BNP Paribas Cardif und Bank11 kooperieren
<p><span style="color:rgb(24,23,22);">BNP Paribas Cardif und Bank11 entwickeln Versicherungslösungen im Bereich Mobilität. Ein Tarif gilt über alle Leistungsklassen hinweg und fahrzeugunabhängig.</span></p>
Ab sofort kooperieren BNP Paribas Cardif in Deutschland und das auf den deutschen Kfz-Handel spezialisierte Kreditinstitut Bank11. Gemeinsam werden attraktive Versicherungslösungen im Bereich Mobilität entwickelt, die den Kundinnen und Kunden über das Händlernetzwerk von Bank11 angeboten werden. Über die klassische Reparaturkostenversicherung hinaus wird die Absicherung von Mobilität neu gedacht und auf die mobilen Anforderungen der Kundinnen und Kunden zugeschnitten. Dies beinhaltet einen fahrzeugunabhängigen Versicherungsschutz für Reparaturkosten, der für Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnanhänger und Wohnmobile verfügbar ist. Die Händler profitieren von einer Absicherung bei Eintritt des Gewährleistungsfalls innerhalb von 12 Monaten bei Gebrauchtfahrzeugen. BNP Paribas Cardif ist ein erfahrener und international tätiger Experte im Bereich Reparaturkostenversicherung. Bank11, seit 2011 auf dem Markt und etablierter Player in der Kfz-Branche, steht für schnelle, einfache und volldigitale Prozesse und Antragsstrecken sowie innovative Produkte. Ziel der Kooperation sind moderne Absicherungsprodukte, welche die Anforderungen und Erwartungen einer mobilen Kundschaft bedienen. Durch die Zusammenarbeit mit Bank11 setzt BNP Paribas Cardif seine Mission fort, Versicherungsprodukte durch einen einfachen Erwerb verbunden mit einer optimierten digitalen Customer Experience zugänglicher zu machen. Die Produkte werden über das in Deutschland mit mittlerweile über 17.000 angeschlossenen Partnerhändlern weit verzweigte Händlernetzwerk von Bank11 angeboten. „Wir freuen uns, mit der Bank11 einen Partner gewonnen zu haben, der mit Innovationsfreude und einer starken Dynamik genau die richtigen Zutaten für eine moderne Produktpalette im Bereich Mobilitätsabsicherung mitbringt. Damit reagieren wir auf den sich rasant verändernden Markt“, so Daniel In der Wische, Chief Sales Officer bei BNP Paribas Cardif in Deutschland. „Wir sind stolz darauf, mit BNP Paribas Cardif einen sehr starken Partner gefunden zu haben, der unsere Finanzdienstleistungen im Bereich der Mobilitätsabsicherung mit viel Erfahrung und Know-how optimal ergänzen kann“, freut sich Jörn Everhard, Geschäftsführer bei Bank11. „Das Thema Reparaturkosten ist für viele unserer Händler und Kunden ein Thema von zentraler Bedeutung. Mit dieser neuen Absicherung schaffen wir ein attraktives Angebot für alle Beteiligten.“
![newspaper_img](https://flotte.de/images/small/newspapers/2024/3/photos/ePaper_FM_3-24_kl-cover.jpg)
Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2024
![newspaper_img](https://flotte.de/images/small/newspapers/2024/3/photos/ePaper_FM_3-24_kl-cover.jpg)
Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2024
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2025
Ähnliche Artikel
Vermischtes
Toyota präsentiert Multi-Path-Strategie beim Goodwood Festival of Speed 2024
<p>Toyota hat auf dem gestern (14. Juli) zu Ende gegangenen Goodwood Festival of Speed 2024 seine ganze Technologie-Bandbreite demonstriert, mit der das Unternehmen den Weg in Richtung Klimaneutralität beschreitet. Zudem haben die präsentierten Renn- und Rallyefahrzeuge unter Beweis gestellt, wie die im Motorsport gewonnenen Erfahrungen und Fähigkeiten die Entwicklung immer besserer Fahrzeuge für die Straße beeinflussen.</p>
Vermischtes
Geotab Data-Insights-Report: Immer noch starkes Optimierungspotenzial in deutschen Transportflotten
<p>2023 verzeichneten Flotten weltweit, die sich auf Geotabs Sicherheitslösungen verlassen, eine 40 Prozent geringere Unfallrate im Vergleich zum Vorjahr. In einem aktuellen Report von Geotab, einem weltweiten Marktführer für vernetzte Transportlösungen, nimmt der Anbieter zum zweiten Mal den kommerziellen Transportsektor genauer unter die Lupe – diesmal auf globaler Ebene. Neben wichtigen Branchentrends und Herausforderungen unterstreicht Geotab in seinem State of Commercial Transportation Report ”In the Driver’s Seat: Accelerating ROI Through Data Driven Insights” die wichtige Rolle, die Telematik-Daten, Data Intelligence sowie Künstliche Intelligenz im Rahmen der Flottenoptimierung, Fahrersicherheit, Produktivität und Nachhaltigkeit spielen.</p>
