Hyundai IONIQ 5: Mehr Leistung, größere Batterie und Reichweite
<p>Die Speicherkapazität der größeren Batterie des Hyundai E-CUV wächst auf 77,4 kWh. So erhalten die Top-Modelle mehr Leistung: 168 kW (229 PS) beziehungsweise 239 kW (325 PS). Zudem sorgen neue Funktionen und Ausstattungsextras für mehr Fahrspaß und Individualität.</p>
Hyundai Motor wertet den IONIQ 5 mit Einführung des Modelljahres 2023 umfangreich auf. So erhöht sich die Kapazität der größeren der beiden angebotenen Antriebsbatterien um fast sieben Prozent. In Kombination mit der größeren Batterie verfügen die Top-Modelle über mehr Leistung. Eine auf verschiedene Parameter abgestimmte Vorkonditionierung der Hochvoltbatterie optimiert den Ladevorgang. Außerdem sind für das elektrische CUV erstmals in Deutschland kamerabasierte Außenspiegel lieferbar. Eine neue Abstimmung des Fahrwerks sorgt für ein spürbar verbessertes Fahrerlebnis und die neue Matt-Lackierung Atlas White bietet eine weitere Möglichkeit zur Individualisierung.
„Der IONIQ 5 ist für Hyundai ein echtes Erfolgsmodell. Mit mehr als 14.000 Neuzulassungen seit seiner Markteinführung in Deutschland und zahlreichen Vergleichstestsiegen der deutschen und internationalen Fachzeitschriften trägt der IONIQ 5 sehr positiv zu unserer Markenbildung bei. Um unsere Position als Technologieführer in diesem kontinuierlich wachsenden Wettbewerb auszubauen, wird der IONIQ 5 nun über zahlreiche neue Funktionen und Verbesserungen verfügen“, sagt Jürgen Keller, Geschäftsführer von Hyundai Motor Deutschland.
Zu diesen Verbesserungen gehört in erster Linie die neue Batterie mit einer Kapazität von 77,4 kWh (Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 168 kW – 239 kW: kombiniert 19,1–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0), die die bisherige mit 72,6 kWh ersetzt. In Kombination mit Heckantrieb und 19-Zoll-Rädern beträgt die Reichweite nach WLTP mehr als 500 Kilometer. Zudem wächst die Motorleistung in Kombination mit der größeren Batterie. In Verbindung mit dieser leistet der IONIQ 5 mit Heckantrieb nun 168 kW/229 PS (Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 168 kW: kombiniert 18,0–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0), mit Allradantrieb sogar 239 kW/325 PS (Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5: kombiniert 19,1–17,9; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0).
Mit dem neuen Modelljahr ziehen optionale, kamerabasierte Außenspiegel in den IONIQ 5 ein. Die digitalen Außenspiegel (Digital Side Mirrors, DSM) reduzieren den Luftwiderstand und bieten dem Fahrer des E-CUV auch bei schlechtem Wetter eine klare Sicht. Die Kamerabilder werden auf separaten Monitoren in den Türverkleidungen angezeigt.
In allen Hyundai IONIQ 5 ist nun das Batterieheizsystem serienmäßig. Um die Ladebedingungen zu verbessern, passt eine neue Funktion zur Vorkonditionierung die Temperatur der Antriebsbatterie an. Damit kann die reale Ladeleistung bei kalten Umgebungsbedingungen verbessert werden: Bei Auswahl einer Schnellladestation als Navigationsziel wird die Hochvoltbatterie bereits während der Fahrt auf eine möglichst optimale Temperatur gebracht.

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Für einen spürbar besseren Fahrkomfort sorgt ein modifiziertes Fahrwerk des “World Car of the Year 2022”. So verbessern die optimierten frequenzselektiven Stoßdämpfer das Ansprechverhalten von Federung und Dämpfung an der Vorder- und Hinterachse. Das Ergebnis sind ein erhöhter Komfort und ein besseres Fahrverhalten bei schlechten Straßenbedingungen.
In puncto Design und Technologie bietet der aktualisierte Hyundai IONIQ 5 weitere Kombinationsmöglichkeiten. Neu im Programm sind neben den genannten digitalen Außenspiegeln (1.300 Euro) die Matt-Lackierung in Atlas White (990 Euro) sowie das Assistenz-Paket (1.000 Euro). Letzteres beinhaltet den Autobahnassistenten 2.0 (Highway Driving Assist, HDA 2.0) und die Kreuzungsfunktion für den autonomen Notbremsassistenten.
