BNP Paribas Cardif und Bank11 kooperieren

<p><span style="color:rgb(24,23,22);">BNP Paribas Cardif und Bank11 entwickeln Versicherungslösungen im Bereich Mobilität. Ein Tarif gilt über alle Leistungsklassen hinweg und fahrzeugunabhängig.</span></p>

BNP Paribas Cardif und Bank11 kooperieren

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BNP Paribas Cardif und Bank11 kooperieren

Ab sofort kooperieren BNP Paribas Cardif in Deutschland und das auf den deutschen Kfz-Handel spezialisierte Kreditinstitut Bank11. Gemeinsam werden attraktive Versicherungslösungen im Bereich Mobilität entwickelt, die den Kundinnen und Kunden über das Händlernetzwerk von Bank11 angeboten werden. Über die klassische Reparaturkostenversicherung hinaus wird die Absicherung von Mobilität neu gedacht und auf die mobilen Anforderungen der Kundinnen und Kunden zugeschnitten. Dies beinhaltet einen fahrzeugunabhängigen Versicherungsschutz für Reparaturkosten, der für Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnanhänger und Wohnmobile verfügbar ist. Die Händler profitieren von einer Absicherung bei Eintritt des Gewährleistungsfalls innerhalb von 12 Monaten bei Gebrauchtfahrzeugen. BNP Paribas Cardif ist ein erfahrener und international tätiger Experte im Bereich Reparaturkostenversicherung. Bank11, seit 2011 auf dem Markt und etablierter Player in der Kfz-Branche, steht für schnelle, einfache und volldigitale Prozesse und Antragsstrecken sowie innovative Produkte. Ziel der Kooperation sind moderne Absicherungsprodukte, welche die Anforderungen und Erwartungen einer mobilen Kundschaft bedienen. Durch die Zusammenarbeit mit Bank11 setzt BNP Paribas Cardif seine Mission fort, Versicherungsprodukte durch einen einfachen Erwerb verbunden mit einer optimierten digitalen Customer Experience zugänglicher zu machen. Die Produkte werden über das in Deutschland mit mittlerweile über 17.000 angeschlossenen Partnerhändlern weit verzweigte Händlernetzwerk von Bank11 angeboten. „Wir freuen uns, mit der Bank11 einen Partner gewonnen zu haben, der mit Innovationsfreude und einer starken Dynamik genau die richtigen Zutaten für eine moderne Produktpalette im Bereich Mobilitätsabsicherung mitbringt. Damit reagieren wir auf den sich rasant verändernden Markt“, so Daniel In der Wische, Chief Sales Officer bei BNP Paribas Cardif in Deutschland. „Wir sind stolz darauf, mit BNP Paribas Cardif einen sehr starken Partner gefunden zu haben, der unsere Finanzdienstleistungen im Bereich der Mobilitätsabsicherung mit viel Erfahrung und Know-how optimal ergänzen kann“, freut sich Jörn Everhard, Geschäftsführer bei Bank11. „Das Thema Reparaturkosten ist für viele unserer Händler und Kunden ein Thema von zentraler Bedeutung. Mit dieser neuen Absicherung schaffen wir ein attraktives Angebot für alle Beteiligten.“

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Zur Arbeitnehmerhaftung eines Lkw-Fahrers bei grob fahrlässiger Schadensverursachung

