Richtig im Auto sitzen
<p> Beim Blick in die Cockpits fremder Autos sieht man die verschiedensten Sitzpositionen. Einige davon können sogar gefährlich sein.</p>
Bei einem Unfall kann die richtige Sitzposition über den Verletzungsgrad des Autofahrers entscheiden. Wer möglichst bequem hockt, macht dabei genauso große Fehler wie jemand, der sich verkrampft hinter das Lenkrad quetscht. Mit einem optimal eingestellten Sitz und einem ideal positionierten Lenkrad ist der Autofahrer nicht nur besser geschützt, sondern kann in Notsituationen auch schneller reagieren.
Die Sitzhöhe sollte so gewählt werden, dass man gut rundum sehen kann. Dabei steht die Rückenlehne möglichst aufrecht, der Fahrer rückt dicht an die Lehne heran, so der ADAC. Der Sitz wird nur so weit nach hinten positioniert, dass beim Betätigen der Pedale das Knie nicht ganz durchgestreckt wird – auch nicht beim Treten der Kupplung. Um bei einem Heckaufprall gut geschützt zu sein, sollte die Kopfstütze so hoch wie möglich, maximal jedoch bis zur Kopfoberkannte eingestellt sein, empfiehlt der Autoclub. Ist das Lenkrad 25 bis 30 Zentimeter vom Brustkorb entfernt, ist der Abstand perfekt.
Neben Rückenschmerzen riskieren Falsch-Sitzer auch schwere Verletzungen. Verkrampft hinter das Steuer gequetscht ermüdet man schneller, zudem sind schnelle Reaktionen – zum Beispiel ein Ausweichmanöver – durch den geringen Abstand zum Lenkrad unmöglich. Öffnet sich bei einem Unfall der Airbag riskieren diese Autofahrer zusätzliche Verletzungen.
Aber auch in einer Art Liegeposition mit weit zurückgeschobenem Sitz und schräger Lehne kann gefährlich sein, insbesondere für den Nackenbereich: Wenn der Rücken den Kontakt zur Lehne verliert, wächst auch die Entfernung zur Kopfstütze, die das Haupt auffangen soll. Mit einer solchen, vermeintlich bequemen, Sitzeinstellung fallen schnelle Lenkbewegungen ebenfalls schwer.
Beifahrer, die ihre Füße hoch aufs Armaturenbrett legen, sind bei einem Unfall übrigens besonders gefährdet. Der auslösende Airbag würde die Beine brechen, der falsch sitzende Beckengurt den Bauchraum quetschen, während der Schultergurt den Beifahrer strangulieren kann.
Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2024
Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2024
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2025
Ähnliche Artikel
Vermischtes
Toyota Mobility Foundation und Stadt Vichy fördern inklusive Mobilität
<p>Die Toyota Mobility Foundation (TMF) setzt sich gemeinsam mit der französischen Stadt <a href="https://www.ville-vichy.fr/?referrer=toyota-media.de" target="_blank" rel="nofollow">Vichy</a> für mehr Inklusion ein: In Zusammenarbeit mit drei Start-ups sollen die Bedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verbessert werden. Die neu gegründete Partnerschaft unterstreicht das Engagement der TMF, integrative Mobilitätslösungen zu fördern, damit sich jeder mühelos und unabhängig bewegen kann.</p>
Vermischtes
Seit 100 Jahren Qualität und Innovation: Aral feiert Jubiläum und treibt Mobilitätswende voran
<p>Vor 100 Jahren, im Frühjahr 1924, schlug die Geburtsstunde einer der bekanntesten und traditionsreichsten Marken Deutschlands. Mit einem Festakt in der Bochumer Jahrhunderthalle feierte Aral am Donnerstag (27. Juni) sein Markenjubiläum, das mit der Erfindung des ersten Super-Kraftstoffs der Welt 1924 einherging. Bundeskanzler Olaf Scholz gratulierte dem Unternehmen im Rahmen einer Videobotschaft vor rund 500 Gästen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Mit rund 2.400 Standorten ist Aral heute größter Anbieter in Deutschland, dem wichtigsten europäischen Tankstellenmarkt. Seit 2002 ist Aral die Tankstellenmarke von bp in Deutschland.</p>
