W12-Modelle aus dem Volkswagen-Konzern
<p> <span style="font-size: 11.8181819915771px;">Es gibt in der Autowelt noch eine downsizingfreie Zone, sogar beim Volkswagen-Konzern. Die inzwischen zur Tradition gewordenen W12-Triebwerke beispielsweise befeuern in Deutschland derzeit die drei Modellreihen Audi A8, Bentley Continental GT sowie Flying Spur und treten nicht unter sechs Litern Hubraum an. Eine vierte Variante könnte sogar noch dazukommen.</span></p>
Wie möchten Sie gerne viel Hubraum und zwölf Zylinder genießen? Zumindest eine entscheidende Grundfrage wird bei den luxus- und komfortbetonten Modellen des Volkswagen-Konzerns gleich beantwortet: Die Hubkolben formieren sich in W-Form. Diese Sonderlösung geht auf das Konto Ferdinand Piëchs zurück, der gerne einmal quer denkt und dabei altbewährte Konzepte wie zum Beispiel jenes des V12 schlicht über Bord wirft. Jedenfalls ist dieser exotische Zwölfzylinder mit 72 Grad Bank- und 15 Grad Zylinderwinkel – wenn er schon die Spur der V-Tradition verlässt – eine garantierte Konstante im Konzern: Mit charakteristischem Klang, seidiger Laufkultur sowie vehementer Schubkraft treibt er in verschiedenen Ausführungen Audi A8, sämtliche kleine Bentley-Ausführungen von Continental bis Flying Spur, VW Phaeton und den Touareg an. Zwar zwar sind die beiden Wolfsburger als W12 inzwischen aus der Palette verbannt, doch der berühmte Motor, bei dem die Entwickler es mit dem Spritverbrauch nicht so genau genommen haben, ist alles andere als tot. Noch für den aktuellen Audi A8 wurde das Aggregat umfangreich modifiziert; der Hubraum wuchs von 6 auf 6,3 Liter, und der Kraftstoff wird jetzt direkt eingespritzt.
Auch nach dem Facelift hat Audi am Zwölfzylinder festgehalten, was getrost als Bekenntnis für seinen Erhalt gewertet werden darf, auch wenn die Triebwerke für den Ingolstädter neuerdings aus dem englischen Crewe geliefert werden. Somit ist der Spitzen-A8 die unauffälligste Form im Konzern, den zweitluxuriösesten W-Motor nach dem Sechzehnzylinder des Bugatti Veyron zu fahren. Der Kenner identifiziert den 500 PS-A8 freilich; doppelte Streben im Kühlergrill geben in dezenter Form Aufschluss, während die Auspuffendrohre längst kein spezifisches Merkmal mehr darstellen. Und die hier serienmäßigen LED-Matrixscheinwerfer können bei den übrigen Ausführungen einfach als Sonderausstattung geordert werden.
Bleibt also der W12-Schriftzug auf den Einstiegsleisten und das Kraftwerk unter der Motorhaube – wohl das schönste Merkmal dieser Variante. Mit einem kurzen Knopfdruck erwacht der mächtige Sechsdreier und fällt prompt in einen fast unhörbaren Leerlauf. Wählhebel in „D“, und der mit Zylinderabschaltung versehene Zwölfer schiebt den 2,2-Tonner druckvoll an. Mit 4,6 Sekunden bis 100 km/h gehört der Allradler zu den ganz schnellen Angeboten in Lande. Aber der Schwerpunkt liegt natürlich beim Fahrkomfort – kein Wunder, dass der Top-A8 ausschließlich als Langversion zu haben ist.