Der serienmäßig bereits umfangreich ausgestatte Hyundai IONIQ 5 Modelljahr 2023 ist ab 43.900 Euro erhältlich. Eine Fahrzeuggarantie von insgesamt acht Jahren ohne Kilometerbegrenzung sowie acht Jahre Garantie auf die Hochvoltbatterie bis 160.000 Kilometer reduzieren für Kunden außerdem das finanzielle Risiko.
Die Preise* des Hyundai IONIQ 5 Modelljahr 2023 im Überblick
Hyundai IONIQ 5
Basis
mit
DYNAMIQ-Paket
mit
TECHNIQ-Paket
mit
UNIQ-Paket
Elektromotor mit 125 kW/170 PS,58-kWh-Batterie, Heckantrieb
43.900 €
49.000 €
51.200 €
-
Elektromotor mit 168 kW/229 PS,77,4-kWh-Batterie, Heckantrieb
47.900 €
53.000 €
55.200 €
58.800 €
Elektromotoren mit 239 kW/325 PS, 77,4-kWh-Batterie, Allradantrieb
-
-
59.200 €
62.800 €
*Alle Preise inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer
Hyundai IONIQ 5: Ein neues Zeitalter der E-Mobilität im VolumensegmentDer Hyundai IONIQ 5 ist das erste Modell der neuen elektrischen Submarke Hyundai IONIQ. Die Basis bildet die von der Hyundai Motor Group speziell für batterieelektrische Fahrzeuge entwickelte Electric Global Modular Platform (E-GMP). Diese Plattform bietet dem Kunden die Möglichkeit, beim Hyundai IONIQ 5 zwischen zwei Batteriegrößen und jeweils Allrad- oder Heckantrieb zu wählen. Beide Hochvoltbatterien lassen sich an geeigneten Schnellladesäulen in 18 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen, das heißt in fünf Minuten wird eine Reichweite von 100 Kilometer geladen. Je nach Konfiguration erreicht das E-Fahrzeug eine Systemleistung von bis zu 239 kW/325 PS (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 19,1–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0) und bietet eine Reichweite von mehr als 500 Kilometern nach WLTP-Norm.
Zudem verfügt der IONIQ 5 über die Vehicle-to-Load-Funktion. Mit ihr können während der Fahrt oder im Stand beliebige elektrische Geräte wie Notebooks oder E-Scooter mit 230-Volt-Wechselstrom versorgt werden.
Neben vielfältigen Antriebsoptionen besticht der Hyundai IONIQ 5 auch durch innovative Ideen im Innenraum. Natürliche Materialien betonen den nachhaltigen Charakter des Fahrzeugs. Aus der Kooperation von Hyundai und der Meeresschutzorganisation Healthy Seas resultiert beispielsweise das in den Fußmatten des E-CUV eingesetzte Garn ECONYL®, das vom Gründungspartner Aquafil aus recycelten Fischernetzen zusammen mit anderen Nylonabfällen hergestellt wird.
Flexibel einstellbare Vordersitze mit Relax-Funktion sorgen für höchsten Komfort: Sie ermöglichen Fahrer und Beifahrer, sich in einem ergonomisch optimalen Winkel zurücklehnen zu können. Je ein 12,25 Zoll großer Bildschirm für das Cockpit und das Infotainment-System spiegeln die vorbildliche Konnektivität des E-CUV wider. Die Mittelkonsole und die Rückbank sind jeweils verschiebbar und erlauben eine flexible Nutzung des Innenraums. Als einer der wenigen Elektro-Pkw kann der Hyundai IONIQ 5 zudem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 1.600 Kilogramm ziehen.
Der aktualisierte Hyundai IONIQ 5 wird im Herbst 2022 bei den deutschen Hyundai Händlern erhältlich sein.
***
Verbrauchs- und Emissionsangaben
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5: kombiniert 19,1–16,7; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 125 kW: kombiniert 16,7; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 168 kW: kombiniert 18,0–17,0; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Stromverbrauch in kWh/100 km für den Hyundai IONIQ 5 239 kW: kombiniert 19,1–17,9; CO2-Emissionen in g/km kombiniert: 0; CO2-Effizienzklasse: A+++.
Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren ermittelt.

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Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
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Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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