Vermischtes
CUPRA führt als First Mover eine Mixed Reality Experience im Handel ein
<p>Der CUPRA Tavascan ist zum Greifen nah: Pünktlich zum Vorverkaufsstart können potenzielle Kund*innen ab Ende Juni das vollelektrische SUV-Coupé in der CUPRA Garage in ihrer Nähe hautnah erleben – und zwar auf eine ebenso innovative wie emotionale Art und Weise. Zwei Monate bevor das Modell in die Showrooms kommt, besteht nun die Möglichkeit, den CUPRA Tavascan im Rahmen einer Mixed Reality Experience virtuell kennenzulernen und zu entdecken – von innen und von außen.</p>
Vermischtes
Big in Japan: Die Toyota Collection präsentiert die coole Welt exotischer JDM-Typen
<p>JDM – dieser Code setzt bei Fans japanischer Automobile Endorphine frei, denn auf dem „Japanese Domestic Market“ bietet Toyota eine spektakulär-vielfältige Bandbreite von über 100 Baureihen an, die hierzulande unbekannt sind. Von plüschig-luxuriösen Vans wie dem Toyota Alphard über den majestätischen Century, das Hightech-Coupé Soarer, die legendären AE86-Geschwister Trueno und Levin bis zum Will Vi, entwickelt für die modebewussten Millennials, ist alles dabei. Coole Typen, die im Mittelpunkt des nächsten Public Openings der Toyota Collection stehen: Am Samstag, 6. Juli, feiert die einzigartige Fahrzeugsammlung auf dem Gelände von Toyota Deutschland (Toyota-Allee 2, 50858 Köln) von 10 bis 14 Uhr einen Japan-Tag mit exotischen JDM-Typen zum Staunen. Und zum Genießen gibt es originale „Sweets from Japan“. Der Eintritt zum Public Opening ist frei.</p>
Vermischtes
INRIX Traffic Scorecard 2023: Deutsche Autofahrer stehen länger im Stau als vor Corona
<p>INRIX, Inc., ein weltweit führender Anbieter von Verkehrsdaten und -analysen, hat seine jährliche Verkehrsstudie, <i>die Global Traffic Scorecard 2023</i>, veröffentlicht. Demnach standen Autofahrer in Deutschland im vergangenen Jahr durchschnittlich 40 Stunden im Stau, drei Stunden mehr als im Vorjahr.</p>
Ausgewählte Artikel
Home
Und Up! dafür
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/vw-up.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> <strong>Endlich mal wieder ein pfiffiger Kleinstwagen aus dem Hause Volkswagen, nachdem der Fox das Amt des Einsteigers lange genug würdig vertreten hat. Zeit für einen Neubeginn – einer mit durchgängig drei Zylindern, wenig Kraftstoffkonsum, interessanten technischen Lösungen und futuristischen Designzügen. Flottenmanagement testete den Cityflitzer dort, wo er seinen größten Trumpf, seine Maße also, am besten ausspielen kann: mitten im römischen Verkehrschaos.</strong></p> <p> Volkswagens größte Neuheit fällt dieses Jahr ganz klein aus – wenn auch nur in puncto Abmessung: Mit einer Länge von 3,54 m überragt der Fronttriebler den 75er Urpolo zwar um rund drei Zentimeter, was die Brisanz seiner Kompaktheit aber in keiner Weise schmälert. Schmal dafür soll der Verbrauch des stylischen Flohs sein: Nur 4,2 Liter Super genehmigt sich der 60 PS starke Basisdreizylinder – das 75 PS-Aggregat mit gleichem Hubraum trinkt lediglich 500 ml mehr. Der Punch reicht für städtische Gefilde durchaus, zumal angesichts einer Leermasse von unter einer Tonne fast so etwas wie ein quirliges Naturell entsteht. Zusammen mit dem charakteristischen Tonfall des Benziners kommt ein attraktives Gesamtpackage heraus. Nur 8.277 Euro netto verlangen die Wolfsburger für ihr jüngstes Kind.