<p> Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen&uuml;ber dem bei ihm angestellten Lkw-Fahrer, der grob fahrl&auml;ssig einen Verkehrsunfall verursacht, ist regelm&auml;&szlig;ig auf drei Bruttomonatsverg&uuml;tungen zu beschr&auml;nken.</p> <p> Mit dem Arbeitsgericht ist davon auszugehen, dass der Beklagte seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch grob fahrl&auml;ssig verletzt hat, dass er entgegen einem arbeitgeberseitig ausdr&uuml;cklich erteilten Alkoholverbot seinen Dienst im alkoholisierten Zustand angetreten, den Lkw trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,94 &permil; gefahren und in Folge der Alkoholisierung und alkoholbedingter Ausfallerscheinungen einen Schaden am Fahrzeug verschuldet hat, &sect;&sect; 280 Abs. 1, 276, 254 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag, &sect; 823 Abs.1 BGB.</p> <p> Der LKW-Fahrer hat den Schaden auch durch einen schwerwiegenden Pflichtenversto&szlig; verursacht. F&uuml;r die Feststellung des Grades des Verschuldens kommt es nicht lediglich auf den eigentlichen Unfallhergang an, sondern bereits auf das Geschehen beim Dienstantritt. Angesichts des ausdr&uuml;cklichen Alkoholverbots und der bei einem Berufskraftfahrer zu unterstellenden Kenntnis der Gefahren alkoholisierten F&uuml;hrens von Kraftfahrzeugen hat der LKW-Fahrer in besonderer Weise leichtfertig und unverantwortlich gehandelt, als er den ihm anvertrauten Lkw mit einem Blutalkoholwert von jedenfalls 0,94 &permil; gesteuert hat.</p> <p> Der LKW-Fahrer haftet f&uuml;r den entstandenen Schaden jedoch nur in H&ouml;he von drei Bruttomonatsverg&uuml;tungen. Seine Haftung ist nach den Grunds&auml;tzen der eingeschr&auml;nkten Arbeitnehmerhaftung auf diesen Betrag beschr&auml;nkt. Die Fahrert&auml;tigkeit des LKW-Fahrers geh&ouml;rte unstreitig zu seinen vertraglich geschuldeten Arbeitsaufgaben und war damit betrieblich veranlasst, weshalb die Grunds&auml;tze der Arbeitnehmerhaftung Anwendung finden. Bei der T&auml;tigkeit eines Lkw-Fahrers realisieren sich regelm&auml;&szlig;ig Schadensrisiken, deren Betr&auml;ge ein Mehrfaches der monatlichen Bruttoverg&uuml;tung des betreffenden Arbeitnehmers ausmachen. So bel&auml;uft sich im vorliegenden Fall der behauptete Schaden auf das 6,5fache des monatlichen Bruttoverdienstes des LKW-Fahrers. Dar&uuml;ber hinaus besteht bei Lkw-Fahrern eine besonders hohe Schadensgeneigtheit der T&auml;tigkeit, die sich aus der regelm&auml;&szlig;ig anzutreffenden Verkehrsdichte, der oft schwierigen Witterungsbedingungen und den im Fernverkehr h&auml;ufigen Nachtfahrten begr&uuml;ndet.</p> <p> Dieser Betrag ist auch nicht weiter zu mindern. &sect; 81 Abs. 2 VVG, wonach bei grob fahrl&auml;ssiger Herbeif&uuml;hrung des Versicherungsfalls der Versicherer lediglich berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verh&auml;ltnis zu k&uuml;rzen, nicht aber g&auml;nzlich abzulehnen, findet keine (analoge) Anwendung auf Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist nicht Repr&auml;sentant des Arbeitgebers, der Versicherungsnehmer ist.</p> <p> <em>LAG M&uuml;nchen, Urteil vom 27.07.2011, Az. 11 Sa 319/11 (Revision zum BAG eingelegt unter Az. 8 AZR 705/11)</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann im Volltext &uuml;ber das Internetangebot der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern kostenlos abgerufen werden: <a href="http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/index.html">http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/index.html</a></strong></p>

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Fachgerechte Reparatur als Beschaffenheit bei repariertem Unfallschaden an sehr gepflegtem Gebraucht

<p> Einen Gebrauchtwagenh&auml;ndler, der die unfallbedingte Vorsch&auml;digung eines Fahrzeugs kennt, trifft eine Untersuchungspflicht jedenfalls im Umfang einer Sichtpr&uuml;fung. Sind Anzeichen f&uuml;r eine unfachgerechte Reparatur vorhanden (Spaltma&szlig;e etc.), hat er den K&auml;ufer zur Vermeidung des Vorwurfs arglistigen Verschweigens ungefragt aufzukl&auml;ren.</p> <p> Jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug vom H&auml;ndler als &bdquo;sehr gepflegt&ldquo; oder &auml;hnlich beworben worden war, kann der K&auml;ufer die Angabe &bdquo;reparierter Unfallschaden&ldquo; als positive Beschaffenheitsangabe dahin verstehen, dass eine fachgerechte Reparatur vorliegt. Insoweit kommt auch Arglist des H&auml;ndlers unter dem Gesichtspunkt einer Falschangabe &quot;ins Blaue&quot; in Betracht.</p> <p> <em>KG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10</em></p>

