HERE und Hyundai MNSOFT kooperieren bei der Kartenentwicklung

<p> <strong>HERE und HYUNDAI MNSOFT, ein Tochterunternehmen der Hyundai Motor Group, arbeiten zusammen an globalen HD-Karten und ortsbezogenen Diensten um die Qualit&auml;t der Kartendaten weltweit zu verbessern. Ebenfalls leisten sie damit einen Beitrag zum Fortschritt der Entwicklung des autonomen Fahrens.</strong></p>

HERE und Hyundai MNSOFT kooperieren bei der Kartenentwicklung

1 /1

HERE und Hyundai MNSOFT kooperieren bei der Kartenentwicklung

HERE Technologies, Anbieter digitaler Karten und ortsbezogener Plattformdienste, und HYUNDAI MNSOFT, eine Tochtergesellschaft der Hyundai Motor Group, die das Hyundai Kia Motors Infotainment-System entwickelt, haben heute Pläne für eine umfassende weltweite Allianz bekannt gegeben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der beiden Unternehmen bei hochauflösenden Karten (HD-Karten) und ortsbezogenen Diensten zu sichern und Kunden in einem sich sehr schnell verändernden Marktumfeld – sowohl in Südkorea als auch weltweit – gemeinsam besser zu unterstützen.

Teil der Vereinbarung zwischen HERE und HYUNDAI MNSOFT ist eine mögliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung dynamischer hochauflösender Karten. HERE wird zudem seine Präsenz in Südkorea weiter ausbauen und dafür auf das detaillierte Kartenmaterial und die Infotainment-Software von HYUNDAI MNSOFT für Südkorea zurückgreifen.

Das neue Abkommen setzt die langjährige Zusammenarbeit beider Unternehmen in der gemeinsamen Entwicklung digitaler Karten fort. Seit 2005 beliefert HERE HYUNDAI MNSOFT mit globalen Kartendaten für Fahrzeuge von Hyundai Kia. Die beiden Partner beabsichtigen nun, weitere Möglichkeiten zu erproben, wie zum Beispiel die kommerzielle und technische Zusammenarbeit bei hochauflösenden Karten.

„Wir freuen uns, unsere langjährige Partnerschaft weiter auszubauen und gemeinsam Innovationen voranzutreiben“, sagte Edzard Overbeek, CEO von HERE Technologies. „Wir werden unsere Kräfte und Ressourcen bündeln, um Kundenwünsche noch besser zu erfüllen und unsere Ziele für HD-Karten in Südkorea und weltweit zu erreichen.“

“Von der Zusammenarbeit erwarten wir einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung von Technologien für die Kartografie, um die Qualität von Kartendaten weiter zu verbessern, nicht nur in Südkorea, sondern weltweit“, sagte Jeesoo Hong, CEO von HYUNDAI MNSOFT. „Mit dieser starken Partnerschaft werden HYUNDAI MNSOFT und HERE sowohl den Standard als auch die Abdeckung von HD-Karten verbessern und ausweiten. Diese sind von essentieller Bedeutung für das autonome Fahren.“

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024

Ähnliche Artikel

Innovation&Technik

Mercedes me Eco Coach feiert über 200.000 User und neue Funktionen

<p>Bereits über 200.000 registrierte Nutzerinnen und Nutzer verwenden die Mercedes me Eco Coach App, um ihr Fahrverhalten zu optimieren. Als digitaler Personal Trainer bietet die App nützliche Tipps und motiviert so die Nutzerinnen und Nutzer von E-Autos und Plug-in-Hybriden, ihr Fahrzeug effizienter zu fahren. Durch spannende Wettbewerbe animiert die App zudem spielerisch zu umweltbewussterem Verhalten. Hierbei können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Leistungen mit anderen vergleichen und gegeneinander antreten. Belohnt wird jede erfolgreich abgeschlossene Challenge mit Punkten, welche im integrierten Bonusprogramm für die Förderung nachhaltiger Projekte eingesetzt werden können.</p>

Innovation&Technik

Erster öffentlicher Standort mit Kempower DC-Schnellladetechnologie in Deutschland in Betrieb genommen

<p>Kempower, einer der führenden Anbieter von Schnellladetechnologie für Elektrofahrzeuge, hat seine ersten öffentlichen Ladesysteme in Kleve, Nordrhein-Westfalen, geliefert. Der Ladehub wird von Kuster Energy betrieben.</p>

Innovation&Technik

10.000 Ladepunkte bis 2030: ZEITSTROM GmbH und GETEC mobility solutions GmbH unterschreiben strategische Partnerschaft für den Bereich Ladeinfrastruktur

<p>Die Elektromobilität ist im vollen Gange. Um den nationalen und internationalen Dekarbonisierungszielen für den Mobilitätssektor gerecht zu werden, müssen bis 2030 einige Millionen Ladepunkte in Deutschland entstehen.</p>

Innovation&Technik

VISION EQXX zeigt ein weiteres Mal die bahnbrechende Effizienz mit einem Stromverbrauch von 7,4 kWh/100 km bei Fahrt von Riad nach Dubai

