Plug & Charge jetzt auch mit Mercedes-Benz Plug-in Hybriden
<p>Plug & Charge funktioniert mittels einfacher Authentifizierung ohne App, Ladekarte oder Head-Unit an den entsprechenden Ladepunkten. Der Ladevorgang startet automatisch mit dem Einstecken des Ladekabels. Die neue Funktion ist verfügbar für die aktuellen Plug-In Hybride der Mercedes-Benz C-Klasse und S-Klasse sowie des neuen GLC mit optionalem Gleichstrom-Ladesystem (DC-Laden).</p>
Den Anfang machten das elektrische Luxusmodell EQS und die Business-Limousine EQE - nun werden auch Mercedes-Benz Plug-In-Hybride der aktuellen Generation in Kombination mit dem Mercedes me connect Dienst Mercedes me Charge[1] mit Plug & Charge ausgestattet. Als einer der ersten Automobilhersteller bietet Mercedes-Benz diese Funktion jetzt auch für Plug-In-Hybride an und macht die komfortable Authentifizierungsmöglichkeit damit einer noch breiteren Kundenschicht zugänglich. Laden und Bezahlen wird mit Plug & Charge für Kunden noch einfacher, denn eine manuelle Authentifizierung ist dadurch überflüssig. Die Ladesäule kommuniziert direkt mit dem Fahrzeug, sofern die jeweilige öffentliche Ladesäule kompatibel zu Plug & Charge ist.
An die Ladestation fahren, Klappe öffnen, Stecker einstecken und schon fließt der Strom. Das Hantieren mit Ladekarte, App oder Head-Unit zur Authentifizierung gehört damit der Vergangenheit an. Möglich macht es die integrierte Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation über das Ladekabel. Die Norm ISO 15118 stellt dabei sicher, dass die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur sowie die hinterlegten Vertragsdaten vor Manipulation geschützt sind. Das Fahrzeug als auch die Ladestation müssen beide nach dieser Norm arbeiten. Alles Weitere wird über den Mercedes me connect Dienst Mercedes me Charge ganz automatisch geregelt. Kunden müssen lediglich ihren aktiven Ladevertrag in Mercedes me Charge hinterlegt haben.
Alle, die bereits einen aktuellen Plug-In-Hybriden der C-oder S-Klasse fahren, kommen ganz einfach in den Genuss der neuen und unkomplizierten Ladelösung. Per Over-the-Air Update (OTA) werden die nötigen Zertifikate automatisch auf dem Fahrzeug installiert, ohne dass eine weitere Aktion notwendig ist. Der Erfinder des Automobils unterstreicht damit seinen Anspruch, eine führende Rolle nicht nur im elektrischen Fahren, sondern auch bei der Fahrzeugsoftware einzunehmen. Neben der aktuellen C- und S-Klasse per Over-the-Air Update unterstützt der neue GLC Plug & Charge ab Werk. Voraussetzung ist, dass die Plug-In-Hybride mit dem optionalen Gleichstrom-Ladesystem (DC-Laden) ausgestattet sind und der Kunde den Dienst Plug & Charge in der Diensteübersicht aktiviert hat.
Ob eine Ladestation Plug & Charge-fähig ist, zeigen die Ladestationsdetails in der Head-Unit oder in der Mercedes me App an. Kunden können zudem gezielt nach entsprechenden Ladestationen suchen. Plug & Charge ist die vierte und komfortabelste Zugangsoption zum Laden. Daneben gibt es die Freigabemöglichkeit per MBUX in der Head-Unit des Fahrzeugs, in der Mercedes me App oder den Zugang über die Mercedes me Charge Ladekarte.
Plug & Charge ist an über 1.800 IONITY Schnellladepunkten in Europa und an den Schnellladepunkten von Aral pulse in Deutschland verfügbar. Allein in Deutschland umfasst das Angebot rund 700 Aral pulse Ladepunkte und wird laufend erweitert – auch über Deutschland hinaus. Am Rollout von Plug & Charge auf weitere Ladestationen arbeiten Mercedes-Benz und die Ladenetzbetreiber kontinuierlich.