Aber um den Komfort im Fond vollends auskosten zu können, braucht es schon die Einzelsitze samt elektrischer Verstellung – mit 8.800 Euro ist man dabei und erhält eine nobel aussehende Mittelkonsole ohne Unterbrechung nach vorn. Einen solchen Schnickschnack braucht der Bentley Flying Spur sicherlich nicht, um als Luxusliner ernstgenommen zu werden. Der 5,30 Meter-Brocken mit dem mächtigen Grill bietet nämlich serienmäßig auch nur eine durchgehende Sitzbank. Dafür jedoch eine, auf der auch Zweimeter-Männer ihre Beine locker ausstrecken können. Mit 165.800 Euro ist der Engländer zumindest nicht bedeutend teurer als der A8 mit gleichem Motorkonzept; selbstredend kann auch er Einzelsitze hinten haben – dann verteuert sich das Gefährt allerdings um dreieinhalb tausend Euro. Apropos Motor: Bentleyfahrer bleiben leider unter der Sechsliter-Grenze. So wartet der W12 hier mit exakt 5.998 Kubikzentimetern auf. Da die Maschine aber von zwei Turboladern beatmet wird, übersteigt ihre Leistung jene des Spitzen-A8 um satte 125 PS. Und da er im Gegensatz zum Ingolstädter nicht abgeregelt ist, erreicht der Brite 320 Sachen, was ihm den Titel „schnellste Serienlimousine“ einbringt.
In der Praxis stellt sich heraus, dass der auf kommode Fortbewegung getrimmte Zweieinhalb-Tonner ganz schön Anlauf braucht, um die 300 km/h-Marke zu durchbrechen. Keine Frage, man gehört mit dem ausladenden Allradler zum Schnellsten, was um einen herum so unterwegs ist – aber ein Supersportwagen ist der Extraklasse-Tourer eben nicht. So werden selbst milde Kurven auf der schnellen Piste zur Schwerstarbeit, kräftiger Seitenwind bei hohen Tempi macht der Limousine ebenso zu schaffen. Doch Schwamm drüber, entscheidend ist ja nur, dass er es kann. In den meisten Fällen wird der Fahrer mit einem Flying Spur eher sachte umgehen; und die hinteren Insassen können per Anzeige streng kontrollieren, was die Person vorn links so treibt und ob sie es womöglich übertreibt. Wer es ein bisschen sportlicher mag, kann darüber hinaus noch zur dritten Baureihe greifen, dem wunderschönen Coupé namens Continental. Bei 158.800 Euro startet der Grundpreis für den Zweitürer mit dem hier thematisierten Motor – dann leistet er 423 kW/575 PS. Für den Vergleich indes musste der inzwischen auf 467 kW/623 PS starke Speed herhalten, der es in Sachen Längsbeschleunigung mit dem Viertürer aufnehmen kann.

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Ein Sportler ist der elegante Zweitürer aber keineswegs – auch er bevorzugt es, auf der Piste zügig seine Bahnen zu ziehen. So kraftvoll der mächtige Sechsliter auch ist, und so flink er den Briten macht: Die allgegenwärtige Kopflastigkeit drückt auf die Querperformance. In puncto Sound machen die beiden Bentleys übrigens mehr her als der technokratisch-kühle Ingolstädter. Er ist im Verhältnis sogar das kostspieligere Angebot, immerhin beträgt sein Grundpreis stattliche 142.500 Euro. Damit ist er nur etwas mehr als 20.000 Euro vom Bentley entfernt, was spätestens beim Wiederverkauf eine Rolle spielen könnte.
Andererseits: Vielen Käufern fehlt möglicherweise der Mut, bei Bentley zuzuschlagen, schließlich kann man mit einem A8 unbehelligt durch die Straßen cruisen, während ein Bentley stets die volle Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zieht. Fakt jedenfalls ist, dass der W12 noch lange nicht ausgestorben ist – weder in der Luxusklasse noch in der zivilen Oberklasse. Und das Erbe des Volkswagen Touareg W12 übernimmt vielleicht sogar das kommende Bentley SUV. Man munkelt bereits, dass es ebenfalls vom längst zur Tradition gereiften W12 angetrieben wird. Damit gäbe es eine weitere Baureihe, die auf Downsizing keine Rücksicht nimmt. Gute Nachrichten für alte Hubraum-Fans. Schön Aussichten für Kunden, die auch in monetärer Aussicht nicht downsizen müssen.

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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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