ADAC Mietwagen setzt auf den Marktplatz von ONLOGIST
<p>Christopher Neumann sitzt in seinem Büro in München. Der Disponent bei der ADAC Autovermietung muss gerade dafür sorgen, dass zehn Mietwagen in die Nähe von Leipzig überführt werden, da es dort aktuell knapp aussieht. „Wenn einer unserer Mitglieder eine Panne hat, will er schließlich schnell und einfach Ersatz bekommen“, erklärt Neumann. Um diesen Service gewährleisten zu können, muss Neumann dafür sorgen, dass an den rund 270 Stationen deutschlandweit immer genug – sowie die richtigen – Fahrzeuge vorhanden sind. Logistisch kann so etwas durchaus kompliziert werden.</p>
Seit Mai 2021 setzt die ADAC Autovermietung auf ONLOGIST, Europas größtem cloudbasierten Marktplatz für Fahrzeugüberführungen. Neumann sagt: „Die Zusammenarbeit läuft wirklich super. Und ich merke, dass es eine deutliche Arbeitserleichterung ist.“ Nun gelinge die Versorgung aber noch deutlich besser. Als Beispiel nennt Neumann die bevorstehenden Ferien: „Da viele Menschen dann an die Nord- und Ostsee sowie nach Bayern in den Urlaub fahren, ist dort, sowie auf den Strecken dorthin, der Bedarf natürlich wesentlich größer.“ Dies erfordert höhere Transportkapazitäten, die ONLOGIST bereitstellen kann. Das spiegele sich auch im Bedarf wider, erklärt Neumann: „Wir buchen über ONLOGIST teils hunderte Fahrten pro Monat, was saisonal jedoch sehr schwankt.“ Auch daher ist er froh, dass er zu diesen Spitzenzeiten auf dieses Angebot setzen kann. Denn ein Fahrzeug wird im Mittel mehrere hundert km pro Überführung bewegt.
An der Arbeit mit ONLOGIST schätzt Neumann, dass bei allen Überführungen immer digital protokolliert wird. “Die Protokolle sind für uns direkt nach Auftragsabschluss verfügbar. So können die Fahrzeuge direkt an der Station zur Vermietung freigegeben werden.” Für die Kunden ist es schließlich wichtig, dass immer genügen Mietwagen an den jeweiligen Stationen vorhanden sind. „Für uns ist es dank der einfachen Bedienung des Webportals von ONLOGIST leicht, diese Vorgänge zu managen. Und der Status der Überführungen ist gut kontrollierbar, wodurch wir wissen, dass der Kunde bedient werden kann”, sagt Neumann. „Das ist für uns natürlich das Wichtigste.”
Und falls es doch einmal zu einem Problem kommt, hat Neumann mit dem Kundensupport immer einen schnellen, hilfsbereiten und lösungsorientierten Ansprechpartner: „Auch hier kann ich nur bestätigen, dass ich sehr zufrieden mit dem Service von ONLOGIST bin.“
Verbesserungspotenzial sieht der ADAC-Fachmann noch: „Ein Live-Tracking wäre ideal, dann könnte die Planung noch genauer als ohnehin ablaufen.“ Auch bei der Vermittlung auf der Fremdachse sowie bei der Selektion der Vergabe hat Neumann noch Vorschläge. Felix Müller, CEO und Mitgründer von ONLOGIST sagt: „Kundenfeedback ist für uns unheimlich wichtig. Nur so können wir unser Angebot kontinuierlich weiterentwickeln, um diese Bedürfnisse in Zukunft besser bedienen zu können.“ Dass sich renommierte Unternehmen wie der ADAC Autovermietung auf die Plattform von ONLOGIST verlassen, mache ihn ohnehin stolz, erklärt Müller.
