Frage: Ich möchte mir ein gebrauchtes Erdgas-Auto zulegen und habe gehört, dass ältere Fahrzeuge wegen ihres Tanks bald nicht mehr fahren dürfen. Wie ist der Sachstand und wie kann ich erkennen, ob mein favorisiertes Auto dazu gehört?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Im Tank eines Erdgasautos herrscht ein sehr hoher Druck. Bis 2006 gab es eine nationale Druckbehältervorschrift, der die Gasanlagen in älteren Fahrzeugen entsprechen mussten. Sie besagte, dass nach zehn bis 15 Jahren – je nach Modell – der Tank einer gesonderten Prüfung zu unterziehen war. Seit April 2006 gibt es aber die neue EU-Regelung ECE-R110, die die alte nationale Vorschrift außer Kraft setzt. Eine Überprüfung der Tanks der ehemaligen, nationalen Regelung ist jetzt nicht mehr möglich, da die Bemessungsgrundlage weggefallen ist und die ECE-Regelung keine Überprüfung der Tanks vorsieht. Der Tank verliert somit seine Nutzungsberechtigung und muss raus!

Es besteht die Möglichkeit, den Tank gegen einen ECE-genehmigten auszutauschen, hier kommen Kosten für den Austausch durch eine Fachwerkstatt und eine teure Einzelabnahme nach § 21 StVZO auf den Halter zu. Ob es möglich ist und sich die Investition lohnt, hängt vom Fahrzeugmodell und seinem Zustand ab. Theoretisch kann man das Auto auch rückrüsten. Ist die Anlage nachgerüstet, kostet das in etwa so viel wie der Umbau auf Gas zuvor. Auch ein mit einer Gasanlage ab Werk ausgerüstete Fahrzeug kann man theoretisch auf Benzinbetrieb umrüsten. Das kostet aber nicht zuletzt wegen der zu erfolgenden Komplettabnahme inklusive Abgasgutachten unter Laborbedingungen so viel, dass es sich praktisch für kein Fahrzeug mehr lohnt.

Erdgas-Fahrzeuge, die nach April 2006 zugelassen oder ab diesem Zeitpunkt nachgerüstet wurden, sind nach der für sie gültigen ECE-R110 vorzusehen und zu behandeln. Die maximale Lebensdauer dieser Tanks ist von den Herstellern vorzugeben und das Ablaufdatum auf den Behältern kenntlich zu machen. Ist diese Ablauffrist überschritten (meist nach ca. 15 Jahren) müssen auch diese Behälter ausgetauscht werden. Der Unterschied besteht darin, dass dieser Austausch sich etwas einfacher gestaltet und sich somit auch nicht ganz so kostenintensiv gestaltet. Doch auch hier sei gesagt, dass ein Tank inklusive Einbau kein Schnäppchen ist und eine Überprüfung der Anlage auf Basis des §41a StVZO notwendig wird. Der Austausch kann sich also je nach Alter des Fahrzeugs auch hier als nicht mehr lohnend erweisen.

Nach welchen Vorgaben die Erdgasanlage bzw. die Tanks genehmigt sind kann nicht an einem konkreten Datum festgemacht werden, da viele Hersteller bereits vor 2006 auf die neue Richtlinie umgestellt haben. Erkennen kann man das entweder an der Tankanlage oder im Fahrzeugschein, in dem die Gasanlage eingetragen ist und in der die Richtlinie ECE-R110 oder ECE-R115 vorkommen muss. Wer sich unsicher ist oder spezifische Fragen hat, fährt mit Fahrzeug und Schein zum Beispiel zu einem Prüfingenieur der KÜS oder zu einem Sachverständigen oder einer Fachwerkstatt seiner Wahl, die sich mit Gasanlagen auskennen.