Vermischtes
Höchste Anforderungen erfüllt: BMW Group erhält als erster Automobilhersteller das Car Connectivity Consortium (CCC) Digital Key™️-Zertifikat
<p>Als erster Automobilhersteller erhält die BMW Group das CCC Digital Key™️-Zertifikat vom <a href="https://carconnectivity.org/" target="_blank" rel="nofollow">Car Connectivity Consortium</a> für seinen digitalen Fahrzeugzugang. Die Zertifizierung basiert auf den höchsten Anforderungen des CCC an einen sicheren und interoperablen Fahrzeug-zu-Gerät-Zugriff und bestätigt, dass die Anwendungsfälle des BMW Digital Key diese Ansprüche erfüllen. </p>
Vermischtes
"One Team": Vergölst Jahrestagung 2024 in Hessen
<p>In der Mitte von Deutschland trafen sich im Juni mehr als 300 Vergölst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Filialen, dem Außendienst und der Zentrale zur Vergölst Jahrestagung unter dem Motto „One Team“. Ein Mix aus Teambuildingaktionen, Plenumsvortrag und Messekonzept sorgte für Austausch, Unterhaltung und spielerischen Wissensaufbau.</p>
Vermischtes
Neuer Panamera erzielt Rekordzeit auf der Nürburgring Nordschleife
<p>Kurz vor der Markteinführung setzt das neue Panamera Topmodell auf der Nürburgring-Nordschleife ein Ausrufezeichen: Mit Porsche-Testfahrer Lars Kern am Steuer umrundete ein Vorserienfahrzeug der sportlichen Reiselimousine den Traditionskurs 5,64 Sekunden schneller als das vergleichbare Modell der Vorgängergeneration.</p>
Ausgewählte Artikel
Aktuelles
Absehen vom Fahrverbot bei länger als 2 Jahre zurückliegender Tat
<p> Ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG kommt in Betracht, wenn zwischen Verkehrsverstoß und letzter tatrichterlicher Entscheidung mehr als 2 Jahre liegen. Grundsätzlich nicht maßgebend ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts oder des -in den Fällen des § 25 Abs 2a Satz 1 StVG hiervon zeitlich abweichenden- Wirksamwerdens des Fahrverbotes Bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren seit dem Verkehrsverstoß kann von Fahrverbot abzusehen sein.</p> <p> Das Fahrverbot nach § 25 StVG hat in erster Linie eine Erziehungsfunktion. Es ist als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt. Bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren seit der Tat kann das Fahrverbot seinen Sinn verloren haben.</p> <p> Nicht einheitlich wird in der Rechtsprechung allerdings die Frage beantwortet, auf welchen Zeitraum es dabei ankommt. Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 14. Juni 2010 (2 SsBs 226/09) die Auffassung vertreten, das grundsätzlich nur der Zeitraum zwischen Tatbegehung und letzter tatrichterlicher Verhandlung maßgeblich sei. An dieser Auffassung hält der Senat fest. Nur der Tatrichter ist nämlich in der Lage zu überprüfen, ob der Betroffene sich nach dem ihm vorgeworfenen Vorfall verkehrsgerecht verhalten hat. Dem Bußgeldsenat ist es jedoch verwehrt, entsprechende tatrichterliche Feststellungen zu treffen.</p> <p> <em>OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.08.2011, Az. 2 SsBs 172/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in efundus, der Entscheidungsdatenbank der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg online kjostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26860&article_id=79942&_psmand=136">http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26860&article_id=79942&_psmand=136</a></strong></p>
Aktuelles
Zur Arbeitnehmerhaftung eines Lkw-Fahrers bei grob fahrlässiger Schadensverursachung
