Richtiges Verhalten in Autobahnbaustellen
<p> Baustellen gehören zum gewohnten Ärgernis auf deutschen Straßen und Autobahnen. Damit die Durchfahrt problemlos verläuft, haben wir hier ein paar Tipps zusammengestellt.</p>
Es wird zurzeit viel gebaut auf deutschen Autobahnen. Auf dem mittlerweile über 13.000 Kilometer langen Autobahnnetz gehören Baustellen zum Alltag. Viele Fahrzeuglenker beschleicht jedoch ein mulmiges Gefühl, wenn sie sich einer Baustelle nähern. Die Angst vor Stau sowie vor gesperrten und verengten Fahrspuren macht viele Autofahrer nervös. Doch wie fährt man am besten durch eine Baustelle?
Vor der Baustelle
Schilder weisen rechtzeitig auf eine Baustelle hin. Autofahrer sollten daher ihre Geschwindigkeit so reduzieren, dass sie nicht kurz vor Baustellenbeginn abrupt auf die in der Baustelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit abbremsen müssen. Gleichmäßiges Fahren vor und in der Baustelle erhöht den Verkehrsdurchfluss.
Kommt es vor der Baustelle zu einer Verringerung der Fahrstreifen, greift das Reißverschluss-Prinzip. Paragraf 7, Absatz 4 der StVO besagt: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“ Im Idealfall bleiben also die Autofahrer auf ihrer Spur. Vor Beginn der Verengung sollte dann wie bei einem Schließen eines Reißverschlusses die Verzahnung zu einer Spur beginnen. Der Autofahrer vor der Verengung wechselt die Spur, der Autofahrer auf der freien Spur lässt ihn rein und fährt weiter. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass möglichst lang der vorhandene Verkehrsraum genutzt werden kann. Ordnen sich alle Autofahrer bereits schon bei dem ersten Hinweis auf die kommende Fahrbahnverengung auf die frei bleibende Spur ein, wird der Wegfall der Spur früher umgesetzt als nötig und die Staugefahr wird größer.
Bildet sich vor der Erreichung der Baustelle etwa aufgrund eines Fahrbahnwegfalls oder wegen eines Unfalls ein Stau, sollte natürlich eine Rettungsgasse gebildet werden und zwar ab dem Zeitpunkt, wo der Verkehr stockt. So wird gewährleistet, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge schnell zum Unfallort gelangen können.

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In der Baustelle
Während der Einfahrt in die Baustelle oder aber auch in Verschwenkungsabschnitten sollten Autofahrer besonders konzentriert sein. In vielen Baustellen sind die Fahrspuren verengt. Statt der üblichen Breite von 3,75 Metern sind es oft nur 2,20 oder 2,10 Meter, manchmal beträgt die Breite auch nur 2 Meter. Betroffen von diesen Einschränkungen sind davon die linke, zum Teil – sofern vorhanden – auch die mittlere Spur. Nur die ganz rechte Spur muss breiter bleiben, damit Lkw sie befahren können. Was bedeutet dies für Autofahrer? Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das von Außenspiegel zu Außenspiegel mehr als die Baustellenspur breit ist, muss sich auf der rechten Spur einordnen. Wer trotz Überbreite etwa die linke Spur wählt, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
Viele Autofahrer trauen sich in einer Baustelle nicht, einen Lkw zu überholen, da sie den Abstand zwischen dem eigenen Fahrzeug und dem Brummi nicht richtig einschätzen können. Im ungünstigsten Falle verharren sie in Schockstarre neben dem Lkw, ohne an ihm vorbeizuziehen und halten den Verkehr auf. Besser ist es dann, den Überholvorgang abzubrechen, um sich ebenfalls rechts einzuordnen.
Eigentlich selbstverständlich: Während der Fahrt durch eine Baustelle sollten Autofahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten und auch genügend Abstand zum Vordermann halten. Kommen noch Regen und schlechte Sicht wie etwa bei Nachtfahrten hinzu, gilt es besonders umsichtig zu sein. Sind noch Bauarbeiter im Bereich der Fahrbahnen tätig, sollten Autofahrer – egal zu welcher Tageszeit - besonders vorsichtig und rücksichtsvoll agieren.
Nach der Baustelle
Endlich! Es ist geschafft. Wer jetzt das Gaspedal durchdrückt, wird meist schnell ausgebremst. Denn viele Autofahrer benötigen nach dem Passieren einer Baustelle noch einige Zeit, bis sie sich wieder an die freie Autobahn gewöhnt haben und beschleunigen. Hier hilft nur, Geduld zu bewahren und mit heiterer Gelassenheit die Fahrt fortzusetzen.

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Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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