</p> <p> Dafür gibt es zwar etliche Annehmlichkeiten wie Antiblockiersystem, Airbags, ESP und Servolenkung – wer jedoch nach Höherem strebt, muss rund 2.000 Euro mehr in die Hand nehmen, um in den Genuss von Klimaanlage, Leichtmetallrädern sowie Radio zu kommen. Ganz von der innovativen Seite zeigt sich der Up! mit dem City-Notbremssystem – grundsätzlich zwar kein neues Feature, sehr wohl aber bisher einmalig in diesem Segment. Inklusive Bordcomputer, Parksensoren und Tempomat kostet der Crash-Verhinderer im Paket (Drive Pack Plus) moderate 496 Euro. Maps + More heißt das portable Navi (298 Euro), und gegen einen Mehrpreis von 210 Euro erhält der Kunde gar den Luxus einer Sitzheizung. Statt Diesel wird der Konzern den Kleinen übrigens als Erdgas-Variante mit 68 PS und einem CO2-Ausstoß von lediglich 78 g/km bringen, während im Jahre 2013 die Elektro-Ausführung folgt – wenn das nicht elektrisiert.</p>
Home
A.T.U-Fuhrpark-Treff
<p> Am 15. November 2011 findet der sechste A.T.U-Fuhrpark-Treff im Schokoladenmuseum Köln statt. Unter anderem wird es in Anlehnung an das Thema UVV-Prüfung, das beim letzten Fuhrpark-Treff auf der Themenliste stand, einen Praxisbericht geben. Ebenfalls aufgegriffen wird das Thema Winterreifen, zusätzlich wird zum Thema Bußgeldfallen und Verkehrsverstöße im Winter referiert. Anmeldungen zum A.T.U-Fuhrpark-Treff sind bis zum 04. November 2011 über Guido Grewe, Großkundenbetreuung, per Telefon (0162 / 270 1239) oder per Mail (<a href="mailto:guido.grewe@de.atu.eu">guido.grewe@de.atu.eu</a>) möglich. </p>
Home
Alphabet präsentiert AlphaCity
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/AlphaCityNutzerinbeimCheck-inDetailCopyrightAlphabet.jpg" style="width: 250px; height: 181px; " /></p> <p> <strong>Corporate Car Sharing Lösung ergänzt Unternehmensmobilität </strong></p> <p> Der Fuhrparkmanagement- und Leasing- Dienstleister Alphabet präsentiert AlphaCity – das erste Corporate Car Sharing auf Leasing-Basis in Deutschland. Der Service ist eine ergänzende Mobilitätslösung für den effizienten und flexiblen Einsatz eines Fahrzeug-Pools. Unternehmen können Premium-Fahrzeuge der BMW Group leasen und ihren Mitarbeitern einfach im Car Sharing zur Verfügung stellen. Die Basis dafür ist eine selbst entwickelte intelligente Telematik- und Fleet-Management-Plattform auf Grundlage bewährter BMW Technologie. Das Plus: Die Fahrzeuge können beruflich und gegen Gebühr privat genutzt werden. Unternehmen können ihren Mitarbeitern ein attraktives Angebot machen und die Gesamtkosten der Fahrzeuge signifikant und nachhaltig senken. Alphabet launcht AlphaCity international: Der Service startet zeitgleich in Deutschland, Frankreich und England. Ab 2012 erfolgt die Markteinführung in 15 weiteren Ländern. </p> <p> Mit AlphaCity können Unternehmen ihren Mitarbeitern ohne großen Aufwand Zugang zu Premium-Fahrzeugen der BMW Group ermöglichen. Die Verwaltung des Pools erfolgt über eine zentrale Telematik- und Fleet-Management-Plattform, die alle Prozesse wie Buchung, Verwaltung, Abrechnung und Bezahlung abdeckt. Über offene Schnittstellen zu Controlling- und Buchhaltungssystemen lassen sich Nutzungskosten minutengenau zu den betrieblichen Kostenstellen verbuchen. Die Unternehmen können zudem die Fahrzeuge für die private Nutzung beispielsweise außerhalb der Geschäftszeiten freigeben. Die Preise für die Freizeitnutzung lassen sich individuell und flexibel festlegen. Ihre Abrechnung ist über die Kreditkarte oder eine Gehaltsverrechnung möglich. </p> <p> Registrierte Mitarbeiter können die Fahrzeuge selbstständig online und mobil buchen. Eine individuell geregelte Reservierungsfrist sowie Sperrzeiten für die Privatnutzung machen stets klar, wann welche Fahrzeuge für welchen Gebrauch verfügbar sind. Die Wagen werden schlüssellos über einen RFID-Chip auf dem Führerschein geöffnet, wodurch gleichzeitig die geforderte Kontrolle der Fahrerlaubnis erfolgt. Durch den vordefinierten Nutzerkreis und Abfragen zu Zustand und Sauberkeit des Fahrzeugs vor jeder Nutzung reguliert sich das Angebot