<p> Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem bei ihm angestellten Lkw-Fahrer, der grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, ist regelmäßig auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken.</p> <p> Mit dem Arbeitsgericht ist davon auszugehen, dass der Beklagte seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch grob fahrlässig verletzt hat, dass er entgegen einem arbeitgeberseitig ausdrücklich erteilten Alkoholverbot seinen Dienst im alkoholisierten Zustand angetreten, den Lkw trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,94 ‰ gefahren und in Folge der Alkoholisierung und alkoholbedingter Ausfallerscheinungen einen Schaden am Fahrzeug verschuldet hat, §§ 280 Abs. 1, 276, 254 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag, § 823 Abs.1 BGB.</p> <p> Der LKW-Fahrer hat den Schaden auch durch einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß verursacht. Für die Feststellung des Grades des Verschuldens kommt es nicht lediglich auf den eigentlichen Unfallhergang an, sondern bereits auf das Geschehen beim Dienstantritt. Angesichts des ausdrücklichen Alkoholverbots und der bei einem Berufskraftfahrer zu unterstellenden Kenntnis der Gefahren alkoholisierten Führens von Kraftfahrzeugen hat der LKW-Fahrer in besonderer Weise leichtfertig und unverantwortlich gehandelt, als er den ihm anvertrauten Lkw mit einem Blutalkoholwert von jedenfalls 0,94 ‰ gesteuert hat.</p> <p> Der LKW-Fahrer haftet für den entstandenen Schaden jedoch nur in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen. Seine Haftung ist nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auf diesen Betrag beschränkt. Die Fahrertätigkeit des LKW-Fahrers gehörte unstreitig zu seinen vertraglich geschuldeten Arbeitsaufgaben und war damit betrieblich veranlasst, weshalb die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Anwendung finden. Bei der Tätigkeit eines Lkw-Fahrers realisieren sich regelmäßig Schadensrisiken, deren Beträge ein Mehrfaches der monatlichen Bruttovergütung des betreffenden Arbeitnehmers ausmachen. So beläuft sich im vorliegenden Fall der behauptete Schaden auf das 6,5fache des monatlichen Bruttoverdienstes des LKW-Fahrers. Darüber hinaus besteht bei Lkw-Fahrern eine besonders hohe Schadensgeneigtheit der Tätigkeit, die sich aus der regelmäßig anzutreffenden Verkehrsdichte, der oft schwierigen Witterungsbedingungen und den im Fernverkehr häufigen Nachtfahrten begründet.</p> <p> Dieser Betrag ist auch nicht weiter zu mindern. § 81 Abs. 2 VVG, wonach bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer lediglich berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, nicht aber gänzlich abzulehnen, findet keine (analoge) Anwendung auf Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist nicht Repräsentant des Arbeitgebers, der Versicherungsnehmer ist.</p> <p> <em>LAG München, Urteil vom 27.07.2011, Az. 11 Sa 319/11 (Revision zum BAG eingelegt unter Az. 8 AZR 705/11)</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann im Volltext über das Internetangebot der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern kostenlos abgerufen werden: <a href="http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/index.html">http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/index.html</a></strong></p>
Aktuelles
Fachgerechte Reparatur als Beschaffenheit bei repariertem Unfallschaden an sehr gepflegtem Gebraucht
<p> Einen Gebrauchtwagenhändler, der die unfallbedingte Vorschädigung eines Fahrzeugs kennt, trifft eine Untersuchungspflicht jedenfalls im Umfang einer Sichtprüfung. Sind Anzeichen für eine unfachgerechte Reparatur vorhanden (Spaltmaße etc.), hat er den Käufer zur Vermeidung des Vorwurfs arglistigen Verschweigens ungefragt aufzuklären.</p> <p> Jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug vom Händler als „sehr gepflegt“ oder ähnlich beworben worden war, kann der Käufer die Angabe „reparierter Unfallschaden“ als positive Beschaffenheitsangabe dahin verstehen, dass eine fachgerechte Reparatur vorliegt. Insoweit kommt auch Arglist des Händlers unter dem Gesichtspunkt einer Falschangabe "ins Blaue" in Betracht.</p> <p> <em>KG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10</em></p>
Home
Electrisiert