<p>Auf seiner dritten Langstreckenfahrt über mehr als 1.000 Kilometer hat der Technologieträger <a href="https://media.mercedes-benz.com/article/d31bf12a-a2d4-4978-b176-17c6a0fea6dc" target="_blank" rel="nofollow">VISION&nbsp;EQXX</a> bewiesen, dass selbst die Arabische Wüste kein Hindernis für Energieeffizienz ist. Auf einem anspruchsvollen Streckenprofil, das verkehrsreiche Straßen in der Stadt und die offene Wüste umfasste, erreichte das zukunftsweisende Testfahrzeug einen Stromverbrauch von 7,4 kWh/100 km. Dies entspricht einem Äquivalent von etwa 0,9 l/100 km bei einem benzinbetriebenen Fahrzeug. Bei Außentemperaturen von bis zu 34 Grad Celsius übertraf der VISION EQXX seine eigene bisherige Bestmarke deutlich.</p>

Innovation&Technik

Maximale Transparenz: Als weltweit erster Autohersteller röntgt Mercedes-Benz einen Crashtest

<p>Die technische Sensation beginnt mit einem sehr lauten Knall. Mit 60 km/h rammt eine Vorrichtung mit Stoßbarriere die orangefarbene C-Klasse Limousine und trifft sie voll in der Seite. Crashtests sind immer etwas Besonderes – auch für die Experten. Aber das wirklich Spektakuläre sitzt bei diesem Seitenaufprall-Versuch in einem Gestell an der Hallendecke über dem Fahrzeug: Ein Linearbeschleuniger dient als Röntgenquelle. Zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, dem Ernst-Mach-Institut (EMI) in Freiburg, hat Mercedes-Benz jetzt den weltweit ersten Röntgencrash mit einem realen Pkw durchgeführt. An Bord waren auf der stoßzugewandten linken Seite zwei Dummys des Modells SID IIs. Das sind Prüfkörper mit weiblicher Anatomie, speziell ausgelegt für Seitenaufprallversuche.</p>

Ausgewählte Artikel

Home

Manfred Kantner wird neuer Geschäftsführer bei SEAT Deutschland

<p> Mit Wirkung zum 01.12.2011 wird Manfred Kantner&nbsp;(45) als neuer Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der SEAT Deutschland GmbH bestellt. Er folgt auf Holger&nbsp;B&ouml;hme, der das Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen verl&auml;sst. &nbsp;</p> <p> Manfred Kantner war seit 1992 f&uuml;r FIAT in diversen Vertriebspositionen t&auml;tig, zuletzt als&nbsp;Vorstandsvorsitzender der Fiat Group Automobiles Germany AG.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p> <p> Mit Manfred Kantner haben wir f&uuml;r unseren wichtigsten Exportmarkt einen&nbsp;Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer mit hervorragender Qualifikation und nachgewiesenem Erfolg gewinnen&nbsp;k&ouml;nnen&ldquo;, so Paul Sevin, Vorstand Vertrieb und Marketing von SEAT S.A..&nbsp;</p>

Home

Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg

<p> Ab sofort arbeiten f&uuml;r das Hamburger Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September f&uuml;r die Bewirtschaftung ihrer Gr&uuml;nfl&auml;chen und &ouml;ffentlichen Pl&auml;tze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Au&szlig;enalsterbereich ein. Hierhin m&uuml;ssen die identisch ausger&uuml;steten 6,5-Tonner t&auml;glich Mannschaft und Arbeitsger&auml;te wie Rasenm&auml;her, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverl&auml;ssig die anstehenden Reinigungs- und G&auml;rtnerarbeiten ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &bdquo;Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge z&auml;hlen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr f&uuml;r den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen&ldquo;, erkl&auml;rte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent h&ouml;heren Anschaffungskosten f&uuml;r die Erdgas-Daily amortisiert haben.&nbsp;</p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kr&auml;ftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgro&szlig;en Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umger&uuml;stet und mit Z&uuml;ndkerzen best&uuml;ckt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, st&ouml;chiometrische Verbrennung&nbsp;und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zuk&uuml;nftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erf&uuml;llt der Daily-CNG-Motor.&nbsp;</p> <p> F&uuml;nf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks f&uuml;r insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zus&auml;tzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall daf&uuml;r, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur n&auml;chsten Erdgastankstelle retten zu k&ouml;nnen. Davon m&uuml;ssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen t&auml;glich selten mehr als 70 Kilometer zur&uuml;ck. &Ouml;fter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden.&nbsp;</p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefl&auml;che von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenw&auml;nde sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckw&auml;nde bei Bedarf auf 80 Zentimeter erh&ouml;hen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW &Ouml;l in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefl&auml;che. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsger&auml;ten, Schaufeln und Besen h&auml;ufig auch Sch&uuml;ttg&uuml;ter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte H&ouml;lzer oder Abf&auml;lle transportieren m&uuml;ssen.&nbsp;</p> <p> Betriebsleiter Domes plant f&uuml;r die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zur&uuml;ckgelegt haben. &bdquo;Wenn uns die Erdgas-Daily in den n&auml;chsten Monaten bei der Zuverl&auml;ssigkeit und dem Verbrauch &uuml;berzeugen, ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass wir bei zuk&uuml;nftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen&ldquo;, sagte der gelernter Landschaftsg&auml;rtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der &Uuml;bergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den st&auml;dtischen Betriebsh&ouml;fen der &uuml;brigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie k&uuml;nftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>

Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>