E-Mobilität in Unternehmen: Vattenfall Studie zeigt, woran es noch hakt
<p>Wenn in Deutschland die Energie- und Verkehrswende gelingen soll, muss die E-Mobilität auch für Unternehmen attraktiver werden. Dabei geht es nicht nur um den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, wie eine internationale Studie von Vattenfall zeigt: Gefragt sind kostengünstige und passgenaue Lösungen für kleine und große Fuhrparks.</p>
Die Elektrooffensive in Deutschland ist in vollem Gange und auch in Unternehmen mit eigenem Fuhrpark findet ein Umdenken statt. Eine Studie im Auftrag von Vattenfall ergab, dass bereits knapp zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Betriebe in ihrem Fuhrpark über Fahrzeuge mit Elektroantrieb verfügen, bei jedem zweiten Unternehmen werden Hybrid-Fahrzeuge genutzt. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor spielen aber in Deutschland nach wie vor eine große Rolle. Anders als etwa in Schweden oder den Niederlanden haben sich hierzulande bislang nur 12 Prozent der Unternehmen vollständig von Verbrenner-Fahrzeugen verabschiedet – in Schweden sind es 32, in den Niederlanden 31 Prozent.
Ohnehin sind Schweden und die Niederlande Deutschland beim Anteil an Elektrofahrzeugen im Fuhrpark voraus. 45 Prozent der Befragten aus deutschen Unternehmen gaben an, dass eins bis neun Fahrzeuge ihrer Flotte einen Elektroantrieb haben. Nur ein Drittel (35 Prozent) hat hingegen zehn oder mehr E-Fahrzeuge im Bestand. Zum Vergleich: In Schweden haben 54 Prozent der Unternehmen zehn oder mehr E-Fahrzeuge, in den Niederlanden sind es sogar 56 Prozent.
Offenbar sehen sich die Unternehmen in Deutschland einer Reihe von Hürden gegenüber. Als größte Herausforderungen beim Ausbau ihrer E-Fahrzeugflotte nannten sie folgende Themen (Mehrfachnennungen waren möglich):
- Eingeschränkte Reichweite der Fahrzeuge (66 Prozent)
- Fehlende öffentliche Ladeinfrastruktur (60 Prozent)
- Lange Ladezeiten (59 Prozent)
- Zu wenig Parkplätze mit Lademöglichkeiten (59 Prozent)
- Hohe Anschaffungskosten (56 Prozent)
- Komplizierte Abrechnung der Ladekosten (45 Prozent)
Für einige dieser Herausforderungen beim Umstieg auf E-Mobilität lassen sich heute schon Lösungen finden. So gibt es bereits smarte Tools für das Abrechnungsmanagement und attraktive Energielösungen, um eine E-Flotte kostengünstig zu betreiben. Bei den Themen Ladezeiten und dem weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, die mit der Sorge um eine eingeschränkte Reichweite der Fahrzeuge Hand in Hand gehen, sind Autohersteller und Politik gefragt.
„Die richtigen Partner können Unternehmen dabei helfen, die vermeintlichen Hürden bei der Verkehrswende auszuräumen – etwa durch intelligente Versorgungskonzepte, einfache Lösungen für das Abrechnungsmanagement und den Zugriff auf eine immer stärker wachsende öffentliche Ladeinfrastruktur“, sagt Fermin Bustamante, Geschäftsführer der Vattenfall Smarter Living GmbH. „Unternehmen mit eigener Fahrzeugflotte sollten sich außerdem schon jetzt mit dem Umstieg auf Elektrofahrzeuge sowie möglichen Ladeinfrastrukturlösungen auseinandersetzen, da ab 2025 eine neue Ladesäulenverordnung greift: Ab zwanzig firmeneigenen Stellplätzen wird dann eine Mindestanzahl von Ladestationen vorgeschrieben“, so Bustamante.

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Die technischen Möglichkeiten sind da – und der Wille auch
Den genannten Herausforderungen und der damit einhergehenden Unsicherheit steht ein Wille zum Umstieg auf Elektromobilität gegenüber: Laut Studie sind zwei Drittel der deutschen Unternehmen bestrebt, ihre Fahrzeugflotte vollständig zu elektrifizieren, und mehr als 80 Prozent planen, bei Neuanschaffungen vermehrt PKW mit Elektroantrieb zu erwerben. Von den Unternehmen, die bisher noch keine Elektrofahrzeuge nutzen, haben 41 Prozent bereits konkrete Pläne für die Anschaffung, für 32 Prozent kommt die Anschaffung zumindest generell in Frage.
Wesentlicher Treiber für den Umstieg auf Elektromobilität ist die Verbesserung der CO2-Bilanz und damit ein eigener Beitrag zur Verkehrswende und zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen: Fast zwei Drittel (61 Prozent) der Unternehmen gaben dies als wichtigsten Grund für die Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks an. Langfristig niedrigere Kosten wurden an zweiter Stelle genannt (56 Prozent), gefolgt von der Beförderung des Unternehmensimages (53 Prozent) sowie der sozialen Verantwortung (52 Prozent). Das ist insgesamt eine gute Basis für den weiteren Ausbau der Elektromobilität, die zur Erreichung der Klimaschutzziele und einer fossilfreien Zukunft eine Schlüsselrolle spielt.
Vattenfall bringt E-Mobilität in den Alltag
Durch die Nutzung erneuerbarer Energien ist mit dem E-Auto eine fast klimaneutrale Mobilität möglich. Um sie einer breiten Masse zugänglich zu machen und Unternehmen den Umstieg auf eine elektrische Unternehmensflotte zu erleichtern, bietet Vattenfall Geschäftskunden und Partnern mit dem „Fleet Charging“ individuelle Lösungen und umfangreiche Service-Angebote zum Ausbau der Ladeinfrastruktur — am Firmenstandort, bei Mitarbeitenden zu Hause und unterwegs.
Konkret gehören dazu:
- zukunftssichere Ladestationen passend für jeden Anwendungsfall inkl. 100 Prozent Ökostrom
- passgenaue Ladeinfrastrukturen und umfassende Unterstützung mit Beratung, Installation und Wartung
- vollumfänglicher Service inkl. Backend-Anschluss, Kundenportal und Abrechnungsservices
- europaweites Laden an mehr als 100.000 Ladestationen
Über die StudieIn einer Online-Umfrage in Deutschland, Schweden und den Niederlanden befragte Vattenfall 900 Entscheiderinnen und Entscheider in Unternehmen, die eine eigene Flotte bzw. Firmenwagen haben (unabhängig davon, ob Elektro- oder Verbrenner-Antrieb), von denen mindestes fünf PKW sind. Die Umfrage wurde im November 2022 von Statista im Auftrag von Vattenfall durchgeführt.

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Neues Portal von InNuce Solutions
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
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DIGges Ding
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