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<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/volvoc30.jpg" style="width: 250px; height: 166px; " /></p> <p> Mit dem Volvo C30 Electric zeigt der schwedische Premium-Hersteller, dass er sehr wohl in der Lage ist, attraktive Autos auch mit alternativen Antrieben zu bauen. Eine kurze Ausfahrt mit dem rein elektrischen Zweit&uuml;rer sowie der spannende Ausblick auf den Plugin-Dieselhybrid V60 untermauern diesen Eindruck.</p> <p> Eigentlich ist das mit den Elektroautos eine feine Sache: Viel Drehmoment vom Stand weg, ultraleise Motorger&auml;usche (okay, das ist aus heutiger Sicht keineswegs bei jeder Fahrzeuggattung gewollt) und hohe Effizienz. Wenn da nicht das klitzekleine Problem mit der Reichweite w&auml;re. Aber das werden Technik und Zeit schon l&ouml;sen &ndash; also zun&auml;chst mal genie&szlig;en, was man hat. Zum Beispiel den Volvo C30 Electric, und eine Firma oder vielleicht auch Einzelperson, die es tats&auml;chlich schafft, ein Exemplar dieses besonderen Coup&eacute;s zu ergattern, hat nicht nur ein au&szlig;ergew&ouml;hnliches Fahrzeug, sondern ebenso eine Rarit&auml;t &ndash; davon k&ouml;nnen selbst die meisten Ferrari-Eigner nur tr&auml;umen. Es wird n&auml;mlich nur 250 Exemplare geben, wovon eine moderate zweistellige Anzahl nach Deutschland gelangen wird &ndash; es kann ausschlie&szlig;lich geleast werden f&uuml;r sportliche 1.600 Euro je Monat.</p> <p> Daf&uuml;r bietet der C30 immerhin 111 Pferdchen und einen vollwertigen Kofferraum, denn der Lithium-Ionen-Akku wurde geschickt eingef&uuml;gt. F&uuml;r den Standard-Sprint nennt das Werk 13 Sekunden &ndash; der subjektive Eindruck f&auml;llt indes quirliger auf, da ordentliche 220 Nm bereits ab Start anliegen. Straffe Federn erzeugen ein drahtig-knackiges Fahrgef&uuml;hl, keine schlechte Sache. Mehr als 130 km/h sind aber nicht drin &ndash; hier ist R&uuml;cksicht auf die Batteriekapazit&auml;t gefragt. Bei zur&uuml;ckhaltender Manier muss der Skandinavier nach 150 Kilometern an das Stromkabel. Als Steckdose reicht eine konventionelle Buchse aus dem Haushalt &ndash; bis zu zehn Stunden braucht eine volle Ladung. Je nach Anschluss (16 Ampere) k&ouml;nnen auch sechs Stunden gen&uuml;gen. Bis es reine Elektromobile zur Serienreife schaffen, wird also noch viel Zeit vergehen. Daf&uuml;r sind dann bald die Plugin-Hybride an der Reihe. Wir leben in einer spannenden Welt &ndash; im wahren Sinne des Wortes.</p>

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Volkswagen Konzern ist auch im ersten Halbjahr die Nummer eins für Großkunden in Deutschland

<p> Der Volkswagen Konzern hat mit den Pkw-Marken&nbsp;Volkswagen, Audi, SEAT und &Scaron;koda seine Auslieferungen im Gro&szlig;kundengesch&auml;ft im ersten Halbjahr 2011 erneut gesteigert. Im relevanten Flottenmarkt (Fuhrparks ab zehn Fahrzeugen) wurden insgesamt 91.712 Fahrzeuge (Vorjahr 77.122 Fahrzeuge) auf&nbsp;Konzernmarken zugelassen. Das entspricht einem Plus von 19 Prozent.<br /> <br /> Im deutschen Pkw-Markenranking ist die Marke Volkswagen mit 56.329 zugelassenen Fahrzeugen, was einem Plus von 22 Prozent entspricht, weiterhin die Nummer eins. Besonders erfolgreich ist die Marke SEAT mit einem Plus von 96,5 Prozent und 2.108 neu zugelassenen Fahrzeugen sowie die Marke &Scaron;koda, die mit einem Plus von 31,4 Prozent jetzt 9.050 Fahrzeuge im ersten Halbjahr zugelassen hat. Damit ist &Scaron;koda die Nummer eins unter den Importeuren im deutschen Markt.<br /> <br /> Im Pkw-Modellranking spiegelt sich ebenfalls der deutliche Erfolg des Konzerns wider. Volkswagen belegt die R&auml;nge eins und zwei mit dem Passat sowie dem Golf. Audi ist mit dem A4 die Nummer drei.<br /> <br /> Im separat erfassten Flottenmarkt der leichten Nutzfahrzeuge bis 6,0 Tonnen festigte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge im ersten Halbjahr 2011 mit 13.126 zugelassenen Fahrzeugen (Vorjahr 12.979) ihre deutliche Marktf&uuml;hrerschaft.<br /> <br /> &bdquo;Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kunden der erstklassigen Produktqualit&auml;t sowie der innovativen Technologie des Konzerns vertrauen. Wir sehen dies als Ansporn, auch in der zweiten Jahresh&auml;lfte mit wettbewerbsstarken Automobilen und Dienstleistungen die W&uuml;nsche unserer Kunden zu erf&uuml;llen &ldquo;, sagt Martin Jahn, Leiter Volkswagen Group Fleet International.<br /> &nbsp;</p>