selbst. Zu AlphaCity gehört zudem ein Full-Service-Paket mit u.a. Reinigung, Tankkarten-Management, Versicherung und Reifendienst. </p> <p> „AlphaCity ist eine innovative Mobilitätslösung, die auf veränderte Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern eingeht“, sagt Marco Lessacher, Vorsitzender der Geschäftsführung von Alphabet Deutschland. „Unsere Kunden wollen mehr Flexibilität und Effizienz, sie suchen deshalb nach neuen Wegen. Intelligente Konzepte wie unser Corporate Car Sharing Angebot bieten ihnen eine Antwort. Als Ergänzung zum klassischen Fuhrpark hilft AlphaCity Unternehmen dabei, ihre Kosten zu senken. Gleichzeitig können Mitarbeiter beruflich und privat Premium- Fahrzeuge nutzen. Das gibt ihnen mehr Freiheit, motiviert und entspricht veränderten Mobilitätsbedürfnissen. Als Full-Service Lösung reduziert AlphaCity dabei den Aufwand für Unternehmen und Verantwortliche.“ </p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
Aktuelles
Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls
<p> Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des geltend gemachten Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen. Der Nachweis einer die Haftung ausschließenden Manipulation obliegt dem Schädiger oder dem Haftpflichtversicherer. Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner lückenlosen Gewissheit im Sinne einer mathematischen Beweisführung. Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt. Es kommt nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Entscheidungsformel immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen. Entscheidend ist stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände. Dabei mögen in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können</p> <p> Unter Auswertung des Sachvortrags der Parteien und des Ergebnisses der Beweisaufnahme und aller sonstigen Umstände liegen in ihrer Gesamtheit so viele gewichtige Anzeichen für einen fingierten Unfall vor, dass der Senat bei lebensnaher Betrachtung von dem Vorliegen eines manipulierten Verkehrsunfalls überzeugt ist.</p> <p> Für das Vorliegen eines abgesprochenen Verkehrsunfalls spricht, dass der Kläger und der Beklagte zu 1) sich bereits vor dem Unfall gut kannten, ein Treffen an der späteren Unfallstelle mit den beiderseitigen Fahrzeugen zuvor abgesprochen war und das persönliche Verhältnis der unfallbeteiligten Parteien sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber dem beklagten Haftpflichtversicherer zunächst verschwiegen wurde. Selbst im vorliegenden Rechtsstreit wurden die private Bekanntschaft der unfallbeteiligten Parteien sowie der Anlass für das Zusammentreffen an der Unfallstelle zunächst nicht offengelegt, sondern erst auf entsprechende Vorhalte der beklagten Haftpflichtversicherung sowie auf Nachfragen des Gerichts offenbart.</p> <p> Der Einwand, man habe das persönliche Verhältnis nicht offenbart, um nicht unter den Verdacht eines fingierten Unfalls zu geraten, ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Ein redlicher Beteiligter an einem Unfall hätte sich von Anfang an um eine wahrheitsgemäße und vollständige Darstellung des Geschehens bemüht, gerade wenn besondere Umstände – wie hier die Verabredung am Unfallort – objektive Zweifel hätten hervorrufen können. Bei einer Offenlegung des gesamten Geschehens hätte – ggf. auf Anforderung der Versicherung - eine umfassende Beweissicherung stattfinden können.</p> <p> <em>OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, Az. 4 U 25/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank (NRW-Entscheidungen) im Volltext kostenlos abgerufen werden. </strong></p> <p> <strong>Link: <a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000