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/volvoc30.jpg" style="width: 250px; height: 166px; " /></p> <p> Mit dem Volvo C30 Electric zeigt der schwedische Premium-Hersteller, dass er sehr wohl in der Lage ist, attraktive Autos auch mit alternativen Antrieben zu bauen. Eine kurze Ausfahrt mit dem rein elektrischen Zweitürer sowie der spannende Ausblick auf den Plugin-Dieselhybrid V60 untermauern diesen Eindruck.</p> <p> Eigentlich ist das mit den Elektroautos eine feine Sache: Viel Drehmoment vom Stand weg, ultraleise Motorgeräusche (okay, das ist aus heutiger Sicht keineswegs bei jeder Fahrzeuggattung gewollt) und hohe Effizienz. Wenn da nicht das klitzekleine Problem mit der Reichweite wäre. Aber das werden Technik und Zeit schon lösen – also zunächst mal genießen, was man hat. Zum Beispiel den Volvo C30 Electric, und eine Firma oder vielleicht auch Einzelperson, die es tatsächlich schafft, ein Exemplar dieses besonderen Coupés zu ergattern, hat nicht nur ein außergewöhnliches Fahrzeug, sondern ebenso eine Rarität – davon können selbst die meisten Ferrari-Eigner nur träumen. Es wird nämlich nur 250 Exemplare geben, wovon eine moderate zweistellige Anzahl nach Deutschland gelangen wird – es kann ausschließlich geleast werden für sportliche 1.600 Euro je Monat.</p> <p> Dafür bietet der C30 immerhin 111 Pferdchen und einen vollwertigen Kofferraum, denn der Lithium-Ionen-Akku wurde geschickt eingefügt. Für den Standard-Sprint nennt das Werk 13 Sekunden – der subjektive Eindruck fällt indes quirliger auf, da ordentliche 220 Nm bereits ab Start anliegen. Straffe Federn erzeugen ein drahtig-knackiges Fahrgefühl, keine schlechte Sache. Mehr als 130 km/h sind aber nicht drin – hier ist Rücksicht auf die Batteriekapazität gefragt. Bei zurückhaltender Manier muss der Skandinavier nach 150 Kilometern an das Stromkabel. Als Steckdose reicht eine konventionelle Buchse aus dem Haushalt – bis zu zehn Stunden braucht eine volle Ladung. Je nach Anschluss (16 Ampere) können auch sechs Stunden genügen. Bis es reine Elektromobile zur Serienreife schaffen, wird also noch viel Zeit vergehen. Dafür sind dann bald die Plugin-Hybride an der Reihe. Wir leben in einer spannenden Welt – im wahren Sinne des Wortes.</p>
Home
Volkswagen Konzern ist auch im ersten Halbjahr die Nummer eins für Großkunden in Deutschland
<p> Der Volkswagen Konzern hat mit den Pkw-Marken Volkswagen, Audi, SEAT und Škoda seine Auslieferungen im Großkundengeschäft im ersten Halbjahr 2011 erneut gesteigert. Im relevanten Flottenmarkt (Fuhrparks ab zehn Fahrzeugen) wurden insgesamt 91.712 Fahrzeuge (Vorjahr 77.122 Fahrzeuge) auf Konzernmarken zugelassen. Das entspricht einem Plus von 19 Prozent.<br /> <br /> Im deutschen Pkw-Markenranking ist die Marke Volkswagen mit 56.329 zugelassenen Fahrzeugen, was einem Plus von 22 Prozent entspricht, weiterhin die Nummer eins. Besonders erfolgreich ist die Marke SEAT mit einem Plus von 96,5 Prozent und 2.108 neu zugelassenen Fahrzeugen sowie die Marke Škoda, die mit einem Plus von 31,4 Prozent jetzt 9.050 Fahrzeuge im ersten Halbjahr zugelassen hat. Damit ist Škoda die Nummer eins unter den Importeuren im deutschen Markt.<br /> <br /> Im Pkw-Modellranking spiegelt sich ebenfalls der deutliche Erfolg des Konzerns wider. Volkswagen belegt die Ränge eins und zwei mit dem Passat sowie dem Golf. Audi ist mit dem A4 die Nummer drei.<br /> <br /> Im separat erfassten Flottenmarkt der leichten Nutzfahrzeuge bis 6,0 Tonnen festigte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge im ersten Halbjahr 2011 mit 13.126 zugelassenen Fahrzeugen (Vorjahr 12.979) ihre deutliche Marktführerschaft.<br /> <br /> „Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kunden der erstklassigen Produktqualität sowie der innovativen Technologie des Konzerns vertrauen. Wir sehen dies als Ansporn, auch in der zweiten Jahreshälfte mit wettbewerbsstarken Automobilen und Dienstleistungen die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen “, sagt Martin Jahn, Leiter Volkswagen Group Fleet International.<br /> </p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000