Für Neumann bietet das Webportal zudem den Vorteil, dass es für ihn eine gebündelte Rechnung gibt. „Wenn man sich vorstellt, ich müsste in der Ferienzeit mich mit hunderten Rechnungen pro Monat rumschlagen, komme ich ja gar nicht mehr zu meiner eigentlichen Arbeit“, schmunzelt Neumann. „Insgesamt können wir durch den Marktplatz von ONLOGIST wesentlich flexibler auf die Nachfrage reagieren und somit unseren Mitgliedern ein optimales Mietwagenangebot präsentieren. Und das ist unterm Strich das Wichtigste.“
Aktuelles Magazin
Ausgabe 1/2024
Aktuelles Magazin
Ausgabe 1/2024
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024
Ähnliche Artikel
Vermischtes
E-Mobilitätsstudie 2024: Zu wenig Modellauswahl – Flotten setzen auf neue Marken
<p>Mit der Einführung von vollelektrischen Pkw in ihren Fuhrparks haben viele Flottenkunden das Markenportfolios ihres Unternehmens erweitert. 43,5 Prozent der Gewerbekunden haben ihr WunschBEV-Modell bei einer Marke gefunden, die sie vorher in ihrem Unternehmen nicht genutzt haben.</p>
Vermischtes
Loyalitäts-Report bestätigt: Mazda hat besonders treue Kunden
<p>Autokäufer sind heute so wechselwillig wie nie zuvor – Mazda jedoch darf sich über besonders treue Kunden freuen. Der Car Loyality Report 2024 des Marktforschungsunternehmens Dataforce hat ergeben, dass 73 Prozent der Fahrerinnen und Fahrer eines Mazda Modells beim Kauf eines neuen Fahrzeugs erneut die Marke Mazda wählen.</p>
Vermischtes
Initiative ZARE kooperiert mit Reifen-Großhändler RSU
<p>Full Service beim Reifenkauf ermöglicht die Kooperation der Initiative ZARE (Zertifizierte Altreifen Entsorger) mit dem Reifen-Großhändler RSU: Mit der Plattform TyreSystem bietet RSU eine moderne Lösung an, über die Händler ihre Altreifen ganz einfach und professionell entsorgen können. RSU arbeitet in der Entsorgung mit ZARE-Partnern zusammen, die eine fach- und umweltgerechte Altreifenentsorgung garantieren. Damit können Reifenhändler ihren Kunden versprechen, dass die alten Reifen von zertifizierten Betrieben entsorgt und damit dem bestmöglichen Verwertungszweck zugeführt werden.</p>
Vermischtes
THE TIRE COLOGNE: Ticketverkauf ist gestartet
<p>In drei Monaten ist es so weit: Vom 4. bis 6. Juni 2024 geht die THE TIRE COLOGNE, Leitmesse der Reifen- und Räderbranche, erneut an den Start! Persönliche Gespräche, relevante Entscheider, ein hohes Order-Aufkommen und internationales Publikum sowie die wichtigsten zukunftsweisenden Trends und Themen der Branche machen die Messe zum Reifen-Event des Jahres: Die THE TIRE COLOGNE gibt partnerschaftlich starke Impulse und ermöglicht Fachbesucher:innen effizientes Business und Networking. Der Ticket-Shop ist ab sofort geöffnet und die Ausstellersuche ist online.</p>
Vermischtes
Acxiom Studie zeigt: Für immer mehr Deutsche ist umweltbewusste Mobilität ein wichtiger Faktor
<p>Das Consumer Intelligence Unternehmen <a href="https://www.acxiom.de/" target="_blank" rel="nofollow">Acxiom</a> ermittelte in einer repräsentativen Studie die Einstellung deutscher Autofahrenden zu E-Autos und Hybridwagen sowie zur Bereitschaft, vom Auto auf andere Verkehrsmittel umzusteigen.</p>
Ausgewählte Artikel
Home
Manfred Kantner wird neuer Geschäftsführer bei SEAT Deutschland
<p> Mit Wirkung zum 01.12.2011 wird Manfred Kantner (45) als neuer Geschäftsführer der SEAT Deutschland GmbH bestellt. Er folgt auf Holger Böhme, der das Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen verlässt. </p> <p> Manfred Kantner war seit 1992 für FIAT in diversen Vertriebspositionen tätig, zuletzt als Vorstandsvorsitzender der Fiat Group Automobiles Germany AG. </p> <p> Mit Manfred Kantner haben wir für unseren wichtigsten Exportmarkt einen Geschäftsführer mit hervorragender Qualifikation und nachgewiesenem Erfolg gewinnen können“, so Paul Sevin, Vorstand Vertrieb und Marketing von SEAT S.A.. </p>
Home
Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg
<p> Ab sofort arbeiten für das Hamburger Bezirksamt Eimsbüttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September für die Bewirtschaftung ihrer Grünflächen und öffentlichen Plätze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Außenalsterbereich ein. Hierhin müssen die identisch ausgerüsteten 6,5-Tonner täglich Mannschaft und Arbeitsgeräte wie Rasenmäher, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverlässig die anstehenden Reinigungs- und Gärtnerarbeiten ausführen zu können. </p> <p> „Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge zählen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr für den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen“, erklärte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsbüttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent höheren Anschaffungskosten für die Erdgas-Daily amortisiert haben. </p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kräftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgroßen Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umgerüstet und mit Zündkerzen bestückt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, stöchiometrische Verbrennung und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zukünftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erfüllt der Daily-CNG-Motor. </p> <p> Fünf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks für insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zusätzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall dafür, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur nächsten Erdgastankstelle retten zu können. Davon müssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen täglich selten mehr als 70 Kilometer zurück. Öfter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden. </p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefläche von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenwände sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckwände bei Bedarf auf 80 Zentimeter erhöhen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW Öl in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefläche. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsgeräten, Schaufeln und Besen häufig auch Schüttgüter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte Hölzer oder Abfälle transportieren müssen. </p> <p> Betriebsleiter Domes plant für die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zurückgelegt haben. „Wenn uns die Erdgas-Daily in den nächsten Monaten bei der Zuverlässigkeit und dem Verbrauch überzeugen, ist nicht auszuschließen, dass wir bei zukünftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen“, sagte der gelernter Landschaftsgärtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der Übergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den städtischen Betriebshöfen der übrigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie künftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>
Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000