 5 sehr positiv zu unserer Markenbildung bei. Um unsere Position als Technologieführer in diesem kontinuierlich wachsenden Wettbewerb auszubauen, wird der IONIQ 5 nun über zahlreiche neue Funktionen und Verbesserungen verfügen“, sagt Jürgen Keller, Geschäftsführer von Hyundai Motor Deutschland.
Zu diesen Verbesserungen gehört in erster Linie die neue Batterie mit einer Kapazität von 77,4 kWh (Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 168 kW – 239 kW: kombiniert 19,1–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0), die die bisherige mit 72,6 kWh ersetzt. In Kombination mit Heckantrieb und 19-Zoll-Rädern beträgt die Reichweite nach WLTP mehr als 500 Kilometer. Zudem wächst die Motorleistung in Kombination mit der größeren Batterie. In Verbindung mit dieser leistet der IONIQ 5 mit Heckantrieb nun 168 kW/229 PS (Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 168 kW: kombiniert 18,0–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0), mit Allradantrieb sogar 239 kW/325 PS (Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5: kombiniert 19,1–17,9; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0).
Mit dem neuen Modelljahr ziehen optionale, kamerabasierte Außenspiegel in den IONIQ 5 ein. Die digitalen Außenspiegel (Digital Side Mirrors, DSM) reduzieren den Luftwiderstand und bieten dem Fahrer des E-CUV auch bei schlechtem Wetter eine klare Sicht. Die Kamerabilder werden auf separaten Monitoren in den Türverkleidungen angezeigt.
In allen Hyundai IONIQ 5 ist nun das Batterieheizsystem serienmäßig. Um die Ladebedingungen zu verbessern, passt eine neue Funktion zur Vorkonditionierung die Temperatur der Antriebsbatterie an. Damit kann die reale Ladeleistung bei kalten Umgebungsbedingungen verbessert werden: Bei Auswahl einer Schnellladestation als Navigationsziel wird die Hochvoltbatterie bereits während der Fahrt auf eine möglichst optimale Temperatur gebracht.

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Für einen spürbar besseren Fahrkomfort sorgt ein modifiziertes Fahrwerk des “World Car of the Year 2022”. So verbessern die optimierten frequenzselektiven Stoßdämpfer das Ansprechverhalten von Federung und Dämpfung an der Vorder- und Hinterachse. Das Ergebnis sind ein erhöhter Komfort und ein besseres Fahrverhalten bei schlechten Straßenbedingungen.
In puncto Design und Technologie bietet der aktualisierte Hyundai IONIQ 5 weitere Kombinationsmöglichkeiten. Neu im Programm sind neben den genannten digitalen Außenspiegeln (1.300 Euro) die Matt-Lackierung in Atlas White (990 Euro) sowie das Assistenz-Paket (1.000 Euro). Letzteres beinhaltet den Autobahnassistenten 2.0 (Highway Driving Assist, HDA 2.0) und die Kreuzungsfunktion für den autonomen Notbremsassistenten.
Der serienmäßig bereits umfangreich ausgestatte Hyundai IONIQ 5 Modelljahr 2023 ist ab 43.900 Euro erhältlich. Eine Fahrzeuggarantie von insgesamt acht Jahren ohne Kilometerbegrenzung sowie acht Jahre Garantie auf die Hochvoltbatterie bis 160.000 Kilometer reduzieren für Kunden außerdem das finanzielle Risiko.
Die Preise* des Hyundai IONIQ 5 Modelljahr 2023 im Überblick
Hyundai IONIQ 5
Basis
mit
DYNAMIQ-Paket
mit
TECHNIQ-Paket
mit
UNIQ-Paket
Elektromotor mit 125 kW/170 PS,58-kWh-Batterie, Heckantrieb
43.900 €
49.000 €
51.200 €
-
Elektromotor mit 168 kW/229 PS,77,4-kWh-Batterie, Heckantrieb
47.900 €
53.000 €
55.200 €
58.800 €
Elektromotoren mit 239 kW/325 PS, 77,4-kWh-Batterie, Allradantrieb
-
-
59.200 €
62.800 €
*Alle Preise inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer
Hyundai IONIQ 5: Ein neues Zeitalter der E-Mobilität im VolumensegmentDer Hyundai IONIQ 5 ist das erste Modell der neuen elektrischen Submarke Hyundai IONIQ. Die Basis bildet die von der Hyundai Motor Group speziell für batterieelektrische Fahrzeuge entwickelte Electric Global Modular Platform (E-GMP). Diese Plattform bietet dem Kunden die Möglichkeit, beim Hyundai IONIQ 5 zwischen zwei Batteriegrößen und jeweils Allrad- oder Heckantrieb zu wählen. Beide Hochvoltbatterien lassen sich an geeigneten Schnellladesäulen in 18 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen, das heißt in fünf Minuten wird eine Reichweite von 100 Kilometer geladen. Je nach Konfiguration erreicht das E-Fahrzeug eine Systemleistung von bis zu 239 kW/325 PS (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 19,1–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0) und bietet eine Reichweite von mehr als 500 Kilometern nach WLTP-Norm.
Zudem verfügt der IONIQ 5 über die Vehicle-to-Load-Funktion. Mit ihr können während der Fahrt oder im Stand beliebige elektrische Geräte wie Notebooks oder E-Scooter mit 230-Volt-Wechselstrom versorgt werden.
Neben vielfältigen Antriebsoptionen besticht der Hyundai IONIQ 5 auch durch innovative Ideen im Innenraum. Natürliche Materialien betonen den nachhaltigen Charakter des Fahrzeugs. Aus der Kooperation von Hyundai und der Meeresschutzorganisation Healthy Seas resultiert beispielsweise das in den Fußmatten des E-CUV eingesetzte Garn ECONYL®, das vom Gründungspartner Aquafil aus recycelten Fischernetzen zusammen mit anderen Nylonabfällen hergestellt wird.
Flexibel einstellbare Vordersitze mit Relax-Funktion sorgen für höchsten Komfort: Sie ermöglichen Fahrer und Beifahrer, sich in einem ergonomisch optimalen Winkel zurücklehnen zu können. Je ein 12,25 Zoll großer Bildschirm für das Cockpit und das Infotainment-System spiegeln die vorbildliche Konnektivität des E-CUV wider. Die Mittelkonsole und die Rückbank sind jeweils verschiebbar und erlauben eine flexible Nutzung des Innenraums. Als einer der wenigen Elektro-Pkw kann der Hyundai IONIQ 5 zudem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 1.600 Kilogramm ziehen.
Der aktualisierte Hyundai IONIQ 5 wird im Herbst 2022 bei den deutschen Hyundai Händlern erhältlich sein.
***
Verbrauchs- und Emissionsangaben
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5: kombiniert 19,1–16,7; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 125 kW: kombiniert 16,7; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 168 kW: kombiniert 18,0–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 239 kW: kombiniert 19,1–17,9; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren ermittelt.

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Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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