Wegweisender Sieg für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt: Stellantis‘ Berufung in Deutschland endgültig abgewiesen

Belron begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), mit der das höchste deutsche Zivilgericht bestätigt, dass freie Werkstätten uneingeschränkt berechtigt sind, für Reparaturen auf essenzielle Fahrzeugdaten zuzugreifen. Am 25. September hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Fahrzeugherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, das unabhängigen Werkstätten den uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten garantiert. 

Wegweisender Sieg für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt: Stellantis‘ Berufung in Deutschland endgültig abgewiesen

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Wegweisender Sieg für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt: Stellantis‘ Berufung in Deutschland endgültig abgewiesen

Dieser Erfolg ist bereits der vierte Sieg, den Belron für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Kfz-Servicemarkt errungen hat. Damit werden freier Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher geschützt.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt zwei frühere Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die jeweils klarstellen, dass von Fahrzeugherstellern verhängte Beschränkungen beim Zugang zu Fahrzeugdaten illegal sind.

Der uneingeschränkte, standardisierte Zugang zu essenziellen Reparaturdaten ist somit fest im EU-Recht verankert. Mit seiner Entscheidung sendet der Bundesgerichtshof eine eindeutige Botschaft: Das Recht der Verbraucher auf freie Reparatur ist klar definiert und von zentraler Bedeutung – jegliche Versuche, dieses Recht einzuschränken, sind abzulehnen.

Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) ist für unabhängige Dienstleister erforderlich, um Fahrerassistenzsysteme (ADAS) wie Spurhalteassistenten und Notbremsassistenten zu rekalibrieren. Nach einem Austausch der Windschutzscheibe müssen diese Systeme rekalibriert werden, damit sie korrekt funktionieren und die Fahrer sicher weiterfahren können.

Belron begrüßt die Klarstellung der Gerichte, dass der Zugang zur OBD-Schnittstelle so gestaltet werden kann, dass einerseits die Cybersicherheit gewährleistet und andererseits Rekalibrierungen ermöglicht werden. Diese Position wird sowohl von IT-Sicherheitsexperten aus der Automobilindustrie als auch von führenden ADAS-Zulieferern unterstützt und wurde durch eine unabhängige Bewertung bestätigt. Die Automotive-Cybersecurity-Experten von CYRES haben festgestellt, dass Bedingungen für ADAS-Rekalibrierungen in Bezug auf etwaige Cybersicherheitsrisiken weder angemessen noch verhältnismäßig sind, wenn bewertet wird, ob Fahrzeughersteller eine Zugangsbeschränkung rechtfertigen können.

Carlos Brito, CEO von Belron, kommentierte:

Diese wegweisende Entscheidung ist eine hervorragende Nachricht für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt. Sie garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Werkstätten, schützt den freien Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Vor allem bestätigt sie das ursprüngliche EuGH-Urteil in Deutschland endgültig.

Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer der deutschen Carglass GmbH, Teil der Belron-Gruppe, sagte:

Die Auslegung des Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof ist damit glasklar: Kfz-Servicebetriebe sind berechtigt, unmittelbar und ohne Einschränkungen auf Fahrzeugdaten zuzugreifen. Verbraucher sollten nun so bald wie möglich von einem fairen und wettbewerbsfähigen Zugriff auf Fahrzeugsysteme profitieren können.

 

Hinweise: 
 

  • Am 25. September 2025 hat der Bundesgerichtshof – das höchste Zivilgericht Deutschlands – die Nichtzulassungsbeschwerde von Stellantis gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Januar 2025 abgewiesen.
  • Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich den Einwand von Stellantis zurückgewiesen, dass die Rechtslage unklar sei und einer Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bedürfe. Er bestätigte, dass eine Vorlage nicht erforderlich sei, da der EuGH im Fall C-296/22 (ATU und Carglass®, 5. Oktober 2023) bereits eindeutig und klar entschieden hat.


Details zu den bisherigen Urteilen:
 

  • 5. Oktober 2023 – Der EuGH bestätigt, dass die EU-Verordnung 2018/858 zusätzliche Bedingungen für den Zugang zu Fahrzeugdaten untersagt (C 296/22).
  • Mai 2024 – Das Landgericht Köln verkündet das erste nationale Urteil zugunsten von Carglass® Deutschland und ATU und erklärt die Zugangsbeschränkungen für rechtswidrig (84 O 221/20).
  • Januar 2025 – Das Oberlandesgericht Köln weist die Berufung von Stellantis zurück, bestätigt die Rechtswidrigkeit der Zugangsbeschränkungen und erweitert die einstweilige Verfügung auf alle typgenehmigten Fahrzeuge gemäß EU-Verordnung 2018/858 und Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (6 U 58/24).
  • September 2025 – Der Bundesgerichtshof weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück und macht das Urteil des OLG Köln endgültig, bindend und in Deutschland vollstreckbar (I ZR 34/25).
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Zur Abrechnung bei Kürzung des Vollkasko-Leistungsanspruchs wegen Trunkenheit

<p> Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall infolge erheblicher Alkoholisierung grob fahrl&auml;ssig, so kann der aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommene Versicherer den Anspruch aus der Vollkaskoversicherung im Einzelfall um 75% k&uuml;rzen. Der Versicherer ist zur K&uuml;rzung seiner Versicherungsleistung berechtigt, weil der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrl&auml;ssig herbeigef&uuml;hrt hat. In diesem Falle ist der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung zun&auml;chst vom Gesamtschaden abzuziehen erst sodann die K&uuml;rzung des Leistungsanspruchs vorzunehmen. Dies folgt daraus, dass die Selbstbeteiligung in unmittelbarem Zusammenhang zum Schaden steht, dessen H&ouml;he eben erst feststehen muss, bevor eine Leistungsk&uuml;rzung nach &sect; 81 Abs.2 VVG vorgenommen wird. Entgegen der Auffassung der Kl&auml;gerin ergibt sich etwas anderes auch nicht aus &sect; 13 Abs.10 AKB. In dieser Bestimmung ist lediglich normiert, dass von dem Schaden die Selbstbeteiligung abzuziehen ist. Eine Regelung, wie die Selbstbeteiligung bei Leistungsk&uuml;rzungen nach &sect; 81 Abs. 2 VVG zu ber&uuml;cksichtigen ist, enth&auml;lt &sect; 13 Abs. 10 AKB dagegen nicht.</p> <p> Bei dem unstreitigen Schaden in H&ouml;he von 2.261,83 &euro;, einer Selbstbeteiligung von 500,00 &euro; und einer Leistungsk&uuml;rzung um 75 % ergibt sich ein Leistungsanspruch des Beklagten in H&ouml;he von 440,46 &euro;. Damit hat der Beklagte einen Betrag in H&ouml;he von 1.321,37 &euro; ohne Rechtsgrund von der Kl&auml;gerin erhalten.</p> <p> <em>LG Aachen, Urteil vom 14.07.2011, Az. 2 S 61/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

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