Wegweisender Sieg für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt: Stellantis‘ Berufung in Deutschland endgültig abgewiesen
Belron begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), mit der das höchste deutsche Zivilgericht bestätigt, dass freie Werkstätten uneingeschränkt berechtigt sind, für Reparaturen auf essenzielle Fahrzeugdaten zuzugreifen. Am 25. September hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Fahrzeugherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, das unabhängigen Werkstätten den uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten garantiert.
Dieser Erfolg ist bereits der vierte Sieg, den Belron für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Kfz-Servicemarkt errungen hat. Damit werden freier Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher geschützt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt zwei frühere Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die jeweils klarstellen, dass von Fahrzeugherstellern verhängte Beschränkungen beim Zugang zu Fahrzeugdaten illegal sind.
Der uneingeschränkte, standardisierte Zugang zu essenziellen Reparaturdaten ist somit fest im EU-Recht verankert. Mit seiner Entscheidung sendet der Bundesgerichtshof eine eindeutige Botschaft: Das Recht der Verbraucher auf freie Reparatur ist klar definiert und von zentraler Bedeutung – jegliche Versuche, dieses Recht einzuschränken, sind abzulehnen.
Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) ist für unabhängige Dienstleister erforderlich, um Fahrerassistenzsysteme (ADAS) wie Spurhalteassistenten und Notbremsassistenten zu rekalibrieren. Nach einem Austausch der Windschutzscheibe müssen diese Systeme rekalibriert werden, damit sie korrekt funktionieren und die Fahrer sicher weiterfahren können.
Belron begrüßt die Klarstellung der Gerichte, dass der Zugang zur OBD-Schnittstelle so gestaltet werden kann, dass einerseits die Cybersicherheit gewährleistet und andererseits Rekalibrierungen ermöglicht werden. Diese Position wird sowohl von IT-Sicherheitsexperten aus der Automobilindustrie als auch von führenden ADAS-Zulieferern unterstützt und wurde durch eine unabhängige Bewertung bestätigt. Die Automotive-Cybersecurity-Experten von CYRES haben festgestellt, dass Bedingungen für ADAS-Rekalibrierungen in Bezug auf etwaige Cybersicherheitsrisiken weder angemessen noch verhältnismäßig sind, wenn bewertet wird, ob Fahrzeughersteller eine Zugangsbeschränkung rechtfertigen können.
Carlos Brito, CEO von Belron, kommentierte:
„Diese wegweisende Entscheidung ist eine hervorragende Nachricht für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt. Sie garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Werkstätten, schützt den freien Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Vor allem bestätigt sie das ursprüngliche EuGH-Urteil in Deutschland endgültig.“
Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer der deutschen Carglass GmbH, Teil der Belron-Gruppe, sagte:
„Die Auslegung des Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof ist damit glasklar: Kfz-Servicebetriebe sind berechtigt, unmittelbar und ohne Einschränkungen auf Fahrzeugdaten zuzugreifen. Verbraucher sollten nun so bald wie möglich von einem fairen und wettbewerbsfähigen Zugriff auf Fahrzeugsysteme profitieren können.“
Hinweise:
- Am 25. September 2025 hat der Bundesgerichtshof – das höchste Zivilgericht Deutschlands – die Nichtzulassungsbeschwerde von Stellantis gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Januar 2025 abgewiesen.
- Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich den Einwand von Stellantis zurückgewiesen, dass die Rechtslage unklar sei und einer Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bedürfe. Er bestätigte, dass eine Vorlage nicht erforderlich sei, da der EuGH im Fall C-296/22 (ATU und Carglass®, 5. Oktober 2023) bereits eindeutig und klar entschieden hat.
Details zu den bisherigen Urteilen:
- 5. Oktober 2023 – Der EuGH bestätigt, dass die EU-Verordnung 2018/858 zusätzliche Bedingungen für den Zugang zu Fahrzeugdaten untersagt (C 296/22).
- Mai 2024 – Das Landgericht Köln verkündet das erste nationale Urteil zugunsten von Carglass® Deutschland und ATU und erklärt die Zugangsbeschränkungen für rechtswidrig (84 O 221/20).
- Januar 2025 – Das Oberlandesgericht Köln weist die Berufung von Stellantis zurück, bestätigt die Rechtswidrigkeit der Zugangsbeschränkungen und erweitert die einstweilige Verfügung auf alle typgenehmigten Fahrzeuge gemäß EU-Verordnung 2018/858 und Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (6 U 58/24).
- September 2025 – Der Bundesgerichtshof weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück und macht das Urteil des OLG Köln endgültig, bindend und in Deutschland vollstreckbar (I ZR 34/25).

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DIGges Ding
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Neuzugang
<p> A+, das Geschäftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erhältlich. Nutzer können mittels Fingerstreich durch sämtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Geschäftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verfügung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verfügung, im Querformat kann er auf zusätzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verfügung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert für den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zusätzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Geschäftsreisemanagement geben; Nutzer können auf Wunsch automatisch über neue Inhalte informiert werden.</p>

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