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Mercedes me Charge erleichtert das Laden
Mit dem Mercedes me connect Dienst Mercedes me Charge erhält man Zugang zu einer Vielzahl öffentlicher Ladestationen, die sich zum Beispiel in der Stadt, an Einkaufszentren, Hotels oder Raststätten befinden. In der Mercedes me App und in der Head-Unit des Fahrzeugs lassen sich unter anderem die genaue Position und die aktuelle Verfügbarkeit des ausgewählten Ladepunkts abrufen. Das im Fahrzeug installierte Navigationssystem wird bei vollelektrischen Mercedes-EQ Modellen ebenfalls mit Informationen zu den Ladepunkten versorgt und kann diese bei der Routenführung entsprechend berücksichtigen. An der Ladesäule erfolgt die Authentifizierung über die Anzeige in der Head-Unit, die Mercedes me App, die Mercedes me Charge Ladekarte oder bei ausgewählten Mercedes-Benz Plug-In-Hybridmodellen und dem EQS und EQE ganz automatisch über Plug & Charge. Alles Weitere wird über Mercedes me Charge geregelt.
Mercedes me Charge – das weltweite Ladenetzwerk wächst weiter und macht das Laden komfortabel
Mercedes me Charge ist eines der größten Ladenetzwerke weltweit und wächst stetig: Aktuell verfügt es über 850.000 Ladepunkte, davon über 350.000 in Europa. Allein hier sind es über 850 verschiedene Betreiber von öffentlichen Ladestationen, zu deren Ladepunkten die Kunden von Mercedes me Charge Zugang erhalten. Hierfür ist mit Mercedes me Charge nur ein einziger Ladevertrag mit einem Drittanbieter notwendig: Die Kunden profitieren von einer einfachen Abrechnung. Das Ziel: ein entspanntes, unkompliziertes Reisen mit Transparenz und Planungssicherheit.
Seit Juni 2022 profitieren Kunden von einem neuen Tarifsystem für die über 350.000 Ladepunkte des Netzwerks von Mercedes me Charge in Europa. Das neue Tarifsystem in Europa umfasst drei neue Ladetarife, die auf die individuelle Fahrleistung abgestimmt sind. Mit diesem smarten Tarifsystem stehen den Kunden auch Festpreise pro Kilowattstunde Strom zur Verfügung. Mercedes-Benz schafft so maximale Kostenübersicht an öffentlichen Ladestationen. Kunden eines Plug-In-Hybriden oder vollelektrischen Pkws von Mercedes-Benz können dauerhaft unter bestimmten Voraussetzungen die Vorteile von Mercedes me Charge nutzen. Im ersten Jahr nach Registrierung sogar mit einem exklusiven Preisvorteil für das öffentliche Laden mit Festpreistarifen für die Kilowattstunde Strom. Die monatliche Grundgebühr im Tarif M entfällt für Neuwagenkäufer von Mercedes-Benz Plug-In-Hybriden in Europa im ersten Jahr ab Registrierung und Dienstaktivierung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Green Charging – mehr Nachhaltigkeit und Transparenz für die Kunden
Grünstrom, also Strom aus erneuerbaren Energien, ist im Lebenszyklus eines Plug-In-Hybrid ebenso wie dem eines Elektroautos ein signifikanter Faktor, um CO2-Emissionen zu vermeiden. Mercedes me Charge ermöglicht seinen Kunden Green Charging an jeder öffentlichen Ladestation innerhalb des Ladenetzwerks von Mercedes me Charge in Europa und Nordamerika. Green Charging funktioniert über den nachträglichen Ausgleich eines Ladevorgangs durch Energie aus erneuerbaren Ressourcen und stellt sicher, dass die entsprechenden Energiemengen an Grünstrom ins Netz eingespeist werden. Dazu werden Herkunftsnachweise oder Renewable Energy Certificates verwendet, die nachprüfbar die Herkunft der Energie bescheinigen.
[1] Um den Mercedes me connect Dienst Mercedes me Charge nutzen zu können wird eine persönliche Mercedes me ID sowie die Zustimmung zu den Mercedes me connect Nutzungsbedingungen benötigt. Weiterhin ist in Europa ein Ladevertrag mit der Digital Charging Solutions GmbH erforderlich.

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Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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